Nachdem eine erste Änderung im April 2020 wegen einiger Formfehler gekippt wurde, tritt nun am 9. November endgültig der neue und vor allem härtere Bußgeldkatalog, auch StVO-Novelle genannt, in Kraft. Deutlich höhere Strafen warten auf Verkehrsteilnehmer*innen. Alles in der Hoffnung, Raserei und rücksichtsloses Verhalten einzudämmen. Wir haben alle neuen Regeln und Vorschriften, die nun auf dich zukommen zusammengefasst.
Höhere Strafe für verbotswidriges Parken und Halten auf Geh- und Radwegen
Bisher lag das Bußgeld für das unerlaubte Parken und Halten auf Geh- und Radwegen bei rund 15 Euro. Nun wurde die Strafe drastisch angehoben. Autofahrer, die die Regeln von nun an missachten, müssen mit einer Strafe von bis zu 110 Euro rechnen. Doch das ist noch nicht alles! Werden nämlich andere Verkehrsteilnehmer*innen dadurch behindert, Sachbeschädigung vorgenommen oder ähnliches, droht zusätzlich ein Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister.
Auch in zweiter Reihe Parken oder Halten wird teuer
Ob du dich wirklich zukünftig mitten im fließenden Verkehr in die zweite Spur stellen willst, solltest du dir ebenso gut überlegen. Auch hier werden die Bußgelder massiv auf bis zu 110 Euro angezogen.
Auch ein Punkt könnte bei schweren Verstößen drohen. Die Entscheidung über das genaue Strafmaß trifft auch in diesem Fall die verantwortliche Behörde vor Ort.
Parken und Halten auf Schwerbehinderten-Parkplätzen wird teurer
Schwerbehinderten-Parkplätze sind groß und meist ziemlich praktisch gelegen. Denken sich auch viele Autofahrer*innen immer wieder und halten oder parken unerlaubt auf den Plätzen, die ausschließlich für Schwerbehinderte mit entsprechendem Nachweis reserviert sind.
Hatte das ordnungswidrige Verhalten bisher nur 35 Euro gekostet, wird es zukünftig auf 55 Euro Strafe angehoben.
Neue Strafe für unbefugtes Halten und Parken auf Parkplätzen für Elektroautos und Carsharing-Fahrzeuge
Unser Klima leidet unter uns. Aus diesem Grund versucht die Regierung, Menschen den Kauf eines Elektroautos schmackhaft zu machen. So ließen in der Vergangenheit immer mehr Städte ausgewiesene Parkplätze für Elektroautos und Carsharing-Fahrzeuge einführen, an denen diese Halten und Parken können, um ihr Auto aufzuladen oder für die weitere Vergabe abzustellen.
Das Problem dabei: Bisher gab es keine Strafe für unerlaubtes Halten oder Parken mit einem herkömmlichen Verbrenner auf den entsprechenden Plätzen. Das ändert sich nun. Eingeführt wird ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro.
Parkverstoß in Feuerwehrzufahrten wird härter bestraft
Stell dir vor, du sitzt in einer brennenden Wohnung fest und die Feuerwehr ist nur wenige Meter entfernt, kann dir aber nicht helfen, weil ein anderes PKW die Einfahrt blockiert. Eine absolute Horror-Vorstellung! Und genau deswegen wir die Strafe für Parkverstöße in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten jetzt teuer! Mit einer Strafe von bis zu 100 Euro müssen Verkehrsteilnehmer*innen nun sowohl beim widerrechtlichen Parken und Halten als auch beim Behindern von Rettungsfahrzeugen rechnen.
Maßnahmen gegen das Rettungsgassen-Problem
In den letzten Jahren gab es immer wieder Horror-Szenarien, bei denen Autofahrer*innen keine Rettungsgasse bildeten und dadurch Unfallopfern nicht mehr rechtzeitig geholfen werden konnte. Nun werden nicht nur Autofahrer*innen, die keine Rettungsgasse bilden oder diese blockieren bestraft, sondern ebenso Fahrer*innen, die die Rettungsgasse für sich selbst zum Überholen nutzen.
Übeltätern drohen künftig Bußgelder in Höhe von 200-320 Euro, ein Monat Fahrverbot und außerdem die Eintragung von zwei Punkten ins Fahreignungsregister. Neu hierbei ist außerdem, dass die Strafe auch verhängt werden kann, wenn keine akute Gefahr oder Behinderung besteht.
Schluss mit der Raserei!
Autos werden immer schneller und die Versuchung, den starken Motor mal ordentlich auszufahren, immer größer. Welche Gefahren jedoch bei einem plötzlichen Kontrollverlust nicht nur für den Fahrer oder die Fahrerin, sondern auch für mögliche Beifahrer*innen oder auch andere Verkehrsteilnehmer*innen drohen, wird dabei gerne außer Acht gelassen. Dagegen sollen nun höhere Bußgelder und Strafen wirken.
Innerorts:
bis 10 km/h zu schnell: 30 statt 15 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro
über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro
Außerorts:
bis 10 km/h zu schnell: 20 statt 10 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro
über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro
Hinzu kommen etwaige Fahrverbote und eingetragene Punkte im Fahreignungsregister.
Mehr Infos über Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es hier.
Auto-Posing wird teuer
Je lauter, desto besser – denken sich zumindest zahlreiche Autobesitzer*innen und verpassen ihrem Auto direkt Mal einen sportlicheren Auspuff, damit jeder Bescheid weiß, dass sie kommen. Mit dem Auto dann am besten noch mal extra häufig im Kreis zu fahren, gehört zur Tagesordnung. Damit soll nun Schluss sein findet der Bundesrat und erhöht die Strafen für unnötige Lärmbelästigung. Auto-Poser müssen nun nicht mehr nur 20 Euro, sondern mit Strafen von bis zu 100 Euro rechnen.
Bessere Bedingungen für Radfahrer und Fußgänger
Immer wieder geraten Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen in den toten Winkel von LKWs und sterben einen qualvollen Tod oder tragen schwere Verletzungen davon. Damit so etwas nicht mehr so einfach passieren kann, dürfen LKW-Fahrer*innen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindgkeit (4 bis maximal 11 km/h) abbiegen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von rund 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Nutzung von Geh- und Radwegen mit dem PKW wird teuer
Um Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen künftig vor Unfällen mit PKWs zu schützen, wird die vorschriftswidrige Nutzung von Geh- und Radwegen deutlich teurer. „Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet“, heißt es im offiziellen Bußgeldkatalog.
Noch mehr neue Regeln, die du zukünftig beachten solltest
Das waren nur ein paar der neuen Regeln, die dich ab dem 9. November ganz schön viel Geld kosten könnten. Wenn du dich also noch genauer über die StVO-Novelle informieren möchtest, kannst du dir hier alle neuen Regelungen ganz genau durchlesen.
Kennst du außerdem schon diese verrückten Gesetze aus aller Welt? Manche von ihnen können einfach nicht ernst gemeint sein …