Jeden Monat treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, während andere auslaufen und Unternehmen erhöhen ihre Preise. Damit du auf dem neusten Stand bist, haben wir die wichtigsten Änderungen für Verbraucher*innen im September für dich zusammengefasst.
9 Euro Ticket & Tankrabatt laufen aus
Obwohl gerade das 9-Euro-Ticket ein riesiger Erfolg war und viele sich eine Verlängerung wünschen, wird es im September vorerst nicht verlängert. Gleiches gilt auch für den Tankrabatt, bei dem die Energiesteuer und 5 Prozent der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe entfielen. Für Verbraucher*innen könnte das in beiden Fällen höhere Preise bedeuten. Laut einer Umfrage der deutschen Presseagentur planen viele Verkehrsbetriebe, ihre Tarife anzuheben.
300 Euro Energiepauschale
Nachdem die beiden bisherigen Entlastungen auslaufen, kommt immerhin eine weitere: die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Beschäftigten in einem Angestellten-Verhältnis wird sie mit dem Septembergehalt ausgezahlt – abzüglich Steuern. So sollen vor allem kleine Gehälter besonders entlastet werden. Selbstständige erhalten die Pauschale in Form einer Verminderung der Steuervorauszahlung. Minijobber*innen müssen bei ihrem Arbeitgeber angeben, dass es sich hierbei um ihre Haupteinnahmequelle handelt, um die Zahlung zu erhalten. Das gilt auch für Rentner*innen, die nur dann einen Anspruch auf das Geld haben, wenn sie noch einer nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen.
Verordnung zum Energiesparen tritt in Kraft
Das Thema Energie spielt im September eine übergeordnete Rolle, immerhin wird es jetzt wieder kälter, was den Gas- und Stromverbrauch in die Höhe treiben könnte. Deshalb tritt auch die neue bundesweite Regelung zum Energiesparen am 1. September in Kraft, die verhindern soll, dass es zu einem Ressourcen-Engpass kommt. Die meisten Regelungen richten sich dabei an Unternehmen. So sollen Ladentüren etwa geschlossen bleiben und in Büros nur auf maximal 19 Grad geheizt werden. Privathaushalte sind nur dann betroffen, wenn sie einen eigenen Pool haben, der darf dann nicht mehr mit Gas oder Strom aus dem öffentlichen Stromnetz beheizt werden. Außerdem dürfen Mieter*innen selbst über die Temperatur in ihrer Wohnung entscheiden, was vor allem dann relevant ist, wenn im Mietvertrag eine gewisse Mindesttemperatur vorgegeben ist. In der Zeit vom 1. September bis zum 28. Februar, in der die Verordnung gilt, ist diese Regelung außer Kraft gesetzt.
Amazon Prime erhöht die Preise
Kaum ein Monat vergeht ohne Preiserhöhungen großer Unternehmen. Nachdem zahlreiche Paketdienstleister ihre Preise erhöht haben, zieht Amazon mit seinem Service Prime nach. Dieser beinhaltet neben kostenlosem Premium-Versand unter anderem auch einen eigenen Streamingdienst. Anstatt von 69 Euro kostet das Jahresabo fortan 89,90 Euro. Der neue Preis gilt ab dem 15. September. Wer davor noch ein Abo abschließt, zahlt im ersten Jahr demnach noch den alten Preis.
Das E-Rezept kommt
…zumindest in der Region Westfahlen-Lippe in Nordrhein-Westfahlen. Das Projekt zur Digitalisierung des Gesundheitssystems wurde lange geschoben. Nun sollte es stufenweise eingeführt werden. Ab September zunächst in Westfahlen-Lippe und Schleswig-Holstein. Doch in letzterem Bundesland machte die Kassenärztliche Vereinigung wegen Datenschutzbedenken einen Rückzieher. Das E-Rezept soll das bisher übliche Papierrezept teilweise ablösen. Wenn Rezepte auch digital ausgestellt werden können, erleichtert das etwa das Ausstellen von Folge-Rezepte. Patient*innen müssen hierfür nicht extra in die Praxis kommen. Wie genau das E-Rezept funktioniert, erfährst du hier.
Erstes Oktoberfest seit 2019
Kaum zu glauben, aber das letzte große Oktoberfest in München fand bereits 2019, also vor drei Jahren statt. Durch die Pandemie mussten die letzten beiden Oktoberfeste ausfallen. 2022 findet es erstmals wieder statt. Vom 17. September bis zum 3. Oktober gibt es auf den Münchener Wiesn jede Menge Bier, Zelte und Jahrmarktattraktionen. Die Mass Bier kostet in diesem Jahr übrigens zwischen 12,60 Euro und 13,80 Euro, etwa 16 Prozent mehr als noch 2019.
Höherer Mindestlohn für Pflegekräfte
Die Löhne in der Pflege fallen oft leider viel zu niedrig aus. Das zur Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), auch Tariftreuegesetz genannt, soll das ändern. Demnach dürfen nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die ihren Beschäftigten einen tariflichen Mindestlohn zahlen. Dieser wird zum 1. September 2022 erhöht. Für den Mindestlohn gibt es drei Stufen, die sich nach der Ausbildung richten. Pflegefachkräfte erhalten ab September 17,10 Euro pro Stunde statt vorher 15 Euro. Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung erhalten dann mindestens 14,60 Euro statt vorher 12,50 und Pflegekräfte ohne Ausbildung 13,70 Euro statt vorher 12 Euro.
Das aktuelle Corona-Infektionsschutzgesetz läuft aus
Zum 23. September läuft das aktuelle Corona-Infektionsschutzgesetz aus. Der Nachfolger, der in Anbetracht von voraussichtlich steigenden Infektionszahlen im Herbst zum Teil strengere Maßnahmen ermöglichen kann, wurde bereits verabschiedet und gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. Was genau darin steht, liest du hier.
Zur Erinnerung: