Ob Gesetze oder Preise: Jeden Monat ändern sich für Verbraucher*innen einige wichtige Dinge. Damit du nichts verpasst, halten wir dich hier auf dem neusten Stand. Denn auch im August 2022 treten einige neue Gesetze in Kraft, etwa zu Pflichtangaben in Arbeitsverträgen, außerdem bekommen Studierende und Auszubildende mehr Bafög und mehr Menschen müssen eine Masernimpfung nachweisen.
Bafög-Erhöhung
Studierende und Auszubildende können sich freuen. Im August wird nicht nur der Höchstsatz von 861 auf 934 Euro im Monat erhöht, auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern steigen. Damit könnten nun auch Menschen Bafög erhalten, die vorher nicht zum Kreis der Geförderten zählten. Den neuen Betrag erhalten Geförderte ab dem Wintersemester.
Änderungen bei Arbeitsverträgen
Für Arbeitnehmer*innen soll es ab dem 1. August mehr Transparenz in Arbeitsverträgen geben. In Verträgen die ab diesem Datum abgeschlossen werden sind unter anderem Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
- Arbeitsumfang
- Dauer der Probezeit
- möglichen Überstunden
- Urlaub
- Arbeitsort
- Enddatum des Vertrags
- Ablauf einer Kündigung
- Zusammensetzung des Lohns
- zugesagten Fortbildungen
- Gestaltung von Schichtsystem und Ruhepausen
- Regeln zur Vergütung von Überstunden, Zulagen und Prämien
Alte Arbeitsverträge müssen nicht zwangsläufig überarbeitet werden. Sollten Arbeitnehmer*innen dies jedoch einfordern, hat der Arbeitgeber einen Monat Zeit, um die Informationen im Arbeitsvertrag festzuhalten. Neu unterzeichnete Arbeitsverträge müssen den Angestellten spätestens zum Arbeitsantritt vorliegen.
Günstigere Medikamente
Apotheken sollen in Zukunft auch günstige, baugleiche Alternativen zu teuren Biopharmazeutika anbieten. Läuft das Patent für ein Medikament aus, können andere Hersteller dieses nachbauen. Mithilfe des neuen EU-Gesetzes sollen diese günstigeren Alternativen nun schneller in den Umlauf kommen.
Höherer Mindestlohn für Steinmetze
Der gesetzliche Mindestlohn wurde bereits im letzten Monat leicht angehoben und beträgt nun 10,45 Euro pro Stunde. In einigen Berufen gilt jedoch ein branchenspezifischer Mindestlohn. So etwa im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Dort wird der Mindestlohn zum 1. August 2022 von 12,85 Euro pro Stunde auf 13,35 Euro pro Stunde angehoben.
Telekom stellt De-Mail ein
Eine E-Mail so sicher und verbindlich wie ein Brief. Das war die Idee hinter der De-Mail der Telekom. Vor allem Behörden sollte er den rechtssicheren E-Mail-Verkehr ermöglichen. Das Projekt entpuppte sich jedoch als Verlustgeschäft und wird zum 31. August 2022 eingestellt.
Masernimpflicht gilt für mehr Menschen
Die Masernimpfflicht gilt bereits seit März 2020 in gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäusern oder Flüchtlingsunterkünften. Menschen, die bereits vor diesem Stichtag dort arbeiteten oder eine der Einrichtungen besuchten, wurde jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2022 gewährt. Ab dem 1. August müssen demnach auch sie eine Impfung nachweisen. Das gilt auch für Handwerker*innen, die häufig in entsprechenden Einrichtungen arbeiten. Ausgenommen sind alle Menschen, die vor dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, da das Robert Koch-Institut hier mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Immunität durch überstandene Krankheit ausgeht.
Titandioxid in Lebensmitteln verboten
Titandioxid verleiht weißen Wandfarben, Kosmetika oder Arzneimitteln ihren Glanz. Als Zusatzstoff E171 war es bisher auch in Lebensmitteln zugelassen, brachte etwa Kaugummis oder Salatsoßen zum Strahlen. Ab dem 1. August 2022 ist der Zusatzstoff nicht mehr erlaubt, da es durch den Stoff zu Veränderungen von genetischem Zellmaterial kommen könnte.
GmbH und UG online gründen
Wer ein Unternehmen wie eine GmbH oder eine UG gründen möchte, muss fortan nicht mehr persönlich bei der notariellen Beurkundung dabei sein. Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) muss der Prozess ab dem 1. August 2022 nun auch über eine Online-Videodokumentation möglich sein.
Hermes erhöht die Preise
Nachdem die DHL bereits zum 1. Juli die Preise für Pakete und Päckchen erhöht hat, zieht nun auch Hermes nach. Ab dem 1. August kosten Päckchen 4,50 Euro und somit 20 Cent mehr als bisher. Die ganze neue Preisliste findest du hier.
Auch im Juli haben sich einige Dinge für Verbraucher*innen geändert, was genau, kannst du hier noch mal nachlesen.