Neues Jahr, neue Gesetze: Ab 2022 gelten wieder einige neue Verbote, Regeln, Bußgelder und Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen, die der Gesetzgeber ab 2022 für Verbraucher, Eltern, Autofahrer und alle anderen Bürger*innen einführt, erklären wir dir hier.
Der Mindestlohn steigt
Der Mindestlohn erhöht sich direkt zu Beginn des neuen Jahres. Ab 1. Januar gibt es statt 9,60 Euro jetzt 9,82 Euro die Stunde, ab 1. Juli steigt er nochmal auf 10,45 Euro. Die Ampelregierung hat sogar angekündigt, den Mindestlohn zeitnah noch weiter erhöhen zu wollen, auf 12 Euro pro Stunde.
Standard-Plastiktüten werden verboten
Die klassischen Plastiktüten mit einer Dicke von 15 bis 50 Mikrometern, die man zum Beispiel an Supermarktkassen erhält, werden 2022 verboten. Ausgenommen sind besonders robuste Plastiktüten sowie die dünnen Plastiktütchen, die es zum Beispiel für loses Obst und Gemüse gibt.
Noch mehr Flaschen werden zu Pfandflaschen
Die Pfandpflicht weitet sich aus. Ab 1. Januar 2022 gilt sie für alle Getränkedosen und Kunststoffflaschen. Bereits produzierte Ware, die noch keinen Pfandaufdruck hat, darf noch bis 1. Juni verkauft werden. Bei Milchprodukten in besagten Verpackungen gilt eine Übergangsfrist bis 2024.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kommen
Das Gesundheitssystem wird weiter digitalisiert. Schon seit Oktober 2021 wird von Ärzten kein gelber Zettel mehr ausgehändigt, wenn ein Patient krankgeschrieben wird, stattdessen bekommt die Krankenkasse die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (eAU) direkt übermittelt. So soll es ab 1. Juli 2022 auch für Arbeitnehmer funktionieren: Der Arbeitgeber wird ab dann automatisch benachrichtigt.
Das Briefporto steigt
Die Post hebt 2022 ihre Preise an. So kostet ein Standardbrief ab 1. Januar 85 Cent statt 80 Cent, ein Maxibrief 2,75 Euro statt 2,70 und ein Einschreiben als Einwurf 2,35 statt bisher 2,20 Euro. Auch die weiteren Portokosten für Sendungen erhöhen sich, die komplette Übersicht der neuen Preise siehst du hier.
Kündigungsfristen für Verträge werden kürzer
Vielleicht kannst du es: Da vergisst man, seinen Handy- oder Fitnessstudiovertrag fristgerecht, also meist drei Monate vor Vertragsende zu kündigen, schon verlängert sich alles gleich um ein ganzes Jahr. Super ärgerlich! Ab 1. März 2022 wird es für Kunden leichter, aus solchen Verträgen herauszukommen. Dann dürfen Verträge nämlich nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben und sich auch entsprechend nur noch jeweils um einen Monat verlängern, sollte nicht gekündigt werden. Achtung: Diese Änderung gilt nur für neu geschlossene Verträge.
Ab Juli 2022 müssen Unternehmen zusätzlich die Kündigung vereinfachen, indem sie einen Button dazu zum Beispiel sichtbar auf ihrer Homepage platzieren. Bisher war die Option bei vielen Anbietern eher versteckt und dadurch für viele schwierig auffindbar.
Rauchen wird teurer
Ob (E-)Zigaretten oder Shisha-Tabak: Wer rauchen will, muss ab 1. Januar 2022 mehr blechen. Für eine Packung mit 20 Zigaretten fallen künftig etwa 10 Cent mehr Tabaksteuer an. Bis 2026 soll sie zudem jedes Jahr weiter erhöht werden. Für Wasserpfeifentabak und Liquids werden künftig ebenfalls höhere Kosten aufgrund erhöhter Steuern fällig.
Ein guter Zeitpunkt eigentlich, um mit dem Rauchen aufzuhören, oder? Hier verraten dir Ex-Raucher, wie sie es endlich geschafft haben.
Zugtickets für den Fernverkehr gibt es nur noch elektronisch
Wer mit dem Zug herumreist, der sollte sich künftig vorab um sein Ticket kümmern, denn der Verkauf von Papiertickets im Zug durch das Personal wird ab 2022 eingestellt. Bahnkunden haben dann nur noch die Möglichkeit, bis zehn Minuten nach der Abfahrt ihr Ticket online zu kaufen und einzulösen.
Für den öffentlichen Nahverkehr gilt wie immer, das Ticket, ob elektronisch oder in Papierform, vor der Fahrt einzulösen.
Alte Führerscheine müssen ausgetauscht werden
Der einheitliche Führerschein für alle EU-Bürger*innen soll kommen, die große Umtauschaktion ist bereits gestartet und erste Deadlines laufen 2022 ab.
So müssen Autofahrer*innen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein bis 19. Januar 2022 gegen die neue Variante ausgetauscht haben. Ein Jahr länger und somit den Rest des Jahres haben dann diejenigen Zeit, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. So sollen nach und nach alte „Lappen“ gegen die neue EU-konforme Scheckkartenform des Führerscheins ausgetauscht werden. Insgesamt betrifft die Aktion übrigens alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird verlängert
Corona wird uns leider auch 2022 weiter beschäftigen und maßgeblichen Einfluss auf unser Leben nehmen. So hat die Regierung entschieden, dass die bereits geltende Sonderregelung für Kinderkrankengeld fortgeführt wird. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können demnach bis zu 30 Tage Krankengeld (60 Tage für Alleinerziehende) im Jahr bekommen, wenn sie auf ihr krankes Kind, das unter 12 Jahre alt ist, aufpassen müssen und keine weitere Person im Haushalt ist, die das übernehmen kann. Der Anspruch ist auf 65 Arbeitstage (130 für Alleinerziehende) begrenzt.
Bis 19. März 2022 kann das Kinderkrankengeld auch dann beantragt werden, wenn Schulen, Kitas & Co. aufgrund von Corona geschlossen werden müssen.
Der Hartz-IV-Satz steigt geringfügig
Ab 1. Januar gibt es etwas mehr Geld für Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder eine Grundsicherung beziehen. Ihr monatlicher Satz steigt um 0,76 Prozent. Der Hartz-IV-Satz steigt so auf 449 Euro im Monat (drei Euro mehr) für Alleinstehende, für Paare ebenfalls auf drei Euro mehr, also 404 Euro pro Person.
Kükentöten wird verboten
Ab 2022 ist es gesetzlich offiziell verboten, männliche Küken zu schreddern. Diese ereilte bisher das schlimme Schicksal, weil sie für die Industrie praktisch „unbrauchbar“ sind, weil sie keine Eier legen und die Aufzucht langwieriger und weniger ertragreich ist. Sie einfach zu töten, ist nun aber nicht mehr erlaubt. Stattdessen soll das Geschlecht entweder direkt im Ei bestimmt werden, sodass männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden, oder die geschlüpften Tiere sollen aufgezogen und weiterverarbeitet werden. Die größeren Kosten hiervon können über einen Aufpreis auf Eier aufgefangen werden.
Online arbeitslos melden
Ab 1. Januar ist es möglich, sind online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Ein persönliches Erscheinen ist also nicht mehr nötig, kann aber gemacht werden.
Der CO2-Preis steigt
Der Preis für Abgasemissionen steigt 2022 an: Pro Tonne CO2 werden für Unternehmen nun 30 statt 25 Euro fällig. Diese Erhöhung wird an die Kunden weitergegeben in Form erhöhter Heizöl-, Gas- (hier kommen auch erhöhte Netzgebühren hinzu) und Stromkosten, aber zum Beispiel auch an der Tankstelle bei den Benzinpreisen. Die Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen soll so angeregt werden.
Die Ökostrom-Umlage sinkt
Eine kleine positive Wendung gibt es immerhin bei der EEG-Umlage auf der Stromrechnung: Hier sinken die Kosten von 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Dadurch wird ein Anteil der Stromrechnung günstiger, allerdings dürfte das nicht die immensen Preissteigerungen auffangen, die es sonst bei den Energiekosten für Verbraucher geben wird.
Alte Elektrogeräte einfach im Supermarkt abgeben
Bei dir liegen noch alte Handys oder sonstige elektronische Geräte herum, die kaputt sind oder die du nicht mehr brauchst? Dann kannst du diese spätestens ab 1. Juli 2022 auch in Supermärkten und Discountern (mit einer Ladenfläche von mehr als 800 qm) kostenlos zur Entsorgung abgeben. Für kleine Geräte gilt die Rückgabemöglichkeit unabhängig davon, ob du dafür ein neues Gerät kaufst. Allgemein gilt jedoch, dass der Markt selbst mehrmals im Jahr elektronische Geräte im Angebot hat. Das dürfte auf die meisten größeren Supermarktketten jedoch zutreffen.