Mit dem Januar beginnt nicht nur ein neuer Monat, sondern ein ganz neues Jahr. Und der Jahreswechsel ist bekanntlich ein beliebter Zeitpunkt, um neue Gesetze und Regeln in Kraft treten zu lassen. Dementsprechend lang ist unsere Liste an Änderungen, die Verbraucher*innen ab 2023 erwarten.
Das Bürgergeld kommt
Lang wurde darüber diskutiert, zum Ende des Jahres wurde es dann doch noch beschlossen und so wird aus Hartz IV (offiziell Arbeitslosengeld II) ab Januar das Bürgergeld. Das bedeutet für Empfänger*innen nicht nur einen netteren Namen, sondern auch rund 50 Euro mehr im Monat. Für Alleinstehende etwa wird der Regelsatz von 449 Euro im Monat auf 502 Euro erhöht. Zudem gibt es einige weitere Erleichterungen für Betroffene.
Höherer Krankenkassenbeitrag
Die Pandemie hat deutlich gemacht, wie groß die Lücken in unserem Gesundheitssystem sind und verursachte zusätzliche Kosten. Ausgleichen sollen das jetzt unter anderem erhöhte Krankenkassenbeiträge. Diese steigen im Januar um 0,3 Prozentpunkte auf 16,2 Prozent des Bruttolohns. Damit soll ein Defizit von 17 Milliarden Euro bei den Krankenkassen verhindert werden.
Rentenbeiträge komplett von der Steuer absetzbar
Renten sollen zukünftig in der Auszahlungsphase besteuert werden. Für Arbeitnehmer*innen bedeutet das, dass die Aufwendungen für die Altersvorsorge ab 2023 komplett von der Steuer absetzbar sind. Insgesamt soll das 2023 eine Steuerersparnis von rund 3,2 Milliarden Euro bringen.
Mehr Kindergeld
Bisher war das Kindergeld nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Für das erste und zweite Kind gab es nur je 219 Euro im Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten jeweils 250 Euro. Zum neuen Jahr wird diese Staffelung aufgehoben und es gibt zukünftig 250 Euro für jedes Kind.
Tabaksteuer wird erhöht
Rauchen ist ungesund und soll deshalb durch höhere Steuern teurer und unattraktiver gemacht werden. 2023 steigt die Tabaksteuer daher erneut. Eine Packung Zigaretten wird so im Schnitt 10 Cent teurer und kostet fortan um die 7,70 Euro. Die nächste Steuererhöhung ist bereits für 2025 geplant.
Mehr Wohngeld
Ab 2023 gibt es deutlich mehr Wohngeld vom Staat. Aktuell liegt der monatliche Satz bei durchschnittlich 180 Euro, im Januar verdoppelt er sich und liegt dann bei durchschnittlich 370 Euro. Auch sollen deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. Der Kreis der Wohngeldberechtigten dürfte sich von derzeit rund 600.000 auf zwei Millionen Haushalte erweitern. Das liegt auch daran, dass die Einkommensgrenze abgesenkt wird. Anspruch auf Wohngeld hat dann, wer mehr als 40 Prozent seines Einkommens für die Wohnkosten ausgibt. Vorher mussten es mehr als 50 Prozent gewesen sein. Ob du Anspruch auf Wohngeld hast, kannst du mit diesem Rechner prüfen.
Höherer Grundfreibetrag
Die Steuerlast soll ab dem 1. Januar 2023 für viele Arbeitnehmer*innen sinken. Grund ist die Erhöhung des Grundfreibetrags um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Grundfreibetrag ist der Betrag des jährlichen Einkommens, auf den keine Steuern anfallen.
Höhere Homeoffice-Pauschale
Eine weitere Steuerentlastung gibt es für alle, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten. Bislang konnten 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage von der Steuer abgesetzt werden, fortan sind es 210 Tage à 6 Euro. Damit verdoppelt sich die Homeoffice-Pauschale von 600 Euro auf 1.260 Euro.
Einkommensgrenze für Spitzensteuersatz steigt
Eine weitere Entlastung gibt es für alle Gutverdiener. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird fortan erst ab einem Gehalt von 62.810 Euro fällig. Zuvor lag die Grenze bei 58.597 Euro.
Mehr Geld für Strom aus Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen sollen sich wieder mehr lohnen. So sieht es die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes vor. Neue Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten deshalb ab dem 1. Januar eine höhere Förderung. Für die Eigenversorgung gibt es zukünftig 8,2 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt Leistung bzw. 7,1 Cent für Anlagen mit bis zu 40 Kilowatt Leistung. Für die Volleinspeisung ins Stromnetz gibt es sogar 13 bzw. 10,9 Cent pro Kilowattstunde.
Notvertretungsgesetz für Ehepaare
In gesundheitlichen Notfallsituationen haben Ehepartner*innen ab dem 1. Januar ein Vertretungsrecht. Greifen tut dieses bei allen Paaren, die keine anderweitigen Regelungen zur gegenseitigen Vertretung, wie etwa eine Vorsorgevollmacht, getroffen haben. Das Vertretungsrecht gilt für maximal sechs Monate, in denen behandelnde Ärzt*innen auch von der Schweigepflicht gegenüber der Vertretungsperson befreit sind.
Förderung für Plug-in-Hybride fällt weg und weniger E-Auto-Kaufprämie
Plug-in-Hybride, also Fahrzeuge, die sowohl mit einem elektrischen als auch mit einem Verbrennungsmotor fahren, werden künftig nicht mehr gefördert. Auch für reine E-Autos fällt die Kaufprämie ab 2023 geringer aus. Wagen mit einem Kaufpreis unter 40.000 Euro erhalten nur noch 4.500 Euro Umwelt- und Innovationsprämie anstatt bisher 6.000. Teurere Wagen bis 65.000 Euro werden sogar nur noch mit 3.000 Euro statt bisher 5.000 Euro gefördert.
Neue Verdienstgrenze für Midijobs
Als Midijob zählte in Deutschland bisher ein Arbeitsverhältnis, in dem Arbeitnehmer*innen zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro verdienen. Relevant ist das vor allem für die Sozialversicherung. Denn Midijobs sind anders als Minijobs sozialversicherungspflichtig, die Angestellten müssen allerdings weniger Abgaben zahlen als in einem regulären Arbeitsverhältnis. Aufgrund der Inflation wurde die Höchstgrenze für den Verdienst in einem Midijob auf 2.000 Euro gestreckt.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Deine Krankmeldung musst du fortan nicht mehr beim Arbeitgeber einreichen. Der ganze Prozess soll fortan elektronisch ablaufen und zwar wie folgt: Im Krankheitsfall übermittelt der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse. Dort können Arbeitgeber diese nun ebenfalls elektronisch abfragen. Dafür musst du deinen Arbeitgeber lediglich darüber informieren, dass eine Krankschreibung vorliegt und Angaben über die erwartete Dauer der Krankheit machen.
Mehrwegpflicht bei To-go-Gerichten
Beim Bestellen von Essen zum Mitnehmen oder über Lieferdienste fällt jede Menge Müll an. Um diesen zu vermeiden, müssen Restaurants ab dem 1. Januar auch Mehrwegbehälter anbieten. Das Essen darf dadurch nicht teurer werden, allerdings dürfen die Restaurants einen Pfand auf die Behältnisse erheben, damit diese auch tatsächlich zurückgebracht werden. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 5 Mitarbeitenden und 80 m² Ladenfläche, die zu keiner größeren Kette gehören.