Der Kölner Karneval ist bunt und vielseitig. Bei der Wahl deines Kostüms sind dir so gut wie keine Grenzen gesetzt. Trotzdem ist bei einigen Kostümen und Accessoires Vorsicht geboten. Unter Umständen können dir Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen drohen. Damit dir das nicht passiert und du Karneval mit deinen Liebsten ohne Probleme feiern kannst, zeigen wir dir, worauf du bei deiner Kostüm-Wahl achten musst und welche Kostüme absolut verboten sind!
Waffen, die zu echt aussehen
Unechte Waffen gehören bei vielen Kostümen einfach mit dazu. Bei einem Polizei-Kostüm ist es eine unechte Schusswaffe und bei einem Piraten- oder einem Ritter-Kostüm ein unechtes Schwert. Dies ist auch kein Problem, solange diese Waffen auch wirklich unecht aussehen und nicht den Anschein einer echten Waffe erwecken. Ist letzteres jedoch der Fall und die Attrappe sieht einer echten Waffe zum Täuschen ähnlich, kommt § 42a des Waffengesetzes zum Einsatz. Dieser besagt, dass sogenannte „Anscheinswaffen“ nicht mitgeführt werden dürfen. Dies dient dem Hintergrund, nicht unnötige Panik ausbrechen zu lassen. Verstößt du gegen diese Vorgabe, kann diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Uniformen
Uniformen von Polizisten und Soldaten werden gerne an Karneval getragen – es ist auch in der Regel erlaubt und kein Problem. Jedoch dürfen sie einer echten Dienstuniform nicht zum Verwechseln ähnlich sehen. Ist das jedoch der Fall, kommt § 132a des Strafgesetzbuches zum Einsatz: „Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“. Es handelt sich um eine Straftat, welche mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden kann.
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Verfassungswidrige Kostüme
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren können dir drohen, wenn du verfassungswidrige Kostüme oder Symbole an Karneval trägst. Darunter fallen die Verkleidung als Dschihadist oder Kostüme mit nationalsozialistischer Ideologie. Ebenso die Verkleidung als Adolf Hitler oder die Verwendung von Hakenkreuzen ist ein absolutes No-Go! Folgende Abkürzungen haben auch nichts auf deinem Karnevals-Kostüm zu suchen:
WP = White Power – hierbei handelt es sich um den Wahlspruch des Ku-Klux-Klans.
SGH = Sieg Heil –hierbei handelt es sich um einen Teil des Hitlergrußes, welcher natürlich auch nicht ausgeführt werden darf.
B&H = Blut und Ehre –hierbei handelt es sich um ein Schlagwort, welches in der Hitlerjugend verwendet wurde.
Abgesehen davon, dass diese Kostüme verboten sind, ist es auch moralisch definitiv nicht vertretbar, sowas als „Scherz“ zu tragen.
Zu knappe Kostüme
Ziehst du ein viel zu kurzes Kostüm an und zeigst zu viel nackte Haut, als normal, kann dir eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Denn zu viel nackte Haut kann unter exhibitionistische Handlungen oder unter Erregung öffentlichen Ärgernisses fallen. Dies ist auf § 183 im Strafgesetzbuch zurückzuführen. Normale kurze Hosen, Röcke oder Oberteile sind damit nicht gemeint. Es handelt sich tatsächlich um Outfits, die andere Menschen unwohl fühlen lassen könnten. Darunter fallen dann beispielsweise das Fehlen eines Oberteils oder einer Hose. Zu viel Nacktheit sollte also an FKK-Stränden bleiben – da stört es ja niemanden.
Vermummung
Jeder kennt es, an Karneval verkleiden sich gerne viele Menschen mit einer Maske, das geht nämlich am schnellsten und hat den wenigsten Aufwand. In Deutschland besteht aber bei öffentlichen Veranstaltungen ein Vermummungsverbot. In § 17a des Versammlungsgesetzes ist das geregelt. Wieso ist das aber so? Es soll der Sicherheit dienen und so die Verfolgung von Straftätern erleichtern.
Aber keine Sorge! Karneval zählt zu den traditionellen Festen und da gibt es eine Ausnahme. Das Tragen einer Maske ist also auf der Karnevalsfeier erlaubt. Trotzdem solltest du im Straßenverkehr, deine Maske absetzen, denn das ist unabhängig von der Karnevalsfeier verboten. Ansonsten kann dir ein Bußgeld von 60 Euro drohen.
Hier findest du ein paar ungewöhnliche Kostüm-Ideen für deine Karnevalsfeiern.
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