Endlich ist es so weit. Im März dürften Strom- und Gasrechnung bei vielen dank der Energiepreisbremse wieder sinken. Worauf Verbraucher*innen sich diesen Monat noch freuen dürfen (oder auch nicht), erfährst du hier.
Energiepreisbremse tritt in Kraft
Sowohl die Strom- als auch die Gaspreisbremse treten zum 1. März in Kraft und das sogar rückwirkend zum 1. Januar. Verbraucher*innen müssen sich um nichts kümmern, die niedrigeren Preise werden mit dem monatlichen Abschlag verrechnet.
Folgende Höchstpreise gelten bis zum 30. April 2024 für Strom und Gas:
- Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde (kwh) bis zu einem Verbrauch von 30.000 kwh, danach gilt der Marktpreis
- Gas: 12 Cent/kwh bei einem Verbrauch von bis zu 1,5 Gigawattstunden, 7 Cent/kwh ab einem Verbrauch von 1,5 Gigawattstunden
Keine PCR-Teststellen mehr
Zum 28. Februar läuft die Coronaschutzverordnung aus. Damit endet auch die Testpflicht. Somit gibt es auch keine rechtsgültige Zulassung mehr für PCR-Teststellen. Wer in Zukunft einen PCR-Test braucht, kann diesen z. B. im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis machen lassen.
Energiepreispauschale für Studierende
Nachdem Arbeitnehmer*innen und Renter*innen sich bereits über die Energiepreispauschale freuen durften, ist es nun endlich auch für Studierende soweit. Ab dem 15. März können sie einen entsprechenden Antrag auf die 200 Euro vom Staat stellen.
Aldi Süd stellt beliebten Prospekt ein
Die wöchentlichen Prospekte mit Angeboten von Aldi Süd bleiben zwar weiterhin erhalten, das beliebte Aldi Süd Kundenmagazin „Aldi inspiriert“ hingegen, wird es ab März nicht mehr in Papierform geben. Im Heft fanden sich vor allem Rezepte mit den passenden Aldi-Produkten als Angebot. Der Grund für die Einstellung des Magazins sind erhöhte Druck- und Papierkosten. Zudem will Aldi Ressourcen schützen, indem auf Papier verzichtet wird.
Maskenpflicht endet in weiteren Bereichen
Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr endete bereits im Februar. Nun gibt es in weiteren Bereichen Lockerungen. So müssen etwa Bewohner*innen und Personal in Pflegeheimen, sowie das Personal in Arztpraxen und Kliniken keine Masken mehr tragen. Für Besucher*innen hingegen bleibt die Maskenpflicht noch bis zum 7. April bestehen.
Zeitumstellung
Schreib es dir in den Kalender! Am 26. März ist es schon wieder soweit: Die Uhr wird auf Sommerzeit umgestellt, also eine Stunde vorgestellt. Das heißt, es ist abends endlich wieder länger hell. Dafür wird uns in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine Stunde genommen.
Hier kannst du noch einmal nachlesen, welche Gesetze und Änderungen im Februar neu waren.