Jeden Monat treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft und Preise verändern sich. Wir fassen die wichtigsten News für Verbraucher*innen zusammen. Im Juni 2023 dürfen frisch Volljährige sich über den Kulturpass freuen, außerdem streiken die Apotheken und die Corona-Warn-App wird endgültig eingestellt. Was uns im Juni noch erwartet, liest du hier.
Kulturpass für 18-Jährige
Die Bundesregierung macht allen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern oder schon gefeiert haben ein besonderes Geschenk. Ab Mitte Juni können sie den Kulturpass beantragen. Sie erhalten dann einen Kulturgutschein im Wert von 200 Euro den sie zum Beispiel für Eintrittskarten für Konzerte oder das Theater, aber auch für Bücher, CDs und Platten nutzen können. Ziel ist es nicht nur die Jugendlichen, sondern auch die Kulturbranche zu unterstützen. Damit der Kulturpass eingelöst werden kann, müssen Anbieter sich über eine ELSTER-Schnittstelle registrieren.
Im Juni ist Pride Month
Für alle Mitglieder der LGBTQIA+-Community ist der Juni ein ganz besonderer Monat. Denn endlich ist wieder Pride Month! Den ganzen Monat über finden deutschlandweit Veranstaltungen statt, um auf die Rechte queerer Menschen aufmerksam zu machen.
Apothekenstreik
In letzter Zeit gibt es kaum eine Berufsgruppe, die nicht streikt. Am 14. Juni sind es nun die Apotheker*innen, die ihre Arbeit niederlegen, um gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung zu protestieren. Der Apotheken-Protesttag wird vom Deutschen Apothekerverband ausgerufen und richtet sich insbesondere gegen neue Regeln zum flexiblen Austausch von Medikamenten im Lieferengpassgesetz. Die Apotheken müssen auch im Fall eines Streiks eine reibungslose Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen. Allerdings muss die Versorgung während der Demonstration ausreichend, nicht aber bequem gewährleistet sein.
Neue EU-Verbandsklage
Ab dem 25. Juni sollen Sammelklagen deutlich einfach werden. Denn dann dürfen Verbraucherverbände wie die Verbraucherzentrale in der EU im Namen von Verbraucher*innen vor Gericht ziehen und Entschädigungsansprüche geltend machen. Anwendungsbeispiele sind etwa Massenschäden wie im Fall des Diesel-Skandals oder bei unzulässigen Miet- oder Energiepreiserhöhungen.
Neue Bauförderung für Familien
Bisher konnten Familien, die ein Eigenheim erwerben oder bauen wollten das sogenannte Baukindergeld beantragen. Dieses läuft im Juni aus, dafür gibt es für Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen eine neue Förderungsmöglichkeit des KfW: Das Programm Wohneigentum für Familien (WEF) 300. Gefördert werden allerdings nur noch Neubauten mit besonders klimafreundlichen Standards.
Amazon Kindle stellt Newsstand ein
Beim Amazon Kindle Dienst Newsstand konnten Nutzer*innen bereits seit März keine neuen Abos mehr abschließen. Im Juni wird der Newsfeed des Kindles nun ganz eingestellt.
Kein Support mehr für beliebte Windows 10 Version
Die Windows 10 Version 21H2 wird nach wie vor millionenfach genutzt. Doch ab dem 13. Juni erhält sie keinen Support mehr durch Microsoft. Das bedeutet keine Sicherheits-Updates mehr. Damit könnten bald keine neuen Programme mehr installiert werden können und Computer mit dieser Windows-Version werden anfälliger für Cyber-Kriminalität.
Neue Richtlinien zur Erstattung bei Verspätungen
Bisher galt bei der Deutschen Bahn: Hat ein Zug mehr als 60 Minuten Verspätung, können Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Bei mehr als 120 Minuten sogar 50 Prozent. Diese Zahlen bleiben auch weiter bestehen, allerdings tritt zum 7. Juni eine neue EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ in Kraft. Die sieht vor, dass zukünftig auch die Umstände, die zur Verspätung führten, berücksichtigt werden müssen. Kann die Bahn diese selbst nicht beeinflussen, gibt es mitunter kein Geld zurück. Darunter fallen etwa bekannte Verspätungs-Gründe wie „Personen im Gleis“, „Kabeldiebstahl“ oder „extreme Witterung“.
Hier liest du noch mal, was sich im Mai alles für Verbraucher*innen geändert hat.