Ein neues Jahr, das bedeutet meist auch automatisch neue Gesetze. Und so ist es auch 2021: Ob in Sachen Rente oder Elterngeld, es treten einige Änderungen in Kraft.
Manche sind zur Freude der Verbraucher, der Eltern oder der Rentner – und manche eher weniger. Welche neuen Gesetze aus den verschiedensten Bereichen auf uns zukommen oder bereits verwirklicht wurden, ohne dass du es vielleicht mitbekommen hast, haben wir dir hier zusammengefasst.
Der Rundfunkbeitrag wird steigen
Die Ministerpräsidenten haben sich geeinigt, das Bundesverfassungsgericht hat es beschlossen: Der monatliche Rundfunkbeitrag wird in Deutschland erhöht. Damit steigt der aktuelle Betrag von 17,50 pro Haushalt um 86 Cent. Entsprechend werden es nun 18,36 Euro pro Monat sein. Und zwar rückwirkend ab Juli, genauere Infos haben wir dir hier zusammengefasst.
Die Politik kommt damit einer Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sender (KEF) nach, die genau diese Erhöhung vorgeschlagen hatte. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland, also ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Höheres Gehalt im öffentlichen Dienst
Nach langen Verhandlungen steht endlich fest: Die Gewerkschaften und Arbeitgeber konnten sich im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes endlich einigen. Besonders Pflegepersonal soll von der Einigung besonders profitieren, was gerade während der Coronapandemie auf viel Zuspruch stößt.
Vereinbart wurde eine Gehaltssteigerung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst um 4,5 Prozent in der niedrigsten Gehaltsgruppe, in der höchsten wurde eine Erhöhung um 3,2 Prozent beschlossen. Die erste Steigerung von 1,4 Prozent soll zum 1. April 2021 einsetzen, die nächste Steigerung um weitere 1,8 Prozent dann zum 1. April 2022.
Pflegepersonal wurde in den Gehaltsverhandlungen gesondert behandelt, sie sollen noch stärker von der neuen Tarifvereinbarung profitieren.
Führerschein wird teurer und dauert länger
Schon lange melden sich immer wieder kritische Stimmen angesichts der häufigen Unfälle von Fahranfängern. Zu lasch sei die Führerscheinprüfung, zu kurz die aktive Übung im Straßenverkehr. Das soll sich nun grundlegend ändern, auch zu Lasten unseres Portemonnaies.
Ab Januar 2021 gilt bundesweit die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP). Statt individueller Absprachen und Entscheidungen soll es dann feste Regeln geben, an denen sich Fahrschüler*innen, -lehrer*innen und -prüfer*innen orientieren müssen. Teil davon soll ein digitales Prüfprotokoll und ein durchgeplantes Feedbackgespräch sein, nicht wie zuvor nur ein schriftliches Protokoll und ein paar warme Worte. Auf diese Weise soll das digitale Prüfungsprotokoll die Entscheidung für Fahrprüfer*innen erleichtern und für Fahrschüler*innen durchschaubarer werden. Die neue OPFEP basiert zukünftig dann erstmals auf einem ausführlichen Katalog, der alle sicherheitsrelevanten Fahraufgaben und deren Bewertungskriterien im Detail beschreibt.
Kommen wir aber nun zu den harten Fakten. Zukünftig wird der Prüfungsstress für Schüler*innen noch härter: Ganze 20 Minuten länger soll der Weg zum Führerschein nämlich von nun an dauern. Und auch finanziell gibt es Veränderungen. Statt den sonst üblichen 90 Euro, erhöht die DEKRA beispielsweise auf 117 Euro pro Prüfung.
Gesonderte Gehaltssteigerung für Pflegekräfte
Arbeitnehmer, die in der Pflege tätig sind, sollen bis zu 8,7 Prozent mehr Gehalt bekommen, Arbeitnehmer aus der Intensivpflege sogar 10 Prozent. Ab März 2021 sollen Pflegekräfte konkret eine Zulage von 70 Euro erhalten, die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht werden soll. Intensivpflegekräfte sollen einen monatlichen Zuschlag von 100 Euro erhalten.
Betroffen von den Tarifbeschlüssen sind mehr als zwei Millionen Beschäftige im öffentlichen Dienst. Bundesinnenminister Seehofer zeigte sich zufrieden nach den Verhandlungen: „Nach vielen nicht einfachen Tagen kann ich sagen: Die Arbeit hat sich gelohnt.“ Gewerkschaften hätten sich zwar höhere Gehaltssteigerungen gewünscht, Ver.di-Bundeschef Frank Werneke nannte die Einigung aber einen „respektablen Abschluss“.
Die Grundrente, sie wird kommen!
Nach monatelanger Diskussion hat das Kabinett nun die Grundrente beschlossen. Sie soll zum 01. Januar 2021 eingeführt werden. Diese Entscheidung ist ein Gewinn für etwa 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten, die durch den neuen Rentenzuschlag etwas mehr Geld im Monat zur Verfügung haben werden.
Finanziert soll die Grundrente durch Steuermittel werden. Die erwartete Summe soll 1,3 Milliarden Euro betragen.
Nicht jeder wird den Zuschlag erhalten
Das gilt vor allem für Menschen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit.
Berechnet wird die Grundrente durch ein eher kompliziertes Verfahren. In dieser Berechnung werden nur solche Beiträge berücksichtigt, die 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens betragen.
Die Überprüfung soll automatisch erfolgen
Aber keine Sorge: Um die Grundrente zu erhalten, müssen keine Anträge ausgefüllt werden, da dieser Prozess automatisch laufen soll. Etwa 640 Beschäftige sollen kontrollieren, wer den Aufschlag auf seine Rente erhalten wird und wer nicht.
Neues Elterngeld: Diese Eltern profitieren von der Reform
Das Elterngeld spielt eine wichtige Rolle in der Familienplanung und vor allem im Alltag mit Kindern. Ein Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium möchte jetzt Änderungen daran vornehmen. Einige Eltern würden von den neuen Regelungen profitieren, andere leer ausgehen.
Frühgeburten sollen stärker berücksichtigt werden
Wenn ein Baby mindestens 6 Wochen vor dem eigentlichen Entbindungstermin zur Welt kommt, sollen Eltern künftig laut des Gesetzentwurfes auch einen Monat länger Anspruch auf Elterngeld haben. Eltern von Frühchen sollen dadurch „mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes“ besser auffangen können.
Neues Zugeständnis für arbeitende Eltern in Teilzeit
Bisher galt, dass Mütter und Väter maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, solange sie das Elterngeld beziehen. Hier möchte Familienministerin Giffey den in Teilzeit arbeitenden Eltern ein Zugeständnis machen und die erlaubte Stundenzahl pro Woche auf 32 erhöhen. So ermögliche man Eltern beispielsweise eine 4-Tage-Woche im Job, ohne dass sie den Anspruch auf die staatliche Unterstützung dabei verlieren.
Topverdiener sollen leer ausgehen
Außerdem sollen Topverdiener künftig nicht mehr vom Elterngeld profitieren: Bisher hatten Paare mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 500.000 Euro keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung, in Zukunft soll die Grenze bei 300.000 Euro liegen. „Bei einem derart hohen Einkommen ist davon auszugehen, dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Alle Einzelheiten zum Gesetzesentwurf kannst du hier lesen.