Noch wurde sie nicht offiziell für ganz Deutschland verhängt, doch dazu kann es nach aktuellem Stand durchaus sehr bald kommen: eine Ausgangssperre aufgrund der massiven Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus. Doch was genau bedeutet Ausgangssperre eigentlich? Welche Einschränkungen würden noch auf uns zukommen?
Derzeit gibt es nur in der bayrischen Stadt Mitterteich eine offizielle Ausgangssperre, Ministerpräsident Markus Söder kündigte laut welt.de zudem auch für den Landkreis Wunsiedel Ausgangssperren an. Hier sind die Fallzahlen mit Cov-19-Erkrankungen besonders hoch, weshalb eine strikte Eindämmung nötig ist.
Angela Merkel warnt eindringlich: „Es ist ernst”
Gestern jedoch appellierte Bundeskanzlerin Angela Merkel an das gesamte deutsche Volk und machte klar: Die Lage ist ernst und genau so ernst sollten wir sie auch nehmen. Hier kannst du dir ihre TV-Ansprache an die Nation nochmal in voller Länge ansehen:
Auch wenn sie keine Ausgangssperre verkündete, machte sie ganz deutlich klar, dass wir alle gemeinsam dazu beitragen müssen, dass die Coronavirus-Ausbreitung nicht weiter in so rasantem Tempo zunimmt. Nur indem wir Zeit gewinnen, können Krankenhäuser Pandemie-Patienten ausreichend behandeln und Forscher an Impfstoffen arbeiten. Das Problem: Noch scheint das nicht bei der gesamten Bevölkerung angekommen zu sein.
Cafés sind weiter mit Menschen vollgepackt, manche treffen sich in großen Gruppen, im Supermarkt wird ebenfalls kein Sicherheitsabstand eingehalten und Kinder tollen auf (noch nicht abgesperrten) Spielplätzen herum. Wenn uns nicht langsam klar wird, dass das gerade einfach nur verantwortungslos und gefährlich für uns und unsere Mitmenschen ist, könnte eine offizielle Ausgangssperre früher Realität werden, als uns lieb ist.
Diese Verbote gäbe es bei einer Ausgangssperre
Im stark betroffenen Italien sowie in Spanien, Belgien und Frankreich gilt bereits eine Ausgangssperre. Laut mdr.de lassen sich von den dort bereits geltenden Vorschriften auch mögliche für Deutschland ableiten. Dazu zählt beispielsweise, dass man das Haus nur noch für Einkäufe, Arztbesuche und die Arbeit verlassen darf, also wenn es nicht anders geht. Ebenso, wenn man zur Bank oder Tankstelle muss. Auch wer pflegebedürftige Verwandte oder Freunde betreuen muss, darf dafür das Haus verlassen. An Freizeitaktivitäten wäre es nur noch okay, allein oder mit dem Hund rauszugehen, oder zum Beispiel zum Joggen. Sportarten in der Gruppe, wie z.B. Ballsportarten, wären nicht erlaubt.
Verboten wäre es jedoch zum Beispiel, einfach so draußen herumzulaufen, in den Park zu gehen und natürlich erst recht, sich mit anderen einfach mal so draußen zu treffen. Auch Versammlungen und Teamsportarten im Freien wären untersagt. Welche genauen Verbote für Deutschland gelten würden, obliegt jedoch der Bundesregierung, weshalb diese Angaben nur Mutmaßungen sind.
Verstößt eine Ausgangssperre nicht gegen das Grundgesetz?
Laut Gesetz haben wir ein Recht auf Bewegungsfreiheit, was in Artikel 11 des Grundgesetzes verankert ist. In Absatz 2 des Gesetzes sind jedoch auch Ausnahmen verankert:
„Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.“
Grundgesetz Art. 11
Ob einer dieser Fälle und damit ein Einschränkung der Bewegungsfreiheit gegeben ist, muss die Regierung entscheiden. Jedoch könnte die Bekämpfung einer Seuchengefahr, wie genannt, ein guter Grund dafür und deshalb auch für eine Ausgangssperre sein.
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