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Großer Schritt

Aus der Kirche austreten: So gehst du es an

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Es gibt viele Gründe, sich für den Kirchenaustritt zu entscheiden. Wenn du die Entscheidung gefällt hast, ist der Rest schnell erledigt. Wir erklären dir, wie du aus der Kirche austreten kannst, und was du dabei beachten musst.

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Immer mehr Leute entscheiden sich dazu, aus der Kirche auszutreten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einige möchten Steuern sparen, andere wiederum können sich einfach nicht mehr mit der Kirche identifizieren. Im Jahr 2022 traten laut Statista rund 380.000 Personen aus der Evangelischen Kirche, und 522.821 Personen aus der Katholischen Kirche aus. Damit stieg die Anzahl der Austritte aus der Katholischen Kirche in Deutschland auf einen neuen Rekordwert.

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Wie trete ich aus der Kirche aus?

Keine Sorge. Bürokratische Aufwände klingen immer komplizierter als sie eigentlich sind.

Benötigte Unterlagen für einen Kirchenaustritt:

  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Eventuell Familienstammbuch, Geburtsurkunden deiner Kinder oder Ehe-/Lebenspartnerschaftskunde
  • Bis zu 60€ für die Gebühren

Wenn du diese Unterlagen zu Hause hast, kann es losgehen:

Die richtige Anlaufstelle

Welche Stelle für deinen Austritt aus der Kirche zuständig ist, hängt von deinem Wohn­ort ab. Wenn du in Berlin, Brandenburg und Nord­rhein-West­falen wohnst, musst du dich ans örtliche Amts­gericht wenden, in allen anderen Bundes­ländern ans Standes­amt

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Den Kirchenaustritt persönlich erklären

Zum Austritt aus der Kirche musst du immer persönlich erscheinen. Du kannst den Kirchenaustritt nicht online beantragen. Mache also am besten einen Termin in der zuständigen Behörde. Die oben genannten Dokumente solltest du unbedingt mitnehmen. Warum du austreten möchtest, musst du nicht begründen.

Wenn du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist, kannst du den Austritt im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister vermerken lassen. Das hat auf die Kirchensteuerbefreiung für die katholische oder evangelische Kirche keinen Einfluss. Wenn du direkt auch den Austritt für dein minderjähriges Kind beantragen möchtest, brauchst du dafür zusätzlich dessen Geburtsurkunde. Wenn du keine Zeit hast, persönlich zu erscheinen, kannst du die Austrittserklärung auch schriftlich verfassen und bei einem Notar einreichen. Wirksam wird der Austritt erst, wenn die Erklärung bei der bearbeitenden Behörde ankommt. Vorsicht vor Webseiten, die versprechen, dir die bürokratische Arbeit abzunehmen! Der Austritt ist online nicht möglich, diese Webseiten sind Betrug.

Gebühr bezahlen

Da dein Austritt einen Verwaltungsaufwand darstellt, fallen Gebühren an. Diese hängen von dem Bundesland ab, in dem du wohnst. So fallen zwischen 0 und 60 Euro an.

Bescheinigung aufbewahren

Wenn der Kirchenaustritt abgeschlossen ist, erhältst du eine Austrittserklärung von der Behörde. Dieses Formular solltest du aufbewahren, da sich so eventuelle Forderungen zur Kirchensteuer vom Finanzamt abwenden lassen können. Mit Ablauf des Tages an dem du das Formular zu deinem Austritt unterzeichnet hast, bist du kein Mitglied der Kirche mehr. Die Befreiung von der Kirchen­steuer­pflicht tritt dann mit dem Ende des laufenden Monats in Kraft. Dein Arbeitgeber wird automatisch mit informiert.

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Vor- und Nachteile Kirchenaustritt

Wenn du dir noch nicht ganz sicher bist, ob ein Austritt aus der Kirche das Richtige ist, findest du hier ein paar Vor- und Nachteile, die dir bei deiner Entscheidung helfen können:

  • Steuerliche Ersparnisse von rund 300€ im Jahr
  • Kein Religionsunterricht für Kinder ab 14 Jahren
  • Bürokratischer Aufwand
  • Keine Jobchance bei kirchlichen Arbeitgeber
  • Ausschluss von kirchlichen Zeremonien (z.B. kirchliche Hochzeit)

Ein Austritt aus der Kirche sollte also immer genaustens bedacht werden, ein Wiedereintritt ist ebenso aufwendig und zeitraubend, aber ansonsten auch möglich!

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Bildquelle: unsplash/Robin Spielmann

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