Im Sommer fühlen wir uns frei und haben das Gefühl, tun und lassen zu können, was wir wollen. Doch leider (oder in manchen Fällen auch zum Glück), ist dem nicht ganz so. Viele Dinge, die wir teilweise als selbstverständlich wahrnehmen, sind nämlich eigentlich verboten und können hohe Bußgelder mit sich ziehen. Wir sagen dir, was du im Sommer lieber nicht machen solltest.
Wild Grillen
Grillen gehört wohl zu den Dingen, auf die sich viele im Sommer am meisten freuen. Idealerweise passiert das im eigenen Garten oder auf dem Balkon. Doch wer dazu keine Möglichkeit hat oder etwa während einer Vatertagstour oder sonstiger Wanderung grillen möchte, zieht auch mal Parks, Wiesen oder andere öffentliche Orte in Betracht. Genau das ist allerdings häufig nicht erlaubt. In Parks sind öffentliche Grillflächen meist gekennzeichnet. Einfach so den Grill aufzubauen, ist an vielen Orten verboten. Wie hoch die Bußgelder dafür ausfallen, ist unterschiedlich und hängt unter anderem vom Bundesland und der genutzten Fläche ab. Im Wald grillen etwa kann nicht nur ziemlich gefährlich, sondern auch teuer werden. Hierfür gehen die Bußgelder bei 100 Euro los und können noch deutlich teurer werden.
Wespen töten
Sie sind die Plagegeister des Sommers. Wespen können jedes Grillfest oder Eisessen zum Horrer machen. Viele würden die Störenfriede wohl am liebsten mit bloßer Hand erschlagen oder mit anderen Vorrichtungen zur Strecke bringen. Die meisten Arten stehen jedoch unter Artenschutz. Sie zu töten ist also nicht erlaubt. Das gilt auch für die hier besonders verbreiteten Arten gemeine Wespe und deutsche Wespe. Irritierender Weise ist der Verkauf von Wespenfallen zwar erlaubt – die Nutzung jedoch nicht. Wer eine Wespe tötet, kann dafür mehrere 1000 Euro zahlen. Das gilt auch, wenn man ein Wespennest im Garten hat und dieses selbstständig beseitigen will. Wer ein Wespennest im Garten oder auf dem Balkon hat, sollte sich an den Vermieter oder im Fall eines Eigenheims an die zuständige Naturschutzbehörde wenden. Diese entscheidet, welche Gefahr durch das Nest ausgeht und lässt es bei einer akuten Gefährdung der Anwohnenden professionell entfernen ohne die Tiere zu schädigen.
Es gibt jedoch einige Tipps, wie du Wespen vertreiben kannst, ohne ihnen zu schaden. Hier liest du, wie das geht.
Täglich grillen
Nicht nur wild grillen ist verboten, auch für das eigene Grundstück gibt es beim Grillen ein paar Regeln, an die man sich halten muss – zumindest, wenn die Nachbarn sich beschweren. Denn tägliches Grillen ist keinesfalls ein Grundrecht. Wer die Nachbarschaft durch Rauchentwicklung, Grillgerüche oder Lärm stört, kann per Gericht dazu aufgefordert werden, nur noch in unregelmäßigen Abständen, etwa ein oder zweimal im Monat zu grillen. Ansonsten muss man auch hier mit Bußgeldern rechnen.
Hecken schneiden
Und noch eine Regel, die das eigene Grundstück betrifft. Um den Garten sommertauglich zu machen, sollten Hausbesitzer*innen nicht zu lange warten. Denn zwischen März und September ist Heckenschneiden nicht erlaubt. Genauer gesagt ist nur ein „schonender Form- und Pflegeschnitt“, also die händische Korrektur mit der Heckenschere möglich. Grund ist die Brutzeit vieler Vögel, die ihre Nester in dieser Zeit in Hecken bauen. Um sie nicht zu verschrecken oder gar ein Nest zu zerstören, sollte der Grünschnitt schon im Februar erfolgen. Wer seine Hecke zwischen dem 1. März und dem 30. September radikal zurückschneidet oder gar komplett entfernt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Baden in nicht dafür vorgesehen Gewässern
Die Freibäder und gängigen Badeseen sind im Sommer oft überfüllt. Warum also nicht zu unbekannten Ufern aufbrechen und stattdessen an weniger bekannten Seen oder Flüssen baden? Nicht alle Gewässer in Deutschland sind zum Baden freigegeben und das hat gute Gründe. Oftmals ist es schlichtweg zu gefährlich, an einer Stelle mit starker Strömung, fiesen Algen oder starker Wasserverschmutzung zu baden. Aber auch der Naturschutz kann eine Rolle spielen. Wer ein „Baden verboten“-Schild missachtet muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Wild campen
Wildcampen ist in Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern nicht erlaubt. Das gilt sowohl fürs Zelten, als auch für die Übernachtung im Wohnmobil und ist unabhängig davon, ob es sich um ein Naturschutzgebiet oder einen sonstigen öffentlichen Raum, der nicht fürs Campen freigegeben ist handelt. Wer jedoch nichts beschädigt oder den Übernachtungsplatz verschmutzt, kann meist nur mit einer Verwarnung rechnen. Bußgelder werden oft erst dann fällig, wenn die Camper negativ auffallen und den Platz verdreckt hinterlassen.
Seltene Blumen pflücken
Bunte Blumen machen den Sommer erst so richtig schön. Um die fröhliche Stimmung, die sie verbreiten mit in die eigenen vier Wände zu nehmen, pflückt sich der ein oder andere gerne mal einen Strauß mit den hübschesten Exemplaren zusammen. Grundsätzlich darf man Pflanze nicht ohne Grund pflücken, das gilt sowohl für Blumen als auch für Beeren oder andere wilde Früchte. Nimmt man jedoch nur kleine Mengen, ist das laut Bundesumweltministerium erlaubt – allerdings nicht bei allen Pflanzen. Bestimmte Pflanzen stehen unter Artenschutz und dürfen somit niemals gepflückt werden. Dazu zählen tatsächlich auch einige beliebte Schnittblumen. Unter anderem dürfen folgende Blumen nicht aus der Natur gepflückt werden: Arnika, Blaustern, Eisenhut, Krokusse, Küchenschellen, Narzissen, Schachblumen, Schwertlilien, Tulpen, Nelken, Enziane, Farne.
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