Der Oktober 2024 bringt nicht nur niedrigere Temperaturen, goldene Blätter und ganz viel Kürbis-Deko mit sich, sondern auch einige Gesetzesänderungen, neue Regeln und Pläne. Unter anderem werden die Bafög-Sätze erhöht, die Nachtzüge von Berlin nach Paris rollen wieder und für Balkonkraftwerke soll es endlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen geben.
Beginn der Winterzeit
Ein Reminder, damit es niemand vergisst: In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2024 werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Um 3 Uhr nachts springt die Zeit auf 2 Uhr zurück, was bedeutet, dass wir eine Stunde „geschenkt“ bekommen. Diese Zeitumstellung markiert den Beginn der Winterzeit in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern. Während wir uns über eine zusätzliche Stunde Schlaf freuen können, bedeutet dies auch, dass es abends früher dunkel wird. Allerdings wird es morgens wieder etwas heller sein, was besonders Frühaufstehern zugutekommt.
Bafög-Erhöhung
Studierende dürfen sich ab dem Wintersemester 2024 über eine kleine Erhöhung des BAföG freuen. Der Grundbedarfssatz steigt um 5% auf 475 Euro. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erhöht sich die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro. In der Summe steigt der Förderungshöchstbetrag damit von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Besonders zu beachten ist die neue Studienstarthilfe: Wer unter 25 Jahre alt ist, ein Vollzeit-Erststudium beginnt und vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen bezogen hat, kann einmalig 1.000 Euro beantragen. Wichtig ist, dass dieser Antrag bis zum Ende des zweiten Studienmonats gestellt werden muss.
Bahntickets länger im Voraus buchbar
Die Deutsche Bahn führt eine kundenfreundliche Neuerung ein: Ab dem 16. Oktober können Fahrkarten bis zu zwölf Monate im Voraus gekauft werden, statt wie bisher nur sechs Monate. Diese Verlängerung der Vorbuchungsfrist ermöglicht es Reisenden, ihre Fahrten langfristiger zu planen und möglicherweise von günstigeren Frühbucherpreisen zu profitieren. Gleichzeitig wird an diesem Tag der neue Fahrplan veröffentlicht, der ab Mitte Dezember gelten wird. Dies gibt Bahnkunden die Möglichkeit, sich frühzeitig über Änderungen und neue Verbindungen zu informieren.
Nachtzüge von Berlin nach Paris:
Und noch eine gute Nachricht für Bahn-Reisende und Umweltbewusste: Ab dem 28. Oktober 2024 nehmen die Nachtzüge von Berlin nach Paris sowie Brüssel ihren Betrieb wieder auf. Diese beliebten Verbindungen waren seit dem 12. August aufgrund umfangreicher Bauarbeiten in Deutschland und Frankreich eingestellt. Die Wiederaufnahme dieser Strecken ermöglicht es Reisenden, umweltfreundlich und komfortabel über Nacht in die europäischen Hauptstädte zu gelangen. Als zusätzlicher Ausblick: Ab Mitte Dezember wird es sogar eine Direktverbindung tagsüber nach Paris geben.
Neue Regeln für Winterreifen
Ab dem 1. Oktober 2024 tritt eine wichtige Änderung für Autofahrer*innen in Kraft: Bei winterlichen Wetterverhältnissen sind nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zugelassen. Reifen, die ausschließlich das „M+S“-Symbol (Matsch und Schnee) tragen, dürfen nicht mehr verwendet werden, es sei denn, sie wurden vor 2018 hergestellt. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: 60 Euro Bußgeld, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sogar 80 Euro, plus ein Punkt in Flensburg. Zusätzlich riskieren Fahrer bei Unfällen mit ungeeigneten Reifen Einschränkungen ihrer Kaskoversicherungsleistungen. Es gilt zu beachten, dass diese Regelung situativ ist – eine generelle Winterreifenpflicht gibt es weiterhin nicht.
Anspruch auf Balkonkraftwerke
Eine erfreuliche Nachricht für umweltbewusste Mieter*innen: Voraussichtlich ab Oktober erhalten sie einen Rechtsanspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Diese kleinen Solaranlagen, die auch als Steckersolargeräte bekannt sind, werden als „privilegierte Vorhaben“ eingestuft. Das bedeutet, dass Vermieter*innen die Installation nur noch mit triftigem Grund ablehnen dürfen. Diese Änderung, die den Bundestag bereits passiert hat und im Bundesrat beschlossen werden soll, zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und Mieter*innen mehr Möglichkeiten zur Reduzierung ihrer Stromkosten zu geben. Das genaue Inkrafttreten wird im Laufe des Oktobers erwartet.