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Vor der Scheidung

Trennungsjahr: 7 wichtige Fragen + Antworten

Wenn ein Ehepaar beschließt, sich scheiden zu lassen, ist die Ehe damit noch lange nicht beendet. Denn bevor man sich zum Scheidungstermin vor Gericht treffen kann, muss man in Deutschland zunächst ein Trennungsjahr einhalten, um sich am Ende sicher zu sein, dass man keine gemeinsame Zukunft mit dem Partner sieht und die Ehe somit als gescheitert gilt. Die wichtigsten Fakten zum Trennungsjahr und allem, was damit zusammenhängt, haben wir zusammengetragen.

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Trennung
Das Trennungsjahr beginnt am Tag der Trennung.

#1 Wie wird das Trennungsjahr beantragt?

Das Trennungsjahr selbst muss nicht beantragt werden. Mit der Formulierung ist vielmehr umgangssprachlich das Einreichen der Scheidung nach Ablauf der zwölf Monate gemeint. Wie genau das funktioniert, erfährst du im Artikel „Wie läuft eine Scheidung ab?“. Das Trennungsjahr selbst beginnt ab dem Tag eurer Trennung, welcher normalerweise vor Gericht nicht belegt, sondern von dir und deinem Partner lediglich einstimmig erwähnt werden muss.

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#2 Wie wird der Unterhalt geregelt?

Ab dem Tag der Trennung steht dem wirtschaftlich schlechter gestellten Partner ein sogenannter Trennungsunterhalt von seinem Expartner zu. Er muss wie der Kindesunterhalt direkt beantragt und kann nicht rückwirkend beansprucht werden. So wird er berechnet:

  • Es werden 3/7, also etwa 43% des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens des besserverdienenden Partners als Unterhalt abgetreten.
  • Das Einkommen berechnet sich dabei aus dem Nettoeinkommen plus sonstigen Einkünften, es müssen also die gesamten Einkommensverhältnisse offengelegt werden.

Der Trennungsunterhalt wird vor Gericht geregelt, aber auch eine außergerichtliche Einigung ist möglich. In diesem Fall kann die Höhe der Leistungen anders geregelt oder sogar komplett darauf verzichtet werden.

Waage und Geldscheine
Der schlechter verdienende Partner hat Anspruch auf Trennungsunterhalt.

#3 Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung?

In manchen Fällen leben Ehepartner auch während des Trennungsjahres in einer gemeinsamen Wohnung. Gerade, wenn beide Mieter oder Eigentümer der Wohnung sind, hat jeder das Recht, auch dort zu wohnen. Die Trennung kann dennoch vor Gericht anerkannt werden, wenn:

  • … zwischen den Partnern keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht
  • …getrennt gegessen, geschlafen, eingekauft und gewirtschaftet wird (getrennte Konten)

Diese getrennte Hausgemeinschaft kann ein geladener Zeuge, zum Beispiel ein Freund oder Verwandter, vor Gericht bestätigen. Leben in der Wohnung gemeinsame Kinder, können ihnen zuliebe gewisse Ausnahmen gemacht werden. Dazu zählt beispielsweise ab und an ein gemeinsames Essen oder gemeinsame Unternehmungen. Im Idealfall haben jedoch beide Ehepartner im Trennungsjahr getrennte Wohnungen oder einer der beiden zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das Nächtigen bei Freunden oder im Hotel zählt dabei nicht.

Gut zu wissen: Das Trennungsjahr wird durch Versöhnungsversuche nicht unterbrochen. Regelmäßiger Sex miteinander oder ein gemeinsamer Urlaub werden nicht als Ende der Trennung angesehen – erst, wenn beide Partner etwa drei Monate wieder als Paar fest zusammenleben, wird das Trennungsjahr als beendet erklärt.

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#4 Was bedeutet ein neuer Partner im Trennungsjahr?

Frisch verliebt
Ein neuer Partner hat auf das Trennungsjahr keinen Einfluss.

Zunächst: Es ist definitiv nicht verboten, im Jahr der Trennung eine neue Beziehung einzugehen. Viele denken zudem, dass ein neuer Partner ein Grund sein kann, das Trennungsjahr zu verkürzen. Dem ist jedoch nicht so. Lediglich, wenn die neue Beziehung zu einer Wirtschaftsgemeinschaft wird, also man beispielsweise zusammenzieht und einen gemeinsamen Haushalt führt, kann dies negative Auswirkungen auf den vom Expartner gezahlten Trennungsunterhalt haben. Dies tritt ein, wenn der neue Partner gut verdient und man somit von seinem Einkommen mitprofitiert. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt kann damit gemindert oder ganz gestrichen werden.

#5 Was ist bei der Steuererklärung zum Trennungsjahr zu beachten?

Wer verheiratet ist, kann seine und die Einkünfte seines Ehepartners gemeinsam versteuern. Auch im Trennungsjahr bleibt diese Regelung bestehen, selbst wenn beide Partner bereits getrennte Haushalte und Leben führen. Andernfalls bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Der wirtschaftlich schlechter gestellte Partner kann eine getrennte steuerliche Veranlagung beantragen: Der besser Verdienende muss daraufhin meist hohe Nachzahlungen an das Finanzamt leisten, während der geringer Verdienende von Steuerrückzahlungen profitieren kann.
  • Der besser gestellte Partner kann dies jedoch einklagen und auf Basis eines Urteils des Bundesgerichtshofs von 2005 dafür sorgen, dass das Einkommen von ihm und seinem Expartner im Trennungsjahr gemeinsam versteuert wird.
  • Die finanziellen Nachteile, die dem schlechter gestellten Partner dadurch entstehen, können auf Antrag ausgeglichen werden, insofern sie nicht bereits durch den Trennungsunterhalt abgedeckt werden.
Steuererklärung
Auch im Trennungsjahr kann eine gemeinsame Steuererklärung angefertigt werden.

#6 Wie kann man das Trennungsjahr verkürzen?

Das Trennungsjahr im muss in der Regel im vollen Umfang von zwölf Monaten eingehalten werden und kann nicht verkürzt werden. Auch ein vom Partner ausgeübter Ehebruch oder das Zusammenleben mit einem neuen Partner reichen nicht als Grund aus. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, sogenannte Härtefälle: Wenn einer der Partner den anderen schlägt oder ihm andere Gewalt- bzw. Straftaten antut (selbes gilt bei Kindern oder Angehörigen des betroffenen Partners), kann eine unzumutbare Härte festgestellt werden. Das bedeutet, dass es für denjenigen unzumutbar ist, bis zum Ablauf des Trennungsjahres mit der Scheidung zu warten. Dies sind jedoch Einzelfallentscheidungen, die nur gefällt werden, wenn die Vorkommnisse beim Familiengericht nachgewiesen werden können. Dann kann eine Blitzscheidung erfolgen.

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Achtung: Manche Paare versuchen, das Trennungsjahr „heimlich“ zu verkürzen, indem sie vor Gericht einen früheren, als den tatsächlichen Trennungszeitpunkt angeben. Dieses Datum wird zwar meist nicht vom Gericht angezweifelt, rückt aber doch einer der Ehepartner mit der Wahrheit raus, kann diese vorherige Falschangabe unangenehme finanzielle Konsequenzen mit sich bringen!

#7 Ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich?

Das Trennungsjahr lässt sich zwar in Ausnahmefällen verkürzen, vollständig darauf zu verzichten ist jedoch nicht möglich. Selbst, wenn eine Scheidung sofort im beiderseitigem Einvernehmen möglich wäre, müssen die zwölf Monate laut Gesetzgeber eingehalten werden. Lediglich der Ablauf der Scheidung sollte dann relativ schnell vonstattengehen.

Jede Trennung ist hart, vor allem, wenn sie das Scheitern einer Ehe herbeiführt. Im Idealfall verläuft die anschließende Scheidung einvernehmlich und unkompliziert, doch Spuren bleiben immer. Wir haben Tipps, wie du eine Trennung akzeptieren und anschließend einen Neuanfang wagen kannst.

Bildquelle: iStock/CandyBoxImages/AndreyPopov/vitfoto/nd3000/wutwhanfoto

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Bildquelle: solidcolours/iStock

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