Eine Trennung an sich ist bereits schmerzhaft genug, doch noch schlimmer ist es, wenn nicht nur die Beziehung, sondern auch die Ehe vorbei ist. Für viele Paare bleibt an diesem Punkt nur noch die Scheidung. Wie der Ablauf dieser Form der Trennung ist, welche Kosten dabei auf dich und deinen Ex-Partner zukommen können und was sonst noch wichtig ist, erfährst du hier.
Scheidung: Ablauf Schritt für Schritt
1. Trennungsjahr
Ist der Entschluss gefallen, dass eine Scheidung der einzige Weg für euch ist, kann diese nicht sofort beantragt werden. Denn in Deutschland sieht das Gesetz es vor, dass ihr zunächst ein Trennungsjahr einhaltet, in welchem ihr nochmal über eure Entscheidung nachdenken bzw. prüfen sollt, ob die Trennung wirklich endgültig ist. Manche Paare finden in diesem Zeitraum tatsächlich wieder zueinander.
2. Einreichen des Scheidungsantrags
Wenn das Trennungsjahr besiegelt ist und ihr bei eurer Entscheidung bleibt, wird die Scheidung beim Familiengericht beantragt. Um diesen Antrag einzureichen, braucht mindestens einer der Ehepartner einen Anwalt – dieser Partner gilt damit auch als Antragssteller. Einen geeigneten Anwalt könnt ihr euch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres suchen; bei einer einvernehmlichen Trennung lohnt es sich finanziell, wenn sich beide Partner gemeinsam einen Anwalt suchen, der vor Gericht jedoch nur eine Partei offiziell (aber dennoch eure beiden Interessen) vertreten kann. Generell reicht es jedoch, wenn nur ein Partner die Scheidung will.
3. Zustellung des Scheidungsantrags
Nun wird der Scheidungsantrag vom zuständigen Familiengericht an den Partner, welcher nicht den Antrag gestellt hat, zugestellt. Dieser kann dazu Stellung nehmen und der Scheidung entweder zustimmen oder ihr widersprechen – in diesem Fall braucht er ebenfalls einen Anwalt. Stimmt er jedoch zu, unterschreibt er den Antrag bzw. die Stellungnahme und sendet sie an das Gericht zurück.
Übrigens: Das Datum der Antragszustellung gilt gleichzeitig als Datum für das Ende der Ehezeit. Diese beginnt am ersten Tag des Monats, in dem ihr geheiratet habt und endet am letzten Tag des Vormonats, in dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Der Zeitraum der Ehezeit ist für spätere Berechnungen wichtig.
4. Berechnung des Versorgungsausgleichs
Nun werden dir und deinem Ex-Partner Formulare für die Berechnung des Versorgungsausgleichs zugesendet. Damit werden eure jeweiligen Rentenansprüche geregelt und ausgeglichen. Das heißt, wenn dein Mann während eurer Ehezeit ein höheres Einkommen hatte, du aber nur ein geringes, werden deine Rentenpunkte mit seinen ausgeglichen, so dass auch deine Rente gesichert ist.
5. Gerichtstermin
Wenn der Versorgungsausgleich berechnet wurde, erhaltet ihr beide eine Einladung zum privaten Scheidungstermin vor Gericht, bei welchem ihr beide anwesend sein müsst. Der Temin dauert in der Regel nur etwa 15 Minuten. Es werden nochmal alle Personalien geklärt, zudem wird meist kurz über den Trennungszeitpunkt gesprochen. Im Anschluss bezieht ihr beide vor dem Richter nochmal Stellung zum Wunsch der Scheidung.
6. Klärung der Folgesachen
Ebenfalls vor Gericht werden die Folgesachen geklärt. Darunter fällt:
- Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder
- Regelung des Besuchsrechts
- Korrekte Berechnung des Unterhalts
- Festlegung der Höhe des Versorgungsausgleichs
- Regelung der Höhe des Ehegattenunterhalts
- Aufteilung der Eigentümer, des Hausrats
Es empfiehlt sich, die Folgesachen bereits im Trennungsjahr mit dem zuständigen Anwalt oder den Anwälten zu regeln. So muss das Gericht lediglich den Versorgungsausgleich berechnen. Ist dies nicht der Fall, so dauert der Scheidungstermin meist länger. Wenn alles geklärt ist, erheben sich alle Parteien und der Richter spricht letztendlich die Scheidung aus.
7. Wann ist die Scheidung rechtskräftig?
Wenn beide Parteien beim Scheidungstermin durch Anwälte vertreten werden, können sie auf Rechtsmittel verzichten und die Scheidung wird sofort rechtskräftig. Andernfalls müssen sie einen weiteren Monat warten, in dem beide Partner die Möglichkeit haben, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Geschieht dies nicht, wird die Scheidung nach Ablauf dieser Frist rechtskräftig.
Was sind die Kosten bei einer Scheidung?
Es ist sehr schwer, einen Pauschalbetrag für die Kosten einer Scheidung zu nennen. Diese setzen sich immer aus Anwaltskosten und Gerichtskosten zusammen und sind zudem stark abhängig vom Einkommen der Partner, ob einer oder beide Unterstützung vom Staat erhalten (z.B. ALG II) und so weiter. Dauert das Verfahren länger, also müssen die Folgesachen zusätzlich im Einzelnen geklärt werden, steigen die Kosten dementsprechend. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Gerichtskosten
- Sind abhängig vom Verfahrenswert (dieser setzt sich aus dem dreifachen Nettogehalt beider Eheleute zusammen)
- Ihr müsst jedoch nur einen gewissen festgelegten Anteil davon bezahlen
- Im Internet findet ihr Tabellen mit den verschiedenen Höhen des Verfahrenswerts und den daraus resultierenden Gerichtskosten
Anwaltskosten
- Können von Anwalt zu Anwalt stark variieren
- Grundlegende Kosten: das Einreichen des Scheidungsantrags beim Anwalt + das Stellen des Antrags in der Gerichtsverhandlung
- Je mehr ihr selbst unter euch regelt, umso weniger muss der Anwalt hinzugezogen werden
- Ergo: Je weniger Streit und Uneinigkeiten überwunden werden müssen, umso mehr Geld könnt ihr sparen
Natürlich möchte sicher jeder, der vor den Altar tritt, auf eine spätere Scheidung verzichten. Wenn Kinder und Streit im Spiel sind, ist das Ende der Ehe besonders hart und unschön. Dass es jedoch auch anders geht, bewies ein Mann in den USA seiner Exfrau durch eine süße Liebeserklärung am Tag der Scheidung. Und eine weitere gute Nachricht gibt es: Denn die Scheidungsrate in Deutschland sinkt in den letzten Jahren wieder.
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