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Absicherung für Paare

Darum ist es sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen

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Tischdekoration und Traureden – das sind Dinge, die vor einer Hochzeit in den Köpfen vieler Paare schwirren. Das Thema Ehevertrag erfreut sich da deutlich geringerer Beliebtheit. Das ist wohl auch der Grund, weshalb die große Mehrheit keinen Ehevertrag aufsetzt. Dabei ist er zu Unrecht so unbeliebt, denn für viele Paare kann ein Ehevertrag durchaus sinnvoll sein.

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Braucht man trotz gesetzlicher Regelung einen Ehevertrag?

Steht die Hochzeit kurz bevor, schwebt man als Paar im besten Fall auf Wolke Sieben und ist mehr als weit entfernt von Scheidungsgedanken. Schließlich ist im deutschen Recht eine Regelung verankert, die das Paar als Zugewinngemeinschaft betrachtet und die im Falle eines Scheidungsverfahrens automatisch greift.  Allerdings ist diese Regelung auf ein eher veraltetes Rollenbild angelegt. Nämlich dieses, in dem der Mann der alleinige Verdiener ist und die Frau Haus, Küche und Kinder hütet. Sollte man als Paar diesem Rollenmodell entsprechen, ist man im Worst-Case-Szenario einer Scheidung also relativ gut bedient.

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Zugewinngemeinschaft: Das besagt die gesetzliche Regelung

Während der Ehe kann zwar jeder für sich wirtschaften, im Falle einer Scheidung gilt dann aber ein sogenannter Zugewinnausgleich: Sollte eine Person innerhalb der Ehe ein höheres Vermögen erwirtschaftet haben als die andere Person, muss im Zuge der Scheidung die Hälfte der Differenz an die andere Person abgetragen werden.

Wann ist ein Ehevertrag wirklich sinnvoll?

Ganz anders sieht das aus, wenn man eben nicht diesem Rollenmodell entspricht. Sind beispielsweise beide Partner berufstätig und gibt es größere Vermögensunterschiede zwischen ihnen, kann eine individuelle Lösung durchaus sinnvoller sein. Ist mindestens eine Person selbstständig oder hat ein eigenes Unternehmen, ist es sogar mehr als ratsam, einen Ehevertrag aufzusetzen. Denn das innerhalb der Ehe im Vergleich höhere erwirtschaftete Vermögen wird bei einer Scheidung auf beide Partner aufgeteilt. Da aber der Wert eines Unternehmens schwer teilbar ist, könnte das Scheitern der Ehe auch gleichzeitig das Scheitern der Unternehmensexistenz bedeuten.

Wie setzt man einen Ehevertrag auf?

Ein individueller Vertrag ist dafür gedacht, die finanzielle Situation beider Partner im Falle einer Scheidung zu regeln. Neben der Vermögensaufteilung können außerdem Dinge wie Unterhaltszahlungen oder Altersvorsorge festgehalten werden. Da die wenigsten besonders viel Erfahrung im Aufsetzen eines Ehevertrags haben und sich nicht mit Mustern aus dem Internet begnügen wollen, ist es empfehlenswert, auf professionelle Beratung zurückzugreifen. Die gibt es zum Beispiel von Anwälten, aber auch vom Notar selbst, der den Vertrag letzten Endes auch beurkunden muss.

In vielen Fällen lassen sich Paare scheiden, auch wenn sich das niemand an ihrem großen Tag hätte vorstellen können.

Das ist der beste Zeitpunkt für einen Ehevertrag

Das Ansprechen des Themas Ehevertrag muss kein Zeichen von Misstrauen oder schwächelnden Gefühlen sein. Ganz im Gegenteil: Wenn sich ein Paar auf eine faire Regelung für beide Seiten einigen kann, zeugt das vielmehr von einer starken Beziehung. Am besten ist es natürlich, eine individuelle vertragliche Regelung vor einer Eheschließung zu finden. Doch auch nach der Hochzeit kann noch jederzeit ein solcher Vertrag aufgesetzt werden.

Das kostet das Abschließen eines Ehevertrags

Die anfallenden Kosten richten sich nach dem gemeinsamen Vermögen des Ehepaares. Je höher das gemeinsame Vermögen, desto höher also auch die Kosten. Sie werden vom jeweiligen Notar berechnet, der einen Ehevertrag bezeugt. Ein Paar, das beispielsweise gemeinsam über 80.000 Euro verfügt, müsste mit Kosten von circa 530 Euro für den Abschluss ihres Ehevertrags rechnen. Bedenkt man, welche Anwaltskosten im Falle einer Scheidung möglicherweise anfallen, wenn kein Vertrag im Vorhinein ausgehandelt worden ist, könnte sich diese Investition wirklich lohnen.

Fazit: Je nach Lebensmodell kann ein Ehevertrag sehr sinnvoll sein

Die Realität zeigt, dass sich viele Paare trotz des lebenslangen Liebesversprechens wieder voneinander trennen. Statistisch gesehen kamen beispielsweise im Jahr 2017 auf circa 410.000 neu geschlossene Ehen 162.397 vollzogene Scheidungen. Die große Mehrheit der Deutschen hat keinen Ehevertrag und verlässt sich damit auf die gesetzliche Regelung. Solange der Vermögensunterschied zwischen den Partnern nicht besonders groß ist, oder keiner der beiden selbstständig ist, braucht man nicht unbedingt das für viele als unangenehm betitelte Thema Ehevertrag angehen. Für alle anderen gilt: Die einmalige Überwindung zur individuellen Regelung kann später nicht nur Geldbeutel, sondern auch Würde und Nerven schonen.

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Bildquelle: Unsplash/Benita Elizabeth Vivin; Unsplah/Sweet Ice Cream Photography

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