Wer verheiratet ist oder eine Hochzeit plant, hat sich vielleicht schon mal Gedanken um einen Ehevertrag gemacht. Aber auch unverheiratete Paare können sich mit einem Schriftstück in gewissen Belangen absichern: dem Partnerschaftsvertrag. Dieser wird immer noch viel zu selten genutzt, kann aber im Falle von Krankheit oder gar dem Tod wichtige Dinge regeln. Wir erklären, was ein Partnerschaftsvertrag ist und was darin stehen sollte.
Was ist ein Partnerschaftsvertrag?
Ein Partnerschaftsvertrag ist so etwas Ähnliches wie ein Ehevertrag – aber eben für unverheiratete Paare. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass bereits die Eheschließung einige Dinge regelt, so zum Beispiel Unterhalt und Erbe. Für alles Weitere setzen manche Ehepaare zusätzlich einen Ehevertrag auf. Wenn Unverheiratete zusammenleben, entstehen keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche. Außerdem findet im Falle einer Trennung oder dem Verlust des Partners kein gesetzlicher Vermögensausgleich statt. Doch auch unverheiratet Paare können sich absichern: mit einem Partnerschaftsvertrag. Dieser ist ein privatrechtlicher Vertrag, der sehr individuelle Klauseln enthalten kann, die sich im Rahmen des Gesetzes bewegen. Seine Gültigkeit tritt ein, wenn sich das Paar trennt oder einer der Partner verstirbt.
Wer braucht einen Partnerschaftsvertrag?
Ein Partnerschaftsvertrag kann die gemeinsame Zukunft planen – und das ganz ohne Ehering am Finger. Insbesondere wenn ihr gemeinsame Kinder habt, solltet ihr mal über einen Partnerschaftsvertrag nachdenken. Denn mit einem Kind und der damit verbundenen Elternzeit muss meist ein kleineres Einkommen für eine gewisse Zeit ausreichen – oft trifft das insbesondere die Mutter. Diese und andere Ungleichheiten lassen sich über einen entsprechenden Vertrag zwischen den Lebenspartnern gut regeln. So ist im Falle des Falles für alle vorgesorgt und ihr könnt entspannt in das Abenteuer Familie starten.
Wie sieht ein Partnerschaftsvertrag aus?
Ein Vertrag zwischen Lebenspartnern kann ganz individuelle Inhalte haben. Einige wichtige Dinge, die er klären kann, können zum Beispiel sein:
- Vorhandenes Vermögen: Wie soll das Vermögen im Falle einer Trennung aufgeteilt werden? Wer bekommt welche wertvollen Gegenstände? Und wie wird mit gemeinsamen Schulden umgegangen?
- Vollmacht für den Krankheitsfall: Auch Regelungen für den Umgang mit einem schwerwiegenden Krankheitsfall können im Partnerschaftsvertrag festgelegt werden. Darf dein Partner über mögliche Therapien entscheiden, wenn du nicht mehr dazu in der Lage bist?
- Erbe: Selbst wenn ihr eheähnlich über mehrere Jahrzehnte zusammen gelebt habt, geht das Erbe im Todesfall an den nächsten Angehörigen oder Verwandten – es sei denn, ihr haltet etwas dazu im Partnerschaftsvertrag fest. Er kann in dieser Hinsicht wie ein Testament gelesen werden.
- Unterhaltszahlungen: Soll im Falle einer Trennung ein Partner dem anderen Unterhalt zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe? Dieser Punkt ist vor allem für Mütter interessant, die aufgrund von Teilzeit weniger verdienen als ihre Partner. Im Gegenzug übernehmen sie einen größeren Teil der Erziehung – eine Tatsache, die es zu berücksichtigen gilt.
- Umgangsrecht für Kinder: Auch dieser Punkt kann bei getrennten Paaren schnell zum Streit führen. Klärt diesen Punkt auch im Sinne eurer Kinder, die nicht unter einer möglichen Trennung leiden sollten.
- Gemeinsame Mietwohnung: Wer zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, wenn es zur Trennung kommt? Achtung: Diese Entscheidung könnt ihr nur treffen, wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt!
- Laufende Kosten: Auch Dinge des alltäglichen Lebens kann ein Partnerschaftsvertrag regeln – wie zum Beispiel die Kosten für Versicherungen. Wer zahlt was? Und für wie lange?
Unser Tipp: Macht euch im Vorfeld Gedanken um die wichtigsten Themen. Was wollt ihr vertraglich regeln? Welche Punkte müssen noch ausdiskutiert werden? Und braucht ihr dafür rechtlichen Rat?
Wann sollte ein Partnerschaftsvertrag geschlossen werden?
Eines vorweg: Es gibt keine Pflicht oder Regel, die besagt, dass ihr einen Partnerschaftsvertrag schließen solltet. Dieser ist eine rein freiwillige Angelegenheit. Prinzipiell könnt ihr einen Partnerschaftsvertrag jederzeit schließen. Falls ihr darüber nachdenkt, kann es sinnvoll sein, zunächst mal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt zu vereinbaren.
Wer setzt einen Partnerschaftsvertrag auf?
Viele Dinge in einem Partnerschaftsvertrag könnt ihr selbst formulieren. Soll jedoch etwas zum Eigentum – beispielswiese ein Grundstück oder eine Immobilie – geregelt werden, muss der Vertrag durch einen Notar beglaubigt werden. Doch auch in anderen Fällen gilt: Es ist durchaus sinnvoll, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Erstgespräch beim Anwalt kostet in der Regel zwischen 100 und 250 Euro.
Wie du siehst, kann ein Partnerschaftsvertrag ganz individuell auf eigene Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten werden. Er ist eine gute Möglichkeit, sich auch ohne Ehegelöbnis gegenseitig abzusichern. Und wenn erst mal alles Wichtige geregelt ist, könnt ihr umso entspannter in eure gemeinsame Zukunft blicken.
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