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Versetzungsfrage

Wie viele Fehltage darf man in der Schule haben?

Wie viele fehltage darf man in der schule haben
© iStock/gilaxia

Wie viele Fehltage darf man in der Schule haben? Die Antwort auf die Frage und was du als Schüler aber auch Elternteil unbedingt wissen solltest, erfährst du hier.

  • Es gibt keine fest definierte Zahl, wie viele Fehltage in der Schule erlaubt sind. Relevant ist zudem, ob du entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt hast.
  • Zu viele unentschuldigte Fehltage können zu schlechteren mündlichen Noten führen und somit auch deinen Notenschnitt gefährden.
  • Versetzungsgefährdet bist du dann, wenn du auf dem Zeugnis nicht den erforderten Notendurchschnitt für die Versetzung erreichst.

Schulrecht in Deutschland

Wenn du die Antwort auf die Frage „Wie viele Fehltage darf man in der Schule haben?“ suchst, musst du dich zunächst mit dem Schulrecht in Deutschland befassen. Wenn du dabei vielleicht um deine Versetzung bangst, ist der wichtigste Fakt, dass das Schulrecht in Deutschland Länderangelegenheit ist – sprich: Für jedes unserer 16 Bundesländer gilt ein anderes Schulgesetz. Wohnst du also in Berlin, gilt für dich das Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG).

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Dennoch unterscheidet sich die Schulorganisation der Bundesländer nennenswert nur in wenigen, zumeist politisch stark umstrittenen Einzelheiten. Neben gemeinsamen Traditionen tragen vor allem die Vereinbarungen zwischen den Kultusministerien der Bundesländer sowie die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen und Lehrbefähigungen zur Vereinheitlichung des deutschen Schulrechts bei.

Versetzungsgefährdet wegen Fehltagen?

Solltest du Angst haben wegen deiner Fehltage nicht versetzt zu werden, können wir zunächst Entwarnung geben: Für die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe am Ende eines Schuljahres hat zwar jedes Bundesland seine eigenen Regelungen, im Grunde berechtigt jedoch ein Zeugnis aus dem aktuellen Schuljahr mit ausreichendem Leistungsnachweis – also einem Notendurchschnitt von 4 – einen Schüler zu dessen Versetzung. Sollten sich darunter ein oder zwei Fünfer bzw. mangelhafte Leistungsbewertungen befinden, können diese je nach Bundesland in einer Einzelfallentscheidung durch ein oder zwei gute Leistungen ausgeglichen werden.

Wenn du ein Zeugnis vorweisen kannst, dass dich eigentlich zu deiner Versetzung berechtigt, aber du einige Fehltage angesammelt hast, kommt es auf die Art und Weise deines Fehlens an: Entschuldigt oder unentschuldigt? Schulpflichtig, oder nicht?

  • Wenn du noch schulpflichtig bist, solltest du die Schulpflicht laut Schulgesetz deines Bundeslandes strengstens einhalten und keine unentschuldigten Fehltage z. B. mit Schule schwänzen entstehen lassen, um deine Versetzung nicht zu gefährden.
  • Wenn du nicht mehr schulpflichtig bist, solltest du dennoch jedes Fehlen rechtzeitig melden bzw. deine Fehltage deiner Noten zuliebe so gering wie möglich halten.

Hinweis: Die Schulpflicht gilt in ganz Deutschland, lässt regulär keinen Heimunterricht zu und umfasst die Teilnahme am Unterricht sowie an verbindlichen Veranstaltungen bzw. Ausflügen. Du bist so lange schulpflichtig, wie die Dauer der Schulzeit in deinem Bundesland festgelegt ist – ob du volljährig bist oder nicht. Die meisten Bundesländer schreiben neun Jahre Vollzeitschule und drei Jahre Berufsschule vor.

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Wie viele Fehltage darf man in der Schule haben?

Der Umgang mit Fehlzeiten von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ist im Schulgesetz deines Bundeslandes verankert und steht über der Schul- bzw. Hausordnung deiner Schule. So kann eine Schulordnung durchaus Bestimmungen zu Fehlzeiten enthalten, vorrangig gelten jedoch die Normen des Schulgesetzes deines Bundeslandes. Zwar wird in keinem Schulgesetz eine genaue Zahl von maximalen Fehltagen benannt, jedoch werden in jedem Bundesland die Schulpflicht sowie die Verantwortung von Eltern minderjähriger Kinder für deren Einhaltung einheitlich festgehalten.

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Für schulpflichtige Jugendliche bzw. Kinder und deren Eltern aller Bundesländer gilt:

  • Ein Fernbleiben des Unterrichts ist nicht ohne triftigen Grund (z. B. Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen, Hochzeit ...) erlaubt.
  • Ein Erziehungsberechtigter muss die Schule am ersten Fehltag eines minderjährigen Schulpflichtigen mündlich über das Fehlen benachrichtigen.
  • Ab dem dritten Fehltag eines minderjährigen Schulpflichtigen muss eine schriftliche Benachrichtigung eines Erziehungsberechtigten erfolgen und der Schüler bei seiner Rückkehr eine Erklärung vorlegen, aus der sich die Dauer sowie der Grund für die Fehlzeit ergibt. Bei Erkrankungen muss diese nicht konkret benannt sein, jedoch kann die Schule ein ärztliches Attest einfordern.

Solange deine Fehltage entschuldigt sind und ein vertretbares Maß nicht überschreiten, sodass sie deine Leistungen nicht beeinträchtigen, solltest du keine Angst vorm Sitzenbleiben haben müssen. Eine größere Anzahl entschuldigter Fehltage sind in der Regel kein Anlass für eine Ehrenrunde in der Schule – solange die Noten stimmen!

Unentschuldigte Fehltage können hingegen schnell dazu führen, dass deine Leistungen abnehmen und deine Versetzung gefährdet wird, etwa wenn du für die Teilnahme am Unterricht regelmäßig ein „ungenügend“ erhältst und diese Einträge nicht durch ansonsten gute Noten ausgleichen kannst.

Hinweis: Solltest du tatsächlich versetzungsgefährdet sein, erhalten deine Eltern von deiner Schule den sogenannten „Blauen Brief“, der sie über deine gefährdete Versetzung informiert – bist du bereits volljährig, wird dieser an dich adressiert. Der Zeitpunkt der Zustellung erfolgt bundesländerabhängig, aber stets so weit vor der nächsten Zeugnisausgabe, dass es dir möglich ist, deine Noten noch rechtzeitig in den Griff zu bekommen.

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