Es gibt wohl kaum etwas Schöneres, als nach einem langen Bewerbungsprozess, eine Zusage für einen Job zu bekommen – vorausgesetzt, es ist die Zusage zum richtigen Job. Immerhin bewirbt man sich selten nur bei einem Arbeitgeber. Was also tun, wenn man bereits eine Zusage von Plan B hat, aber noch auf die Rückmeldung vom Traumjob wartet?
Von der Zusage für einen neuen Job, bis zum Unterzeichnen des Arbeitsvertrags und zum schlussendlichen Jobbeginn, vergeht in der Regel noch einiges an Zeit. Theoretisch hast du in all diesen Phasen noch die Möglichkeit, einen Rückzieher zu machen. Du bist in keiner Weise verpflichtet, einen Job anzutreten, selbst wenn du den Vertrag schon unterschrieben hast. Wie du in einem solchen Fall vorgehen solltest, verraten wir dir später. Im Idealfall lehnst du das Angebot nämlich bereits eher ab (sofern du eine Zusage von deinem Traumjob hast), denn je länger du eine Absage hinauszögerst, desto mehr Aufwand hat der Arbeitgeber.
Um schriftliches Angebot bitten
Wie genau du vorgehst, wenn du eine Zusage von deiner zweiten Wahl kriegst, hängt natürlich auch davon ab, wie weit du schon im Bewerbungsprozess bei deinem Wunscharbeitgeber bist. Hast du gerade erst deine Unterlagen abgeschickt oder bist du schon in der dritten Runde? Zudem solltest du dir auch darüber klar werden, wie du generell zu dem angebotenen Job stehst. Ist es auch unabhängig von deinem Traumjob nur eine Notlösung oder könntest du dir vorstellen, auch hier glücklich zu werden?
Ein gutes Vorgehen ist es in jedem Fall, dich zunächst für das Angebot zu bedanken und noch einmal zu bitten, dieses schriftlich samt allen Konditionen zu erhalten. Das verschafft dir nicht nur etwas Bedenkzeit, sondern sorgt auch dafür, dass du sichergehst, dass alles, das dir zuvor in Gesprächen mündlich zugesichert wurde, auch schriftlich bestätigt wird. So gibt es beim Unterschreiben des Arbeitsvertrags keine bösen Überraschungen und du musst auch noch nicht direkt ansprechen, dass du eigentlich einen anderen Job bevorzugen würdest.
Die Situation beim Traumarbeitgeber schildern
Solltest du im Bewerbungsprozess bei deinem Traumarbeitgeber schon relativ weit sein, ist es sinnvoll, hier ganz offen mit deiner Situation umzugehen. Wenn du ohnehin zu den Favorit*innen für die Stelle gehörst, könnte das den Prozess beschleunigen, zumindest aber wirst du so erfahren, wann du ungefähr mit einer Rückmeldung rechnen kannst. Sollte sich der Bewerbungsprozess noch mehrere Wochen ziehen, musst du dir genau überlegen, wie du weiter vorgehst. Bist du bereit, auf Risiko zu gehen, weil dir der andere Job ohnehin nicht so sehr zusagt? Oder sprichst du deine Situation vielleicht auch hier offen an? Eventuell kannst du so auch deine Konditionen beim anderen Job verbessern.
Offen mit dem neuen Arbeitgeber umgehen
Zu sagen, dass man eigentlich noch auf ein anderes Angebot wartet, ist natürlich alles andere als angenehm. Und natürlich ist hier die Angst groß, dass der Arbeitgeber dann einen Rückzieher macht und sich doch lieber für einen anderen Bewerber oder eine andere Bewerberin entscheidet, die mehr Interesse an der Stelle hat. Je nachdem, woran es liegt, dass du den anderen Job bevorzugst, kannst du das jedoch auch zu deinem Vorteil nutzen. Gibt es dort mehr Gehalt, mehr Urlaubstage, Homeoffice oder sonstige Benefits, die dir auch ein anderer Arbeitgeber bieten könnte? Dann kannst du das offen ansprechen und so eventuell nachverhandeln. Wenn du aus Sicht des Unternehmens genau der oder die Richtige für den Job bist, lässt sich hier vielleicht noch etwas machen.
Was, wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe?
Du hast gar nicht mehr mit der Zusage für deinen Traumjob gerechnet und daher schon beim anderen Arbeitgeber unterschrieben oder du hattest einfach nur nicht den Mut, offen zu kommunizieren, dass du auch noch andere Eisen im Feuer hast? Diese Situation ist natürlich für beide Seiten nicht schön, allerdings kann man dich auch nicht zwingen, deinen neuen Job anzutreten. In diesem Fall solltest du um eine Aufhebung des Vertrages bitten. Eventuell musst du auch eine Kündigung einreichen, da du aber ohnehin in der Probezeit bist, liegt die Kündigungsfrist hier meist nur bei zwei Wochen. Je nachdem, wie frühzeitig du kündigst, musst du das also beim Beginn deines neuen Jobs berücksichtigen. Achte außerdem darauf, dass der „falsche“ Arbeitgeber dich beim Finanzamt und der Sozialversicherung abmeldet, damit dein Gehalt beim neuen Arbeitgeber richtig versteuert wird.
Wie sage ich den Job richtig ab?
Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt du absagst, ist es sinnvoll, freundlich und professionell zu bleiben. Man weiß nie, was die Zukunft bringt und du willst es dir sicherlich nicht mit diesem Arbeitgeber verscherzen. Bedanke dich also für das Angebot, entschuldige dich dafür, dass du dem Arbeitgeber Umstände bereitet hast, wünsche alles Gute für die Zukunft und erkläre kurz deine Beweggründe. Je früher du einen Rückzieher machst, desto besser ist es. Im Idealfall hat der Arbeitgeber anderen Bewerber*innen noch nicht abgesagt und es ist noch kein Aufwand durch Vertragserstellung etc. entstanden.