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Entspannung und Kontroversen

Raucherpause: Welche Rechte haben Raucher & was ist erlaubt?

raucherpause

In vielen Arbeitsumgebungen ist die Raucherpause gang und gäbe. Wer pafft, nutzt diese Päuschen gerne, um mal vom Schreibtisch aufstehen zu können, eine Zigarette anzuzünden und einen kurzen Moment der Entspannung zu genießen. Doch während einige die Raucherpause als willkommene Unterbrechung im Arbeitsalltag sehen, ist sie auch Gegenstand wachsender Kontroversen und Debatten. Was aber ist in puncto Raucherpausen rechtlich erlaubt? Und wie sieht es mit der Gleichbehandlung der Angestellten wirklich aus?

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Was ist eine Raucherpause?

Eine fünf- bis zehnminütige Raucherpause, die mehrmals am Tag genommen wird, gehört für viele zur Norm. Mitarbeiter*innen haben auch einen Anspruch auf eine Erholungspause am Tag, einen Anspruch auf Raucherpausen gibt es hingegen nicht. Wenngleich die Angestellten ihre Erholungspause auch zur Raucherpause nutzen können. Doch was gilt beim Rauchen während der Arbeitszeit? Ein Gesetz, das einen Anspruch hierauf formuliert, gibt es nicht, es kommt immer darauf an, welche Vorgaben die Arbeitgeber*innen machen. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat im Prinzip die Kontrolle darüber, wie oft und wie lange man Raucherpausen machen darf.

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Habe ich ein Recht auf Raucherpause?

Gesetzliche Raucherpausen gibt es wie erwähnt nicht. Arbeitgeber*inne kommen Raucher*innen in der Regel jedoch entgegen. Das heißt aber: Sind Raucherpausen am Arbeitsplatz nicht vorgesehen, muss bis zur Mittagspause aufs Rauchen verzichtet werden. Denn das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor, dass Arbeitnehmer*innen, die bis zu neun Stunden am Tag arbeiten, ein Anrecht auf täglich 30 Minuten Pause haben. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Und diese Zeit können Arbeit*nehmerinnen zum Rauchen nutzen. Raucherpausen zählen laut Gesetz nicht zur Arbeitszeit. Sie werden demnach auch nicht bezahlt.

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Wie oft darf man Raucherpausen machen?

Da kein Gesetz existiert, welches das Recht auf eine Raucherpause während der Arbeitszeit vorsieht, kann auch nicht pauschal beantwortet werden, wie oft man während der Arbeitszeit eine Raucherpause einlegen darf. Außer natürlich, die Pausen sind von Vorhinein verboten, dann darf auch keine eingelegt werden.
Raucherpausen basieren ziemlich oft auf Kulanz der Chefin oder des Chefs. Dabei bedarf es Fingerspitzengefühl, was die Häufigkeit angeht, um dieses „Privileg“ nicht zu sehr auszureizen. Laut Arbeitsrecht gilt jedoch: Raucherpausen müssen nachgeholt werden und der Arbeitstag wird entsprechend länger.

Arbeitgeber muss Nichtraucher schützen

Die sogenannte Arbeitsstättenverordnung besagt, dass die Arbeitgeber*innen einen rauchfreien Arbeitsplatz gewährleisten muss. Dadurch sollen Nichtraucher vor den Gesundheitsrisiken durch Passivrauchen geschützt werden. Daher dürfen Arbeitgeber*innen auch ein teilweises oder vollständiges Rauchverbot verhängen. Allerdings kollidiert ein generelles Rauchverbot mit der freien Persönlichkeitsentfaltung aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Daher darf das Rauchen in der Pause nicht verboten werden. Das Rauchen sollte zumindest irgendwo auf dem Gelände, etwa im Raucherbereich im Hof oder in einem Raucherraum, erlaubt sein.

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Kein Versicherungsschutz während der Raucherpause

Wichtig für alle Raucherinnen und Raucher: Während der Raucherpause ist man nicht versichert. Unfälle während der Zigarette oder auf dem Weg dorthin gelten nicht als Arbeitsunfälle – deswegen greift auch nicht die Unfallversicherung.

Kann ich wegen der Raucherpause gekündigt werden?

Ja, wer sich den Vorgaben der Regelungen zur Raucherpause andauern widersetzt, kann fristlos entlassen werden. Meistens flattert erst mal eine Abmahnung ins Haus, die auf Regelverstöße aufmerksam macht – und auch schon eine Kündigung androhen kann, sollte keine Änderung stattfinden. Wer also immer wieder unerlaubt zum Glimmstängel greift, riskiert seinen Job.

Während der Raucherpause muss ausgestempelt werden

Bei der Raucherpause handelt es sich nicht um Arbeitszeit, darum muss sich jeder Raucher und Raucherin zum Zigaretten-Päuschen ausstempeln. Sobald das Gesetz zur Dokumentation der Arbeitszeiten in Deutschland umgesetzt wird, wird sich daher auf für Raucher*innen einiges ändern. Jede Pause muss nachgeholt werden. Vielleicht überlegt sich dann der ein oder andere, ob die dritte Raucherpause auch noch nötig ist. Für die Gleichbehandlungen der nicht rauchenden Kolleg*innen und vor allem für die Gesundheit ist das ein großer Vorteil.

Raucherpausen: Wie steht es um die Gleichbehandlung?

Dass Nichtraucher*innen von den ständigen Pausen ihrer rauchenden Kolleg*innen genervt sein könnten, ist verständlich. Sollte das Rauchen auf Kulanz basieren und die Päuschen nicht hintendran gehängt werden müssen, ist der Chef oder die Chefin in der Pflicht, einen Ausgleich zu schaffen. Aber auch die rauchenden Angestellten sollten die Kulanz nicht zu sehr ausnutzen und mit Blick auf die Nichtraucher im Team die Raucherpausen auf ein Minimum reduzieren. So herrscht hoffentlich keine dicke Luft im Team.

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Bildquelle: Unsplash/Markus Spiske

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