Weihnachten ist eine schöne Sache: Zusätzlich zum regulären Gehalt gibt es zum Jahresende für manche Arbeitnehmer einen Bonus. Doch was genau hat es eigentlich mit dem Weihnachtsgeld auf sich? Wem steht der Extra-Bonus zum Fest zu? Und wieviel Weihnachtsgeld bekommt man?
Was ist Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzlich zum Gehalt gezahlte Sonderleistung, die anlässlich des Weihnachtsfests, meist im November oder Dezember, gezahlt wird. Ursprünglich sollte die Zahlung von Weihnachtsgeld zum Kauf von Geschenken animieren und so zu einem fröhlichen Weihnachtsfest beitragen.
Mittlerweile ist das Weihnachtsgeld eher als eine Art Anerkennung für geleistete Arbeit, beziehungsweise als Motivation für künftige Arbeit zu sehen. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung ohne Entgeltcharakter, das heißt, dass das Weihnachtsgeld kein Teil des monatlichen Gehaltsanspruchs ist. Deshalb darf das Weihnachtsgeld auch nicht mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt werden. Das 13. Monatsgehalt ist nämlich keine Sonderzahlung aus einem bestimmten Anlass, sondern gehört zum Jahresgehalt, das in dreizehn statt in zwölf Raten ausgezahlt wird.
Wann besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein genereller gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Ob Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann auf einem Tarifvertrag, betrieblichen Vereinbarungen oder, wie bei Beamten, auf einer gesetzlichen Regelung beruhen. Trifft keiner dieser Faktoren zu, kann der Chef jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob er Weihnachtsgeld zahlt oder nicht. Dabei kann sich aber unter Umständen im Laufe der Zeit ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergeben: Zahlt der Chef in drei aufeinander folgenden Jahre Weihnachtsgeld, kann er es danach nicht einfach wieder aussetzen. Arbeitnehmer können sich nach dieser Zeit nämlich auf das Gewohnheitsrecht, auch betriebliche Übung genannt, beziehen. Möchte der Arbeitgeber verhindern, dass die betriebliche Übung in Kraft tritt, muss er bei der Auszahlung vom Weihnachtsgeld explizit darauf hinweisen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt und sich daraus kein Rechtsanspruch für die kommenden Jahre ergibt.
Wie viel Weihnachtsgeld gibt es?
Die Höhe vom Weihnachtsgeld ist nicht fest geregelt, sondern kann nach Branche, Unternehmen und Betriebszugehörigkeit variieren. Zumeist wird das Weihnachtsgeld prozentual an das monatliche Gehalt gekoppelt. Für Beamte ist das Weihnachtsgeld durch Bundes- und Ländergesetze geregelt. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes darf kein Arbeitnehmer willkürlich anders behandelt werden als seine Arbeitskollegen – der Arbeitgeber darf also ohne triftigen Grund keinen Arbeitnehmer von der Zahlung von Weihnachtsgeld ausschließen. Bei aller Freude über den vorweihnachtlichen Geldsegen – natürlich muss auch das Weihnachtsgeld versteuert werden und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze müssen zudem Sozialabgaben darauf gezahlt werden.
Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dem Weihnachtsgeld?
Generell ist die Rückforderung von Weihnachtsgeld nicht möglich. In vielen Arbeitsverträgen wird jedoch eine Rückzahlungspflicht vereinbart, die in Kraft tritt, sollte der Arbeitnehmer kurz nach der Auszahlung den Betrieb verlassen. Für eine solche Rückzahlung sind jedoch gewisse Grenzen festgelegt: In einer Höhe bis 100 Euro darf Weihnachtsgeld überhaupt nicht zurückgefordert werden. Liegt die Höhe vom Weihnachtsgeld unter einem Monatslohn, ist eine betriebliche Bindung bis zum 31.3. des Folgejahres rechtens. Bei einer Höhe von über einem Monatsgehalt kann der Arbeitnehmer sogar bis zum 30.6. des Folgejahres an das Unternehmen gebunden werden beziehungsweise die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verlangt werden.
Die Zahlung von Weihnachtsgeld ist nicht einheitlich geregelt. Solange es keine tariflichen, betrieblichen oder gesetzlichen Regelungen am Arbeitsplatz gibt, ist die Zahlung freiwillig und die Höhe variabel. Unter Umständen kann sich jedoch im Laufe der Zeit aus einer freiwilligen Zahlung ein Rechtsanspruch ergeben. Informiere Dich also jedes Jahr aufs Neue, ob Dir Weihnachtsgeld zusteht und wenn ja, wie viel! Doch Vorsicht: Auch für den Arbeitnehmer können sich aus der Zahlung von Weihnachtsgeld Verpflichtungen ergeben.
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