Geld für die Zeit nach dem Beruf zurückzulegen ist nötig geworden. Um den Lebensstandard auch im Alter zu halten, muss die staatliche Rente durch eine private Altersvorsorge aufgebessert werden. Und sie wird in Zukunft noch weniger werden. Doch viele schätzen ihre finanzielle Lage im Alter besser ein, als sie tatsächlich sein wird. Private Altersvorsorge ist also absolute Pflicht!
Welche Altersvorsorge ist die richtige?
Wer im Ruhestand auf nichts verzichten will, sollte bereits rechtzeitig die private Altersvorsorge planen. Und je früher man damit anfängt, desto günstiger und umfangreicher sind die Möglichkeiten! Grundlage dafür ist die Höhe der gesetzlichen Rente, mit der Versicherungspflichtige im Alter rechnen können. Denn nur so lässt sich abschätzen, wie groß die Lücke in der Altersvorsorge ist. Helfen können bei der Planungen Plattformen wie Weltsparen.
Wer weiß, wie viel er im Alter an zusätzlichen finanziellen Mitteln benötigt, kann sich um seine private Altersvorsorge kümmern. Sparer*innen haben die Wahl: Es gibt staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeiten, private Geldanlagen und Immobilien. Wer richtig mischt, kann bei der Altersvorsorge nichts falsch machen.
Staatlich geförderte Altersvorsorge
Staatlich geförderte Produkte sollten bei der Altersvorsorge zuerst auf der Liste stehen. Zu diesen Produkten gehören die „Riester-Rente“, die „Rürup-Rente“, die betriebliche Altersvorsorge, sowie vermögenswirksame Leistungen.
Riester-Rente
Alle rentenversicherungs-pflichtigen Angestellten und Beamten können „riestern“. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sparer einen Riester-Vertrag abschließen. Sie haben die Wahl zwischen einer Altersvorsorge durch eine Rentenversicherung oder Bank- und Fondssparplänen. Sparer*innen erhalten für den Riester-Vertrag staatliche Zulagen. Seit 2018 sind das 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Kinderzulage. Die volle Grundzulage gibt es für Sparer, die insgesamt vier Prozent ihres Brutto-Einkommens aus dem Vorjahr selbst hinzuzahlen. Im April 2021 wurde von Bundeskanzler Olaf Scholz allerdings eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verabschiedet. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wird der Höchstrechnungszins der Lebensversicherung von aktuell 0,9 auf dann 0,25 Prozent abgesenkt.
Wer weniger Altersvorsorge anspart, erhält weniger Zulage vom Staat. Weiteres Plus für Riester-Sparer: Sie können die eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzen. Wer arbeitslos ist, erhält die Förderung, wenn er Arbeitslosengeld bezieht. Auch in der Elternzeit erhalten Riester-Sparer die Zulagen.
Selbst wenn die Geldanlage für die Altersvorsorge im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet, machen Sparer noch Gewinne. Sie erhalten dann zumindest die eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulagen zum Rentenbeginn. Die Auszahlung im Alter ist zwar steuerpflichtig. Sozialabgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung fallen aber nicht an.
Weitere wertvolle Tipps rund um deine Finanzen findest du unter anderem in diesem Ratgeber von Madame Moneypenny.
Rürup-Rente
Für alle, die keinen Riester-Vertrag zur Altersvorsorge abschließen dürfen, gibt es eine Alternative: die Rürup-Rente. Vor allem Selbstständige und Freiberufler können so steuerbegünstigt Geld für das Alter ansparen. Klassisch nennt sich die Variante der Rürup-Rente, bei der die Versicherer die Beiträge überwiegend in sichere Zinspapiere investieren und nicht in Fonds.
Entscheidendes Kriterium für ein geeignetes Angebot ist die Höhe der garantierten monatlichen Rente. Sie ist den Kund*innen sicher. Kann aber eine Sparerin ihre Beiträge für die Altersvorsorge nicht mehr zahlen und will deshalb den Vertrag beitragsfrei stellen, dann werden Nachteile offensichtlich. So legen die Versicherer fest, dass die Kund*innen wenigstens so viele Beiträge bis zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung gezahlt haben muss, dass eine Mindestrente erreicht ist. Setzt man mit seinem Beitrag vorher aus, sieht man von seinem Geld nichts wieder.
Wie hoch die spätere Rente tatsächlich sein wird, hängt von den Überschüssen ab. Diese erzielen die Unternehmen vor allem auf dem Kapitalmarkt, wo sie die Beiträge der Kunden anlegen. Sind die Versicherer dort erfolgreich, gibt es mehr Rente. Im Vergleich zur Riester-Rente, wofür es Zulagen vom Staat und Steuervorteile gibt, wird diese Altersvorsorge nur steuerlich gefördert. Vor allem Selbstständige und Freiberufler*innen, aber genauso gut verdienende Arbeitnehmer*innen und Beamte profitieren in der Einzahlungsphase von Steuerersparnissen.
Betriebsrente
Die staatliche Förderung macht die Betriebsrente als Altersvorsorge attraktiver als etwa eine private Rentenversicherung. Die Renditen der betrieblichen Altersvorsorge liegen ähnlich hoch wie bei der Riester-Rente. Betriebsrenten gibt es über fünf Wege: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse und Direktzusage. Der Arbeitgeber entscheidet für sein Unternehmen, welchem Weg er den Vorzug gibt. Einen gewissen Betrag kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitsnehmerin pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei für eine Betriebsrente abzweigen. Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Betriebsrente ähnlich attraktiv wie die Riester-Rente. Wenn der Arbeitgeber etwas zur Altersvorsorge dazugibt, kann die Betriebsrente die Riester-Rendite sogar überholen.
Manchmal spricht allerdings die berufliche Planung gegen eine Betriebsrente. Ist der Arbeitsplatz nicht sicher, steht ein Jobwechsel an oder will sich der Arbeitnehmer irgendwann selbstständig machen, unterbricht er das Sparen im Betrieb. Trotz verbesserter Mitnahmemöglichkeiten führt das fast zwangsläufig zu Einbußen bei der späteren Rente.
Altersvorsorge: Vermögenswirksame Leistungen
Keiner sollte sich vermögenswirksame Leistungen entgehen lassen, wenn er sie als Altersvorsorge bekommen kann. Anspruch darauf haben Arbeitnehmer*innen, Beamte, Richter*innen, Soldat*innen und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Vermögenswirksamen Leistungen meist nur anteilig. Wer neu in einen Job einsteigt, bekommt die VL oft erst nach Ablauf der Probezeit. Freie Mitarbeiter*innen, Selbstständige und Rentner*innen können dagegen keinen VL-Vertrag abschließen. Der Sparvertrag lohnt sich: Neben einem Zuschuss vom Arbeitgeber haben VL-Sparer*innen zusätzlich Anspruch auf staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage. Ein Arbeitgeber kann Vermögenswirksame Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 40 € gewähren.
Private Geldanlagen als Altersvorsorge
Bei der privaten Vorsorge können Sparer*innen zwischen sehr sicheren, und riskanteren Anlagen mit gleichzeitig höheren Renditechancen wählen. Wer sich nicht um die Anlage kümmern und anderen die Arbeit überlassen möchte, sollte eine kapitalbildende Rentenversicherung wählen. Allerdings nur, wenn sichergestellt ist, dass Sparer*innen den Beitrag dauerhaft zahlen können. Bei vorzeitigem Ausstieg drohen Verluste.
Auch ein ETF-Sparplan kann eine gute private Altersvorsorge sein. Diesen kannst du ganz einfach bei vielen Banken anlegen und zahlst monatlich einen Betrag (ab 25 Euro) ein. Sehr einfach geht dies zum Beispiel über Oskar.
Immobilien
Viele setzen bei der Altersvorsorge auf Immobilien. Das kann richtig sein. Allerdings: Die Finanzierung muss stimmen. Zudem sollte das Einkommen, aus dem die Tilgung bezahlt wird, dauerhaft vorhanden sein. Wichtig für die Immobilien sind zudem eine gute Lage und ein angemessener Preis.
Bevor es an die private Altersvorsorge geht, ist ein ausreichender Grundschutz wichtig, der existenzbedrohende finanzielle Risiken absichert. Sinnvolle Versicherungen sind z.B.: Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung (gesetzlich oder privat), Privathaftpflicht und bei Familien mit einem Einkommen auch eine Risikolebensversicherung. Bei der Suche nach der richtigen Versicherung kannst du dich zum Beispiel auf der Plattform Hepster beraten lassen.
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