Die Corona-Krise schneidet nicht nur in unseren privaten Alltag ein, sondern bereitet auch großflächig finanzielle Sorgen. Viele Leute befinden sich derzeit in Kurzarbeit. Um deren Existenz zu sichern, hat die Große Koalition nun eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes angekündigt.
Die Maßnahme wurde im Rahmen eines größeren Hilfspaketes vom CSU-Parteivorsitzenden Markus Söder, CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sowie den Bundesvorsitzenden der SPD, Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans vorgestellt.
Bis zu 87 Prozent mehr Kurzarbeitergeld
Derzeit bekommen Leute in Kurzarbeit 60 bzw. 67 Prozent (für Eltern) ihres Gehalts von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitgeldbezuges sollen Arbeitnehmer nun 70 bzw. 77 Prozent ihres Gehalts erhalten. Ab dem siebten Monat sogar 80 bzw. 87 Prozent. Diese Maßnahme gelte bis 31. Dezember 2020 für diejenigen, die derzeit mindestens 50 Prozent weniger arbeiten als normal.
Dazu wird die bereits seit Anfang April bestehende Möglichkeit eines Hinzuverdienstes während der Kurzarbeit für Arbeitnehmer ab 1. Mai auf alle Berufe ausgeweitet. Der Hinzuverdienst darf zusammengerechnet mit dem erhaltenen Kurzarbeitergeld jedoch nicht das normale Nettoeinkommen übersteigen, nur dann wird das Extrageld nicht angerechnet.
Weiter Corona-Hilfsmaßnahmen, die beschlossen wurden
- Neben der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes hat die Regierung auch Steuerentlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen angekündigt. Verluste dürfen demnach mit Steuervorauszahlungen verrechnet werden.
- Für die Gastronomie besteht ein verringerter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent von 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.
- Schulen und bedürftige Schüler sollen finanziell unterstützt werden, um eine ausreichende Ausstattung für Online-Lehrangebote zu sichern.
- Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I wird um drei Monate verlängert: Jedoch nur für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 erlöschen würde.
Bildquelle: Unsplash/thoughtcatalog