Zu welcher Steuerklasse du als Auszubildender zählst, wie viel Steuern du in deiner Ausbildung zahlen musst und was du dabei sonst noch beachten solltest, erfährst du hier.
Als Azubi verdienst du endlich dein erstes „eigenes Geld“. Dabei solltest du jedoch nicht außer Acht lassen, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtet ist, dem Staat Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Ob und wie viel Steuern du als Auszubildender genau zahlen musst, hängt von deiner Ausbildungsvergütung und Lohnsteuerklasse ab.
Welche Steuerklasse in der Ausbildung?
Wie bei jedem anderen Arbeitnehmer hierzulande entscheidet auch bei Auszubildenden die persönliche Situation über die Steuerklasse. Die meisten Azubis werden der Steuerklasse 1 zugeordnet. Aber auch eine Einstufung in weitere Lohnsteuerklassen ist möglich, wenn folgende Gegebenheiten zu Beginn oder während deiner Berufsausbildung auf dich zutreffen:
- Steuerklasse 1: Ledig & kinderlos bzw. ledig & Kind, aber kein Sorgerecht
- Steuerklasse 2: Alleinerziehend
- Steuerklasse 3 und 5 oder 4: Verheiratet
- Steuerklasse 6: Zusätzlicher Nebenjob
Hinweis: Für die Aufnahme eines Nebenjobs während der Ausbildung benötigst du als Auszubildender die Erlaubnis deines Chefs bzw. deines Ausbildungsbetriebes.
Wenn du verheiratet bist und dein Partner deutlich mehr verdient als du in deiner Ausbildung, wäre für euch die Steuerklassenkombination 3/5 lohnenswert. Dies würde aber auch bedeuten, dass du als Azubi in der Steuerklasse 5 unter Umständen deutlich mehr Steuern zahlen musst, als es in anderen Steuerklassen der Fall wäre. Die Steuerklasse 4 ist dann geeignet, wenn dein Gehalt mit dem deines Partners nah beieinander liegt.
Video: Steuerklassen im Überblick
Wann muss man welche Steuern als Azubi zahlen?
Steuern in der Ausbildung, die deine Ausbildungsvergütung mindern können, sind Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag.
# Lohnsteuer
Lohnsteuer fällt in Steuerklasse 1 erst ab einem Verdienst von 946 Euro im Monat an. Eine Ausnahme bildet dabei Steuerklasse 6: Da dieser Betrag an der oberen Grenze der gezahlten Ausbildungsvergütungen liegt, müssen die meisten Azubis – zumindest im ersten Ausbildungsjahr – keine Steuern in ihrer Ausbildung zahlen. Wenn Lohnsteuer anfällt, dann führt dein Ausbildungsbetrieb sie für dich an das Finanzamt ab.
# Kirchensteuer
Wenn du einer Konfession angehörst, also z.B. katholisch oder evangelisch bist, musst du Kirchensteuer zahlen, die dein Ausbildungsbetrieb zusammen mit der Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. In Bayern und Baden-Württemberg zahlst du 8 Prozent von deiner Lohnsteuer (nicht von deiner Ausbildungsvergütung) als Kirchensteuer, in den restlichen Bundesländern sind es 9 Prozent. Wenn du keine Lohnsteuer in der Ausbildung zahlst, fällt auch keine Kirchensteuer für dich an. Bist du konfessionslos, z.B. weil du aus der Kirche ausgetreten bist, zahlst du so oder so keine Kirchensteuer.
# Solidaritätszuschlag
Der sogenannte Soli beträgt 5,5 Prozent von der zu zahlenden Lohnsteuer (nicht von deiner Ausbildungsvergütung). Wenn du keine Lohnsteuer während der Berufsausbildung zahlst, fällt auch kein Solidaritätszuschlag an. Außerdem wird ein Solidaritätszuschlag erst erhoben, wenn du im Jahr über 972 Euro Lohnsteuer zahlen musst. Das ist bei Steuerklasse 1 erst der Fall, wenn du etwa 16.900 Euro jährlich verdienst, das wären rund 1.400 Euro im Monat. Und selbst dann müsstest du nicht gleich 5,5 Prozent berappen, da der Zuschlag erst langsam ansteigt.
# Zusätzliche Leistungen
Wenn du zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen bekommst, können trotzdem Steuern anfallen –auch wenn du unter 946 Euro im Monat verdienst.
Tipp: Addiere deine 12 monatlichen Brutto-Ausbildungsvergütungen sowie eventuelle zusätzlichen Leistungen. Wenn diese Summe im Jahr den Betrag von etwa 11.360 Euro übersteigt, musst du in deiner Ausbildung Steuern zahlen. Diese jährliche Grenze kann sich von Jahr zu Jahr etwas verändern!
Woher bekomme ich eine Lohnsteuerkarte?
Die klassische Lohnsteuerkarte in Papierform gibt es bereits seit 2013 nicht mehr. Ersetzt wurde sie durch das sogenannte ELStAM-Verfahren, das alle wichtigen Angaben elektronisch erfasst. Eine Lohnsteuerkarte musst du bei deinem Ausbildungsbetrieb deshalb heutzutage nicht mehr vorlegen. Dein Arbeitgeber erhält die Angaben direkt von der Finanzverwaltung – lediglich dein Geburtsdatum, deine steuerliche Identifikationsnummer sowie deine Religionszugehörigkeit musst du ihm einmalig mitteilen.
Hinweis: Die Identifikationsnummer wurde im Jahr 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden steuerlich erfassten Bürger in Deutschland versendet und gilt lebenslang. Solltest du deine Steueridentifikationsnummer nicht kennen oder verlegt haben, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern online anfragen.
Sozialabgaben in der Ausbildung
Die Sozialabgaben für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden bereits bei einem Einkommen von über 450 Euro fällig. Für die Rentenversicherung werden 2017 monatlich 9,35 Prozent vom Lohn abgezogen, für die Arbeitslosenversicherung 1,5 Prozent, für die Krankenversicherung 7,3 Prozent (ermäßigt 7 Prozent) und für die Pflegeversicherung 1,275 Prozent. Diese teilweise sehr ungeraden Zahlen kommen zustande, weil dein Arbeitgeber für dich ebenfalls Sozialabgaben zahlen muss.
Wenn du auf den Cent genau wissen willst, wie viel Steuern du während deiner Ausbildung zahlen musst, kann dir ein „Brutto-Netto-Gehaltsrechner“ ziemlich genau Auskunft darüber geben. Schon eine einfache Google-Suche führt dich direkt zu mehreren Links, unter denen du deine eventuelle Steuerbelastung – und auch die Höhe deiner Sozialabgaben – ausrechnen lassen kannst.
Bildquellen: iStock/champja, iStock/wutwhanfoto, iStock/nicoletaionescu, iStock/SIphotography
*Partner-Links