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Krankgeschrieben in die Disco – Kündigungsgrund?

Krankgeschrieben in die Disco – Kündigungsgrund?

Wer krankgeschrieben ist, sollte alles dafür tun, um schnell wieder gesund zu werden. Ein Discobesuch gehört nicht unbedingt dazu. Doch ein Kündigungsgrund ist dieser deshalb nicht, wie das Arbeitsgericht Bochum jetzt entschied.

Tanzende Leute
Krankgeschrieben: Wieviel Feiern ist erlaubt?

Wer als Arbeitnehmer krankgeschrieben ist und trotzdem die Nacht in der Disco verbringt, darf deshalb nicht in jedem Fall gekündigt werden. Zu diesem Urteil kam jetzt das Arbeitsgericht in Bochum, wie die „WAZ“ berichtet. In dem konkreten Fall wurde ein Lagerfacharbeiter von seinem Chef fristlos entlassen, nachdem er bis drei Uhr morgens in einer Disco durchgefeiert hatte, obwohl er aufgrund von Rückenbeschwerden krankgeschrieben war. Der Arzt habe ihm jedoch keine Bettruhe verordnet, so das Argument. Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung – mit Erfolg.

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Arbeitsgericht gibt Arbeitnehmer Recht

Das Arbeitsgericht Bochum gab dem Lagerfacharbeiter Recht. Die Richter wiesen auf andere Entscheidungen hin, in denen in noch schwereren Fällen die Kündigung von krankgeschriebenen Arbeitnehmern zurückgenommen werden mussten. So soll in einem Fall ein Mann trotz gebrochener Schulter an einem Marathon teilgenommen haben. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Bochum darf der Lagerfacharbeiter seinen Job nun behalten – zumindest vorerst. Denn der Arbeitgeber hat das Recht, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Krankgeschrieben – was darf man machen und was nicht?

Trotz des Urteils sollten sich Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, gut informieren, was sie während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit tun dürfen und was nicht. Das hänge nämlich jeweils von der Art der Erkrankung ab, wie ein Arbeitsrechtler beim Deutschen Gewerkschaftsbund laut „t-online.de“ erläuterte. Als Faustregel gelte: Es ist alles verboten, was der Genesung im Wege steht!

Bildquelle: Shotsstudio | Dreamstime.com