Karnevalisten in ganz Deutschland wissen: An Weiberfastnacht um 11:11 Uhr beginnt auch auf der Straße die fünfte Jahreszeit. Besonders in den Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz ist dann an Arbeit kaum zu denken. Doch was ist zu tun, wenn man Karneval im Büro verbringen muss? Gelten die Karnevalstage als Feiertage? Und welche Benimmregeln sollte man in der närrischen Zeit am Arbeitsplatz einhalten? Wir erklären Dir, worauf Du an Karneval im Büro achten solltest.
„Jedes Johr em Winter, wenn et widder schneit, kütt dr Fastelovend un mir sin all bereit“, singt die Kölner Karnevalsband De Räuber bereits seit Jahren – und alle Narren schunkeln mit. Für viele Karnevalisten sieht die Wirklichkeit an Weiberfastnacht oder Rosenmontag allerdings anders aus: Während draußen vor der Tür die Party in vollem Gange ist, müssen viele Arbeitnehmer Karneval im Büro verbringen. Insbesondere in den Karnevalshochburgen am Rhein kann der Arbeitstag auf diese Weise zur Geduldsprobe werden.
Da trifft es sich gut, wenn man auch am Arbeitsplatz ein wenig in Stimmung kommen kann. Doch was ist an Karneval im Büro erlaubt? Wir geben Dir die wichtigsten Antworten.
Karneval im Büro: Weiberfastnacht und Rosenmontag sind keine Feiertage
Auch wenn es im Rheinland oft so wirken mag: Selbst in den feierfreudigen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind die Karnevalstage keine gesetzlichen Feiertage. Stattdessen handelt es sich vor dem Gesetz um vollkommen reguläre Arbeitstage. Der Karneval im Büro lässt sich demnach nicht dadurch umgehen, indem man einfach zu Hause bleibt. Ein unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz kann im Gegenteil sogar ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben. Zwar gibt es insbesondere im Rheinland zahlreiche Betriebe, die ihren Angestellten an Weiberfastnacht oder Rosenmontag frei geben – einen arbeitsrechtlichen Anspruch gibt es darauf allerdings nicht. So entschied beispielsweise das Landesarbeitsgericht Köln im April 2013, dass der Betriebsrat eines Unternehmens keinerlei Mitspracherecht bei der Entscheidung habe, ob Rosenmontag als normaler Arbeitstag oder bezahlter Feiertag angesehen wird. Diese Entscheidung liegt vielmehr allein bei der Geschäftsführung. Besteht der Chef auf Anwesenheit, muss der Karneval im Büro verbracht werden.
Karneval im Büro: Benimmregeln für die tollen Tage
Doch auch wenn der Chef den Karneval im Büro durch eine kleine Feier auflockern möchte, bedeutet dies nicht, dass nun alle Anstandsregeln über Bord geworfen werden dürfen. So gilt als Faustregel bei jeder Abweichung vom normalen Betriebsablauf: Der Vorgesetzte hat das letzte Wort! So können Kostümierungen am Arbeitsplatz zwar sicherlich die Stimmung aufhellen – bei Kundenkontakt können sie allerdings auch zu Irritationen führen. Daher entscheidet der Chef ebenso über das karnevalistische Outfit des Arbeitnehmers wie über die Frage, ob zur Feier des Tages alkoholische Getränke erlaubt sind. Bereits mit einem Fässchen Bier oder einer Flasche Sekt unterm Arm am Arbeitsplatz zu erscheinen, ohne den Vorgesetzten zuvor um Erlaubnis gefragt zu haben, kann daher schwerwiegende Folgen haben. Schließlich dürfte an den meisten Arbeitsplätzen durch Betriebsverordnungen festgelegt sein, dass Alkoholgenuss im normalen Arbeitsalltag verboten ist. Solange der Chef diese Regelung nicht außer Kraft setzt, gilt sie auch beim Karneval im Büro. Darüber hinaus gibt es auch noch eine gute Nachricht für alle Karnevalsmuffel: Auch während der tollen Tage besteht kein Feierzwang. Wer sich also bei einer betrieblichen Karnevalsfeier unwohl fühlen würde, muss auch nicht an ihr teilnehmen. Fällt diese allerdings in die reguläre Arbeitszeit, müssen diejenigen, die nicht mitfeiern wollen, selbstverständlich weiter ihrer Arbeit nachgehen.
Karneval im Büro: Vorsicht mit der Krawattenschere!
Insbesondere an Weiberfastnacht hat es sich in vielen Karnevalshochburgen eingebürgert, dass die Frauen Schlipsträgern die Krawatten abschneiden, womit die Herrschaft der tollen Tage über den Alltag noch einmal symbolisiert wird. Beim Karneval im Büro sollte jedoch besser einmal zu viel als zu wenig nachgefragt werden. Zwar sind vor allem im Rheinland die meisten Männer mit diesem Brauch vertraut und tragen an diesem Tag eigens eine ältere Krawatte, doch gerade bei Vorgesetzten oder Geschäftspartnern von außerhalb sollte die Devise gelten: „Vorsicht ist besser als Nachsicht!“ Es ist schließlich nicht auszuschließen, dass der Kunde aus Hamburg oder Berlin seine Krawatte nicht dem Karneval im Büro opfern möchte. Wird der Schlips hingegen ohne Erlaubnis durchtrennt, drohen im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Folgen, da es sich bei diesem Brauch eigentlich um eine Sachbeschädigung handelt. Zeige daher auch während der fünften Jahreszeit für Karnevalsmuffel und Auswärtige Verständnis und umgehe auf diese Weise folgenschwere Streitigkeiten.
Der Karneval im Büro kann das Betriebsklima deutlich verbessern. Schließlich kommt man sich wohl nur selten im Jahr auch auf persönlicher Ebene so nah wie während der tollen Tage. Dennoch lauern am Arbeitsplatz einige Fallstricke, die Du mit unseren Tipps aber problemlos umschiffen solltest. Beherzige einfach unsere Ratschläge und genieße die fünfte Jahreszeit auch im Büro in vollen Zügen!
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