Smartphone, Klamotten, Kino & Co. – die Ansprüche von Jugendlichen sind oft größer als ihr Geldbeutel. Und Mama und Papa finanzieren die Sonderwünsche meist nur begrenzt. Ferienjobs sind daher beliebt, um sich das Taschengeld ein bisschen aufzubessern. Doch nicht alles ist erlaubt! Denn was 15-Jährige dürfen, dürfen 13-Jährige noch lange nicht. Vom Mindestalter über die Arbeitszeiten bis hin zum Gehalt: Die wichtigsten Regelungen rund um Ferienjobs auf einen Blick.
Neue Chucks, das neuste I-Phone oder ein Ausflug in den Vergnügungspark – bei vielen Jugendlichen reicht das Taschengeld nicht aus. Die Sommerferien bieten da die perfekte Gelegenheit, etwas Geld dazuzuverdienen. Ob Babysitten, Nachhilfe geben, Prospekte verteilen oder Regale auffüllen im Supermarkt – die Liste möglicher Ferienjobs ist lang. Doch damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist, gibt es einiges zu beachten. Denn grundsätzlich gilt auch bei Ferienjobs das Jugendschutzgesetz.
Ferienjobs – die Voraussetzungen
Jugendliche, die einen Ferienjob annehmen möchten, müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Zeitlich gelten bei Ferienjobs für Jugendliche in dem Alter klare Beschränkungen. Die Zustimmung der Eltern vorausgesetzt sind maximal zwei Stunden Arbeit am Tag zwischen 8 und 18 Uhr erlaubt. Ab dem 15. Lebensjahr haben Jugendliche dann schon mehr Möglichkeiten, sich etwas dazuzuverdienen: In den Ferien dürfen sie bis zu acht Stunden zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten – das aber nur maximal vier Wochen am Stück oder an 20 Tagen über das Jahr verteilt. Wochenendarbeit ist für Jugendliche, von einigen Ausnahmen abgesehen, generell verboten. Nur bei einem Notfall zum Beispiel darf ein Jugendlicher von 15 Jahren ausnahmsweise auch über Nacht Babysitten.
Auch was die Art des Ferienjobs selbst anbelangt, gelten strenge Richtlinien: Alle Jobs, die Jugendliche überlasten oder gar gefährden können, sind verboten. Das heißt, Arbeiten an gefährlichen Maschinen oder mit Gefahrstoffen, Akkordarbeit sowie Arbeit unter extremen Witterungsbedingungen sind tabu. Mit Erreichen der Volljährigkeit bestehen keine Einschränkungen der Tätigkeit an sich oder der Arbeitszeit mehr. Doch trotzdem gibt es auch für Jugendliche über 18 Jahren einiges zu beachten, wenn sie einen Ferienjob annehmen möchten. Sie dürfen nämlich auch nur maximal 50 Tage pro Jahr oder 2 Monate am Stück arbeiten. Denn wenn sie mehr arbeiten, gilt das nicht mehr als Ferienjob.
Sind Ferienjobs steuerpflichtig?
Ferienjobs sind, insofern sie auf zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt sind, von Sozialabgaben befreit. Steuern müssen nur gezahlt werden, wenn der monatliche Lohn über 896 Euro liegt, was in der Regel bei Ferienjobs nicht der Fall ist. Auch auf das Kindergeld haben Ferienjobs keinen Einfluss, da ein Grundfreibetrag von 8004 Euro im Jahr besteht. Erst wenn dieser überschritten wird, erlischt der Anspruch auf das Kindergeld. Doch wer nur in den Ferien jobbt, braucht sich darum in aller Regel nicht zu sorgen.
Ferienjobs sind eine gute Möglichkeit, um das Taschengeld ein bisschen aufzubessern. Doch nicht alles ist für jeden erlaubt: Das Jugendschutzgesetz gibt klare Rahmenbedingungen vor, unter denen Jugendliche einen Ferienjob annehmen dürfen. Solange diese Rahmenbedingungen eingehalten werden, steht dem Jobben in den Ferien aber nichts im Wege.
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