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Job vs. Gesundheit

Arzttermin während der Arbeitszeit: Geht das wirklich klar?

arzttermine während der Arbeitszeit

Besonders als gesetzlicher Versicherter kann man vielerorts froh sein, wenn man überhaupt einmal in absehbarer Zeit einen Facharzttermin erhält. Freie Wahl bei den Uhrzeiten hat man selten, sodass diese meist in die eigene Arbeitszeit fallen. Doch ist das immer erlaubt oder darf dein Arbeitgeber dir das verbieten? Wir zeigen dir, wann Arzttermine während der Arbeitszeit vollkommen in Ordnung sind und wann du dir besser Urlaub nehmen solltest.

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Darf ich während der Arbeit zum Arzt?

Die Gesundheit geht vor – glücklicherweise gilt das in den meisten Fällen auch für Arbeitnehmer*innen. Grundsätzlich lässt sich diese Frage also mit einem Ja beantworten, sofern du dich wegen akuter Beschwerden behandeln lassen musst. Ein Zahnarzttermin während der Arbeitszeit aufgrund von Zahnschmerzen oder ein Frauenarzttermin während der Arbeitszeit wegen einer Pilzinfektion sind arbeitsrechtlich erlaubt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen du Arzttermine besser außerhalb deiner Arbeitszeiten legen oder dir freinehmen solltest.

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Was sagt das Gesetz zu Arztterminen während der Arbeitszeit?

Die gesetzlichen Vorgaben für einen Arzttermin während der Arbeitszeit sind in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) niedergeschrieben. Dort heißt es im Beamtendeutsch:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
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Dies bedeutet im Umkehrschluss: Sofern eine akute Erkrankung vorliegt, muss dich dein Arbeitgeber für einen Arzttermin auch während der Arbeitszeit freistellen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass du deinen Arbeitsplatz einfach so für jeden Arztbesuch verlassen kannst.

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Diese Arzttermine während der Arbeitszeit sind erlaubt

Ein generelles Recht auf eine Freistellung für einen Arzttermin während der Arbeitszeit lässt sich aus dem erwähnten Paragrafen nicht herleiten. Stattdessen sind Arbeitnehmer eigentlich dazu verpflichtet, ihre Besuche beim Arzt möglichst in ihre Freizeit zu legen. Aus diesem Grund lässt § 616 BGB lediglich einige Ausnahmen zu, wann der Arbeitnehmer von seiner Arbeit freigestellt werden muss. Als Faustformel lässt sich dabei festhalten: Je dringlicher der Arztbesuch ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Arzttermin während der Arbeitszeit erlaubt ist. Dies ist vor allem bei akuten Erkrankungen der Fall: Sollte dir zum Beispiel während der Arbeit schwarz vor Augen werden oder sollten sich höllische Zahnschmerzen melden, darfst und solltest du selbstverständlich unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Auch wenn Untersuchungen aus medizinischen Gründen zu einer bestimmten Tageszeit vorgenommen werden müssen – wie z.B. Blutproben auf nüchternen Magen am Morgen –, muss der Arbeitgeber dich für den Arztbesuch freistellen.

Arzttermine während der Arbeitszeit in der Schwangerschaft

Nur selten stehen im Leben so viele Arzttermine an, wie während der Schwangerschaft. Diese wichtigen Kontrolltermine zählen ebenfalls zu den Arztbesuchen während der Arbeitszeit, die dein Arbeitgeber dir erlauben muss. Dein Chef oder deine Chefin kann dich jedoch dazu anhalten, deine Termine außerhalb deiner Arbeitszeiten zu legen. Da dies in vielen Praxen jedoch nicht machbar ist, muss er oder sie dir diese auch während der Arbeitszeit erlauben, ohne dein Gehalt zu kürzen.

Muss ich meine Arbeitszeit nach einem Arzttermin nacharbeiten?

Schwangere müssen auch bei zahlreichen langen Arztterminen die verlorene Zeit nicht vor- oder nacharbeiten. Doch gilt dieser besondere Schutz auch in anderen Fällen? Tatsächlich müssen Arbeitnehmer*innen die Zeit ihres Arztbesuches meist nicht in Form von Überstunden nachholen, sofern es sich um einen wie oben beschriebenen akuten oder zeitlich nicht anders einzurichtenden Termin handelt. Handelt es sich jedoch um einen nicht dringlichen Vorsorgetermin oder ähnliches, kann dein Arbeitgeber verlangen, diese sogenannten Minusstunden nachzuarbeiten. Meist sind diese Fälle arbeitsrechtlich nicht klar geregelt, sondern sollten vorher individuell abgeklärt werden. Du erhöhst auf jeden Fall deine Chance, einen Arzttermin während der Arbeitszeit wahrnehmen zu können, wenn du die verlorenen Stunden vor- oder nacharbeitest.

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Brauche ich eine Bescheinigung für einen Arzttermin während der Arbeitszeit?

Vor einem Arztbesuch während der Arbeitszeit solltest du deinen Arbeitgeber immer rechtzeitig über dein Fehlen informieren. Den meisten Vorgesetzten genügt dieses Vorgehen. Fehlt jedoch diese Vertrauensbasis, musst du sehr häufig zum Arzt oder bist du dir einfach unsicher, solltest du dir deine Arztbesuche bescheinigen lassen. In manchen Fällen kannst du dir vorher eine Bescheinigung von deinem Arbeitgeber ausstellen lassen, die du zur Unterzeichnung und Abstempeln an deinen Arzt oder deine Ärztin aushändigst. Die meisten Praxen stellen jedoch auch Bescheinigungen für Arztbesuche aus, die auch den Zeitraum der Behandlung angeben. Da dein Arbeitgeber gesetzlich nach einem Nachweis über dein Fehlen verlangen darf, ist diese Absicherung eine gute Idee, um Konflikte zu vermeiden.

Kein Arzttermin außerhalb der Arbeitszeiten: Was tun?

Ein Sonderfall besteht dann, wenn eine ärztliche Behandlung zwar nicht sofort erforderlich ist, sich ein Arzttermin während der Arbeitszeit zum Beispiel aufgrund der Öffnungszeiten der Praxis aber nicht vermeiden lässt. Falls die Arztpraxis in diesem Fall versuchen sollte, deinen Termin lediglich deshalb in deine Arbeitszeit zu legen, um ihren eigenen Terminkalender zu entlasten, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, dich für diese Sprechstunde freizustellen. Anders sieht es jedoch aus, wenn beispielsweise eine Folgebehandlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt sein muss, aber nur noch ein einziger Termin möglich ist, dieser jedoch in die Arbeitszeit fällt.

Wie du bereits erkennen kannst, gibt es in diesem Sonderfall zahlreiche Grauzonen, über die man diskutieren kann – und die regelmäßig vor den deutschen Arbeitsgerichten landen. Fest steht allerdings: Sofern eine Wahlmöglichkeit besteht, bist du dazu verpflichtet, einen Termin zu vereinbaren, der möglichst früh oder möglichst spät innerhalb der Arbeitszeit liegt, um deinem Arbeitgeber unnötige Unannehmlichkeiten durch lange Fahrtzeiten oder ähnliches zu ersparen.

Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit

Die Dringlichkeit deines Arztbesuchs ist nicht das einzige Kriterium bei der Antwort auf die Frage, ob ein Arzttermin während der Arbeitszeit erlaubt ist. Eng damit verbunden ist auch die Frage der Planbarkeit, die vor allem bei Vorsorgeuntersuchungen – zum Beispiel für den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt – zum Tragen kommt. Da es sich bei ihnen nicht um eine Behandlung akuter Erkrankungen handelt und diese in der Regel auf Monate hinaus planbar sind, bist du bei solchen Untersuchungen als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, einen Termin außerhalb deiner Arbeitszeit zu wählen. Ist dies nicht möglich, solltest du rechtzeitig das Gespräch mit deinem Chef oder deiner Chefin suchen. Selbst wenn er oder sie sich nicht kulant zeigen sollte, kannst du eventuell mit dem Abbau von Überstunden den Arzttermin auch während der Arbeitszeit wahrnehmen. Ansonsten wirst du für derartige Behandlungen wohl oder übel einen oder einen halben Urlaubstag opfern müssen.

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Bildquelle: GettyImages/Lordn

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