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Abmahnung: Ist das Schreiben der erste Schritt zur Kündigung?

Abmahnung

Wenn der Chef mit einer Abmahnung droht oder sie sogar formell ausspricht, ist die Angst beim Arbeitnehmer meist groß. Und das mit gutem Recht: Schließlich schafft der Arbeitsgeber mit ihr bereits die Voraussetzungen für eine mögliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Doch glücklicherweise ist mit der Abmahnung das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wir verraten Dir, wie sie im Detail aussehen muss, welche Folgen sie für Dich haben kann und wie Du gegen sie vorgehen kannst…

Stress am Arbeitsplatz ist heutzutage vollkommen normal. Vielleicht bist Du ja auch schon einmal mit Deinem Chef aneinander geraten oder vehement ermahnt worden. Glücklicherweise ist die Wut in solchen Fällen jedoch meist schnell verraucht und der Streit vergessen. Greift der Arbeitgeber hingegen zu einer Abmahnung, ist das Arbeitsverhältnis normalerweise bereits stärker zerrüttet. Eine derartige Rüge solltest Du daher nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn Dir etwas an Deinem Arbeitsplatz liegt.

Abmahnung: Was steckt dahinter?
Bei einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis bereits angespannt

Schließlich wird eine Abmahnung vom Arbeitsrecht als letzte Warnung verstanden – vergleichbar mit der Gelben Karte beim Fußball. Als nächste Konsequenz steht dem Arbeitgeber nur noch die Kündigung zur Verfügung, für die er mit der Aussprache der Abmahnung bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.

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Wann und von wem kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Grundsätzlich ist die Abmahnung im Arbeitsrecht verankert, um beide Vertragspartner eines Arbeitsvertrages – also sowohl Dich als Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber – auf Vernachlässigungen der vereinbarten Pflichten hinweisen und ihnen klarmachen zu können, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Die Regelung ist damit nicht einseitig. Stattdessen kannst auch Du Deinen Arbeitgeber abmahnen, wenn er gegen seine im Arbeitsvertrag beschlossenen Pflichten verstößt. Im Regelfall wird eine Abmahnung jedoch vom Arbeitgeber ausgesprochen. Dabei muss es nicht unbedingt der Geschäftsführer sein, der sie formell ausspricht. Im Allgemeinen sind sämtliche Kollegen, die Dir gegenüber weisungsbefugt sind – also eventuell auch ein Abteilungsleiter oder der Personalchef –, dazu berechtigt, Dich abzumahnen. Allerdings ist nicht jede Ermahnung oder Anweisung, die Du von Deinem Chef bekommst, gleich eine Abmahnung. Diese darf nur bei Fehlverhalten oder schlechten Leistungen ausgesprochen werden, die die in Deinem Arbeitsvertrag geregelten Pflichten betreffen und in Deinem eigenen Einflussbereich liegen – die Du also auch selbstständig ändern kannst. Dabei handelt es sich zum Beispiel um wiederholte Unpünktlichkeit, nachweisbare Bummelei, beweisbare absichtliche oder fahrlässige Mängel oder Fehler in der geleisteten Arbeit, das Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen oder geringfügige Diebstähle. In diesen Fällen hat die Abmahnung die Funktion, den Arbeitnehmer auf das Fehlverhalten hinzuweisen und ihn dazu aufzufordern, sein Verhalten zu ändern. Der Arbeitnehmer erhält demnach noch eine letzte Chance, sich auf den Arbeitsvertrag zu besinnen und seinen Arbeitsplatz dadurch zu erhalten. Bei schweren Pflichtverletzungen wie Straftaten oder Drohungen kann der Arbeitgeber dagegen sogar auf eine Abmahnung verzichten und eine fristlose Kündigung aussprechen.

Welche formellen Voraussetzungen muss eine Abmahnung erfüllen?

Entgegen der landläufigen Meinung muss eine Abmahnung nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Stattdessen kann der Arbeitgeber Dich theoretisch auch mündlich abmahnen. Da die Beweislast bei einem Gerichtsprozess nach einer ordentlichen Kündigung jedoch beim Arbeitgeber liegt, werden Abmahnungen meist schriftlich ausgestellt, um den Vorfall genau zu dokumentieren und später belegen zu können. Um wirksam zu sein, müssen sie allerdings nicht mit dem Betreff „Abmahnung“ betitelt sein – vielmehr kommt es auf den Inhalt des Schreibens an, der vor allem zwei wichtige Bestandteile beinhalten muss. So muss der Arbeitgeber einerseits in einer Rüge für den Arbeitnehmer nachvollziehbar machen, welchen Fehlverhaltens er sich aus Sicht des Arbeitgebers schuldig gemacht hat. Diese Rüge muss zudem möglichst konkrete Beweise anführen, d.h. der Arbeitgeber muss genau aufführen, wo und zu welchem Zeitpunkt der Arbeitnehmer welches Fehlverhalten an den Tag gelegt haben soll und eventuell sogar Zeugen benennen. Pauschalisierte Aussagen wie „Sie kommen immer wieder zu spät“ sind in einer Abmahnung hingegen nicht wirksam. Darüber hinaus muss die Rüge darüber Aufschluss geben, welches Verhalten der Arbeitgeber in Zukunft erwartet, und dem Arbeitnehmer auf diese Weise die Möglichkeit geben, etwas zu verändern. Andererseits muss eine Abmahnung auch eine Warnung aussprechen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmissverständlich klarmachen muss, dass er im Wiederholungsfall seinen Arbeitsplatz gefährdet und von der Kündigung bedroht ist. Um eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen zu können, reicht im Übrigen schon eine einzige Abmahnung aus. Die verbreitete These, dass man mehrmals abgemahnt werden muss, um rechtmäßig gekündigt zu werden, ist demnach ein Irrglaube.

Hinterfrage Dich nach einer Abmahnung zunächst einmal selbst

Wenn Du tatsächlich eine Abmahnung auf dem Schreibtisch liegen haben solltest, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, mit ihr umzugehen. Neben der Überlegung, sofort gegen sie vorzugehen, solltest Du Dich zunächst einmal genau hinterfragen und überprüfen, ob die Vorwürfe Deines Chefs vielleicht doch gerechtfertigt sind. Wenn Du bei dieser Analyse zu dem Schluss kommst, dass Du wirklich etwas an Deinem Verhalten ändern solltest, hindert Dich nichts daran, genau das zu tun. Dann erfüllt die Abmahnung den positiven Zweck, für den sie etabliert wurde, und Du kannst Deinem Arbeitgeber beweisen, dass Du aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hast. Sobald Dein Chef diese Veränderung bemerkt hat, dürfte sich die Anspannung innerhalb des Arbeitsverhältnisses schnell abbauen, sodass er die Abmahnung nach einer gewissen Zeit eventuell sogar zurücknimmt und Euch ein echter Neustart gelingen kann.

Was kannst Du gegen eine Abmahnung tun?

Bist Du allerdings der Meinung, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, stehen Dir mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um gegen sie vorzugehen. Aus diesem Grund solltest Du zunächst einmal überprüfen, ob sie überhaupt wirksam ist. Fehlt beispielsweise die Kündigungswarnung oder sind die Vorwürfe nicht ausreichend dokumentiert, ist die Abmahnung unwirksam. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber stets nachweisen, dass Du Deine Vertragspflichten absichtlich verletzt. Dass Du beispielsweise für einen Arbeitsschritt womöglich unbeabsichtigt länger brauchst als Deine Kollegen, ist keine rechtmäßige Begründung einer Abmahnung. Sofern Du die Abmahnung für ungerechtfertigt hältst, solltest Du allerdings möglichst schnell reagieren, da bei einer zu langen Reaktionszeit davon ausgegangen werden könnte, dass Du die Vorwürfe stillschweigend akzeptiert hast. Wenn Du Dich dazu entschieden hast, gegen die Abmahnung vorzugehen, gibt es hierfür drei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kannst Du Dich beim Arbeitgeber beziehungsweise beim Betriebsrat (sofern dieser vorhanden ist) beschweren und einen Antrag stellen, dass die Abmahnung zurückgenommen wird. Im Normalfall wird dann ein Gespräch stattfinden, in dem über die konkreten Sachverhalte diskutiert werden kann. Womöglich klären sich hierbei die Vorwürfe und die Abmahnung wird zurückgezogen. Darüber hinaus steht Dir auch die Möglichkeit offen, eine schriftliche Gegendarstellung anzufertigen, die Deiner Personalakte hinzugefügt werden muss. Auf diese Weise hast Du Deine Sichtweise dargelegt und sichergestellt, dass diese bei den weiteren Personalentscheidungen berücksichtigt wird. Zu guter Letzt kannst Du gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung natürlich auch vor das Arbeitsgericht ziehen. Diesen Schritt solltest Du Dir allerdings gut überlegen. Schließlich werden die Fronten durch einen möglicherweise langwierigen und kostspieligen Prozess weiter verhärtet.

Eine Abmahnung muss nicht unweigerlich zur Kündigung führen, allerdings solltest Du sie unbedingt ernst nehmen, wenn Du Deinen Job behalten willst. Schließlich zeigt sie Dir unmissverständlich an, dass in Deinem Arbeitsverhältnis etwas gründlich schief läuft. Ob Du wirklich etwas an Deinem Verhalten und Deiner Arbeitsweise ändern musst oder ob es sich um ungerechtfertigte Vorwürfe handelt, musst Du selbst entscheiden. Allerdings gilt auch bei einer Abmahnung das, was im Arbeitsleben immer gilt: Offene Worte können Probleme und Missverständnisse schneller ausräumen als verhärtete Fronten. Suche daher immer das Gespräch mit Deinem Chef, bevor Du härtere Geschütze auffährst!

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Bildquelle: © iStock / 4774344sean

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