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Ab wann gibts Krankengeld? Fragen und Antworten im Überblick

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Wer länger krankgeschrieben ist, bekommt nach sechs Wochen kein Gehalt mehr, sondern Krankengeld. Anspruch darauf haben gesetzlich krankenversicherte Menschen – doch ab wann springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein? Wie lange wird das Krankengeld ausgezahlt und was gilt es zu beachten? Wir beantworten dir hier alle Fragen rund ums Krankengeld.

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Wer hat einen Anspruch auf Krankengeld?

Ein Autounfall, schwere Infektion oder Burn-out – wer ein solches Schicksal erleidet, muss erst mal wieder auf die Beine kommen. Die gute Nachricht ist, dass du als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin 6 Wochen lang weiterhin Gehalt deines Arbeitgebers erhältst. Danach ist Schluss, aber keine Sorge! Ab der 7. Woche springt deine Krankenkasse ein und zahlt dir Krankengeld. Du hast einen Anspruch auf die Zahlung, sobald der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat und du über eine Krankschreibung verfügst. Um den Anspruch geltend zu machen, muss es sich um ein und dieselbe Krankheit handeln. Diese Regelung gilt dabei auch ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung.

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Neben Angestellten haben folgende Personen Anspruch auf Krankengeld:

  • Arbeitnehmer*innen, wenn sie länger als sechs Wochen krank sind
  • Selbstständige, die mit Anspruch auf Krankengeld bei einer Kasse versichert sind
  • Künstler und Publizisten, die in der Künstler-Sozialkasse versichert sind
  • Empfänger von ALG I
  • In bestimmten Fällen kann auch Krankengeld ausgezahlt werden, wenn du dich um eine erkrankte Begleitperson (z. B. Eltern, Geschwister, Ehepartner) kümmern musst

Wer gerade erst einen neuen Job angefangen hat, ist ebenfalls abgesichert. In den ersten vier Wochen muss der Arbeitgeber nämlich keine Lohnfortzahlung leisten. Für diesen Fall springt die Krankenkasse bereits nach vier Wochen ein. Keinen Anspruch haben dagegen Familienversicherte, Studenten, Rentner, Minijobber und Empfänger von Bürgergeld.

Neben der Krankenversicherung gibt es noch einige weitere, die sich lohnen und im Notfall eine große Hilfe sind. Welche das sind, haben wir im Video für dich zusammengefasst:

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Wie beantrage ich Krankengeld?

Wenn du krank und länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist, solltest du zuerst einen Arzt aufsuchen. Er wird deine Arbeitsunfähigkeit (AU) feststellen und dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) ausstellen. Diese Bescheinigung ist wichtig, um Krankengeld zu beantragen. Sobald du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast, informiere deine Krankenkasse. Um Krankengeld zu erhalten, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zudem innerhalb von einer Woche nach Beginn der festgestellten Arbeitsunfähigkeit bei der jeweiligen Krankenkasse eingegangen sein. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss natürlich auch deinem Arbeitgeber vorliegen. Die Krankenkasse wird dir dann weitere Informationen zur Antragsstellung geben und möglicherweise notwendige Formulare zusenden.

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Fülle dieses Formular sorgfältig aus und hol dir zur Not Hilfe bei deinem Arzt oder der Krankenkasse. Nachdem du die Formulare abgeschickt hast, wird die Krankenkasse alles prüfen – das kann je nach Kasse etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ab der Antragstellung wird das Krankengeld aber rückwirkend ausgezahlt. Der übliche Ablauf bei erstmaliger Auszahlung von Krankengeld sieht so aus, dass die Krankenkasse zum Ende der Lohnfortzahlungsfrist dem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung zusendet, die dieser ausgefüllt zurückschicken muss.

Lückenlose Krankschreibungen sind wichtig

In der Regel sind Krankschreibungen auf zwei Wochen befristet. Du musst dir eventuell also regelmäßig eine erneute AU beim Arzt ausstellen lassen. Diese nahtlosen Krankmeldungen sind sehr wichtig für das Krankengeld. Das bedeutet in der Praxis: Wer bis Donnerstag krankgeschrieben ist, braucht ab Freitag eine neue Folge­bescheinigung. Informiere dich also vorab über die Öffnungszeiten der Praxis. Wer nicht recht­zeitig zum Arzt geht und die AU lückenlos nach­weisen kann, verliert im schlimmsten Fall seinen Anspruch auf Krankengeld – auch dann, wenn die Krankheit noch andauert.

Wie viel Krankengeld wird gezahlt?

Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem du krankgeschrieben bist. Es richtet sich nach der Höhe des regelmäßigen Einkommens, das der Arbeitgeber zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abgerechnet hat. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden dabei berücksichtigt. Das Krankengeld ist jedoch auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2023) begrenzt.

Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung müssen normalerweise nicht gezahlt werden, wenn man Krankengeld bekommt. Die Stiftung Warentest bietet übrigens einen kostenlosen Krankengeld-Rechner an.

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Beispiel: Eine kinderlose Frau, die 3000 Euro brutto, also rund 2000 Euro Nettogehalt verdient, würde monatlich Krankengeld in Höhe von rund 1800 Euro erhalten. Allerdings gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, sodass unterm Strich etwa 1575 Euro Krankengeld im Monat bleiben.

Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?

Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Gerechnet wird das vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet. Krankengeld wird nur dann durchgehen gezahlt, wenn dein Arzt dich ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich.

Kann ich in Urlaub fahren, wenn ich Krankengeld beziehe?

Grundsätzlich kannst du innerhalb Deutschlands und sogar der EU Urlaub machen, wenn du Krankengeld bekommst. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du deine Krankenkasse über deine Reise informierst. Dein Arzt kann dir außerdem bestätigen, dass es der Gesundheit nicht schadet, diese Reise anzutreten. Wichtig ist nur, dass du keine Behandlungen oder Arztbesuche verpasst und mögliche Fristen der Krankenkasse (z. B. nahtlose Krankschreibungen) trotzdem einhalten kannst.

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Was hilft, wenn meine Krankenkasse sich querstellt?

Obwohl es dein Recht ist, Krankengeld zu beziehen, kann es vorkommen, dass sich die Krankenkasse querstellt. Was gilt es dann zu beachten? Deine Krankenkasse darf dich beispielsweise nur dann anrufen, wenn du dem ausdrücklich schriftlich oder elektronisch zugestimmt hast. Zwar hast du „Mitwirkungspflichten“ gegenüber deiner Kasse hinweisen (§ 60 bis 67 SGB I), etwa wenn es darum geht, zu prüfen, ob du wirklich Anspruch auf Krankengeld hast. Jedoch kannst du, wenn du dich in dem Gespräch unwohl oder unter Druck gesetzt fühlst, darauf hinweisen, dass dein Arzt oder deine Ärztin darüber entscheidet, wie du lange du krankgeschrieben bist. Lasse dich also nicht auf eine Diskussion ein und bestehe auf eine schriftliche Mitteilung der Krankenkasse.

Die Kassen dürfen jedoch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (MD) zur Prüfung einschalten, wenn sie Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben. Wenn aufgrund eines Gutachtens des MD das Krankengeld gestrichen wird, kannst du Widerspruch einlegen. Das funktioniert zum Beispiel, wenn dich dein Arzt weiterhin für arbeitsunfähig hält. Dann kann er bei der Kasse ein Zweitgutachten beantragen. Solltest du Schwierigkeiten mit deinem Krankengeldanspruch haben, kannst du dich beraten und unterstützen lassen. Beratung bieten beispielsweise die Unabhängige Patientenberatung (UPD), oder Verbraucherzentralen an.

Muss ich auf das Krankengeld Steuern zahlen?

Auf das Krankengeld müssen keine Steuern gezahlt werden. Allerdings gilt bei Krankengeld der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld die Bemessungsgrundlage für den persönlichen Steuersatz erhöht – das Krankengeld wird also zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Das kann zu einer Nachzahlung beim Finanzamt führen. Wie hoch die Nachzahlung wegen des Krankengelds ausfällt, lässt sich schwer beantworten, da es individuell berechnet wird. Es zählen mehrere Faktoren: Die Höhe des Gehalts und der Krankengeldzahlung, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber bereits an das Finanzamt abgeführt, ob du verheiratet bist etc. Einen Überblick kannst du dir aber mit einem Progressionsvorbehaltsrechner schaffen, wie ihn zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Steuern anbietet.

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Bildquelle: Getty Images/AndreyPopov

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