Den Job zu verlieren ist hart und vor dem Gang zur Arbeitsagentur scheuen sich viele. Doch es gibt Richtlinien und Vorgaben, wenn es darum geht, sich arbeitslos beziehungsweise arbeitssuchend zu melden, die du unbedingt einhalten solltest. Die wichtigsten Fristen und Anlaufstellen haben wir hier für dich zusammengefasst.
Arbeitslos oder arbeitssuchend: Wo liegt der Unterschied?
Arbeitslosigkeit oder eine überraschende Kündigung können emotional sehr belastend sein und vielleicht hast du gerade nicht den Kopf nicht für Fristen, Termine und Meldungen. Doch um die Situation nicht noch schwieriger zu machen, sondern schnell wieder einen Job zu finden oder Arbeitslosen- bzw. Bürgergeld zu erhalten, ist der Besuch beim Arbeitsamt unerlässlich. Zudem ist man ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitslosigkeit fristgerecht der Agentur für Arbeit zu melden. Zunächst stellt sich dir aber vielleicht die Frage, wo der Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos liegt. Hier erklären wir es dir:
- Arbeitslos melden: Wenn du keiner Beschäftigung nachgehst, die nicht mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst, musst du dich arbeitslos melden.
- Arbeitssuchend melden: Arbeitsuchend bist du dann, wenn du zwar noch einen Job hast, dieser aber bald endet oder der Vertrag nicht verlängert wird.
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Ab wann muss ich mich arbeitslos melden?
Du musst dich drei Monate, bevor das Ende des Arbeitsverhältnisses ansteht, arbeitssuchend melden. Das bedeutet also auch dann, wenn du noch im Job tätig bist. Diese Meldepflicht soll die Dauer der Arbeitslosigkeit möglichst kurzhalten. Im besten Fall gelingt es der Arbeitsagentur sogar, innerhalb dieser drei Monate einen neuen Job für dich zu finden. Die Pflicht zur Meldung gilt natürlich auch dann, wenn du deinen Job von dir aus kündigst.
Erfährst du erst später, dass dein Arbeitsverhältnis endet, zum Beispiel einen Monat zuvor, bist du dazu verpflichtet, dich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden. Wenn du diese Frist nicht einhältst, droht im schlimmsten Fall eine Sperrzeit von einer Woche, in der dir das Arbeitslosengeld verweigert wird. Übrigens lohnt es sich auch, sich für eine Überbrückungszeit zwischen zwei Jobs arbeitslos zu melden. Denn für diesen Zeitraum zahlt die Arbeitsagentur in jedem Fall die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung.
Hier sind einige Beispiele:
Du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis am 30.12. endet: Spätestens am 30.09. musst du dich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.
Am 01.06. erhältst du eine Kündigung zum 31.08.: Du musst dich spätestens am 02.06. bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.
Du erhältst am 01.09. eine Kündigung zum 31.09.: Du musst dich spätestens am 04.09. bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.
Du wirst fristlos gekündigt: Du musst dich spätestens nach drei Tagen arbeitssuchend melden. Wirkt die Kündigung sofort, musst du dich schon am nächsten Tag direkt arbeitslos melden.
Wie kann ich mich arbeitslos melden?
Um deinen Status zu melden, ist es zunächst entscheidend, ob du dich arbeitslos oder arbeitssuchend melden musst. Wir erklären dir, wo was jeweils funktioniert.
Arbeitsuchend melden: Das geht ganz einfach online auf dieser Webseite der Arbeitsagentur, auf der du dich registrieren musst. Du kannst dich auch telefonisch unter der Nummer 0800/4555500 melden oder die Arbeitsagentur schriftlich benachrichtigen.
Arbeitslos melden: Wenn du dich arbeitslos melden musst, kannst du das entweder persönlich vor Ort oder online machen. Um sich online arbeitslos zu melden, musst du das Datum der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit eingeben und dich online ausweisen. Dazu muss die Online-Funktion Ihres Ausweises freigeschaltet sein (Selfie-ident-Verfahren).
Arbeitssuchend melden: Welche Unterlagen benötige ich dafür?
- Personalausweis
- Kündigung/Arbeitsvertrag
- Lebenslauf
- Rentenversicherungs- und Steueridentifikatonsnummer
Arbeitssuchend melden: Jobcenter oder Agentur für Arbeit?
Nun gibt es noch den Unterschied zwischen dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Welcher der Einrichtung für was zuständig ist, erklären wir dir hier.
Agentur für Arbeit: Die Agentur für Arbeit ist deine Anlaufstelle, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. Dieser Anspruch besteht, wenn du während der letzten zwei Jahre bevor du arbeitslos wirst, mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Um die Leistung beziehen zu können, musst du laut Agentur für Arbeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dich aktiv für die Wiedereingliederung einsetzen.
Jobcenter: Wenn du den Anspruch an das Arbeitslosengeld I nicht erfüllst, ist das Jobcenter für dich zuständig. Du erhältst einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sofern der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Vermögen bestreiten werden kann. Es ist auch möglich, diese Leistung zu bekommen, wenn du mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitest, aber dein Einkommen nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu decken.
Wichtig: Vor allem, wenn das erste Mal in deinem Leben vorkommt, dass du sich arbeitssuchend oder arbeitslos melden musst, kann das Prozedere am Anfang etwas verwirrend wirkend. Tatsächlich ist es aber gar nicht kompliziert – es ist nur eben entscheidend, Fristen einzuhalten. Scheue dich also nicht davor, beim Amt nachzufragen, wenn etwas unklar für dich ist. Damit bist du auf der sicheren Seite und sicherst dir beispielsweise Arbeitslosengeld oder die Versicherungsbeiträge und hast den Kopf frei, dir einen neuen Job zu suchen.