Die Strapazen der Corona-Pandemie sind vor allem am Einzelhandel nicht spurlos vorbeigegangen. In den vergangenen Monaten gerieten mehrere Unternehmen in Schieflage. Jetzt auch Peek & Cloppenburg Düsseldorf. Die Textil-Kette hat ein Schutzschirmverfahren beantragt, um sich vor der Zahlungsunfähigkeit zu retten.
Deutliche Umsatzeinbrüche durch die Schließung des Einzelhandels in den Jahren 2020 und 2021, gestiegene Energiekosten und die allgemein hohe Inflation – die Marktsituation für den Einzelhandel ist weiterhin schwierig. Das bekommt auch P&C Düsseldorf zu spüren. Am Freitag beantragte die Geschäftsführung ein Schutzschirmverfahren, um die bereits laufende Restrukturierung im Unternehmen weiter zu beschleunigen. Stellt sich die Frage: Was bedeutet das für Mitarbeiter*innen und Kund*innen?
Schließungen seien nicht beabsichtigt
Aktuell soll sich zumindest für die Kund*innen, die gerne im Store oder online bei Peek & Cloppenburg shoppen, nichts ändern. Der Onlineshop sowie die 67 Verkaufshäuser in ganz Deutschland sollen weiterlaufen wie bisher. Doch was passiert mit den 6.800 Beschäftigten des Unternehmens? Sie werden die Schieflage ihres Arbeitgebers leider schon zu spüren bekommen. Bisher steht fest: Für die Monate März, April und Mai wird es Insolvenzgeld geben. Damit sei es jedoch nicht getan, wie P&C Düsseldorf-Geschäftsführer Thomas Freude gegenüber Wirtschaftswoche verriet: „Im Laufe des Verfahrens werden bei P&C aber auch Arbeitsplätze wegfallen müssen.“ Eine konkrete Zahl an betroffenen Arbeitsplätzen nannte er nicht.
P&C Düsseldorf will sich mit Schutzschirmverfahren retten
Um auch zukünftig am Mark bestehen zu können, ist bei P&C Düsseldorf nun also eine Neuausrichtung nötig. Diese soll jetzt unter einem sogenannten Schutzschirmverfahren laufen. Genau wie bei einer Insolvenz in Eigenverantwortung wird dem Unternehmen zwar Sachverwalter zur Seite gestellt, die Geschäftsführung ist aber immer noch Entscheidungstreffer. Gleichzeitig wird die Textil-Einzelhandels-Kette durch den Schutzschirm zunächst vor Forderungen der Gläubiger*innen geschützt. Der Unterschied zur klassischen Insolvenz ist, dass ein Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig sein dar und innerhalb von drei Monaten einen Insolvenzplan vorlegt.
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