Frischgebackene Eltern dürften den Wunsch verstehen, die ganze Welt an ihrem Glück teilhaben zu lassen. Daher passiert es nicht selten, dass die stolze Mama oder der stolze Papa einen Schnappschuss des Sprösslings auf Facebook und Co. teilt. Einem Berliner Vater droht jedoch genau deswegen nun bis zu ein Jahr Haft.
Wie BZ berichtet, muss sich der 43-jährige Maler und Lackierer nun vor dem Amtsgericht verantworten, da er Bilder von seiner inzwischen dreijährigen Tochter auf Facebook teilte. Auf diesen sei seiner eigenen Aussage zufolge jedoch „nichts Anzügliches oder Pornografisches“ zu sehen gewesen. Es habe sich lediglich um die Fotos eines stolzen Papas gehandelt.
Angeklagt wurde der Berliner von seiner Ex-Frau, der Mutter der gemeinsamen Tochter, die jedoch das alleinige Sorgerecht für das Kind hat. Sie klagt wegen eines Verstoßes des Vaters gegen das Kunsturhebergesetz. Denn auch Kinder haben die Persönlichkeitsrechte an Bildern von ihnen. Deren Veröffentlichung Bedarf bei getrennten Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht also der Einstimmung des Elternteils, der das alleinige Sorgerecht hat.
Alles nur aus Rache?
Auch wenn viele Eltern es durchaus nachvollziehen können, dass die Mutter des Kindes nicht möchte, dass Fotos der Kleinen auf Facebook und anderen sozialen Medien geteilt werden, sieht der Vater dahinter vor allem eine Racheaktion seiner Ex-Frau. Sie habe ihn schon seit der Trennung mit verschiedenen Verfahren überhäuft, berichtet BZ von der Verteidigung des Angeklagten. „Bisher alle eingestellt“, heißt es. Doch im aktuellen Fall hätte es anders laufen können. Bis zu einem Jahr Haft drohten dem Vater wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.
Neben der aktuellen Klage verbiete die Mutter ihm auch den Umgang mit seiner Tochter, obwohl dem Vater das Umgangsrecht gerichtlich zusteht. „Das ist furchtbar. Ich habe nur die Fotos“, verteidigt er sich. Und auch, wenn es natürlich nicht verboten ist, Bilder des eigenen Kindes zu haben, wohl aber, sie ohne Sorgerecht im Internet zu posten, hat der Richter das Verfahren „wegen der besonderen Vater-Tochter-Konstellation“ ohne weitere Auflagen eingestellt.
Nochmal gut gegangen! Doch auch wenn der Richter das Verfahren nun eingestellt hat, zeigt dieser Fall, wie heikel es sein kann, wenn Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen. Sie sind also gut darin beraten, wenn sie Fotos nicht oder nur spärlich teilen – und schon gar nicht ohne Zustimmung des für das Kind verantwortlichen Elternteils. Kannst du die Vorsicht der Mutter verstehen oder hältst du das Ganze auch für einen übertriebenen Racheakt? Verrate es uns in den Kommentaren oder auf Facebook.
Bildquelle: Getty Images/Halfpoint (Symbolbild)