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RKI-Richtlinien

Schock für Genesene: Jetzt gilt der Status nur noch deutlich kürzer

Genesenenstatus

2G, das steht für Geimpfte und Genesene. Doch während der Impfstatus nach einer doppelten Impfung neun Monate lang anerkannt wird, brauchen Genesene spätestens nach sechs Monaten eine zusätzliche Impfung, um weiterhin Zutritt zu Restaurants und weiteren Freizeitangeboten zu erhalten. Doch nach den neusten Richtlinien des RKI ändert sich auch das: Der Genesenen-Status verfällt nun bereits nach 90 Tagen.

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Und nicht nur das: Auch ab wann man als genesen gilt, ist nun deutlich strenger geregelt. Denn der Status gilt nun erst frühestens 28 Tage nach Vorliegen eines positiven Testergebnisses. Damit gilt man insgesamt also nur 62 Tage lang als genesen.

Wer gilt in Deutschland als genesen?

Neben dem Zeitpunkt der Infektion ist auch der durchgeführte Test entscheidend. Schnelltestergebnisse werden zum Nachweisen einer Infektion nicht anerkannt. Wer ein positives Schnelltestergebnis hat, muss dieses also zusätzlich noch einmal durch einen im Labor geprüften PCR-Test absichern lassen. Auch ist es nicht möglich, eine bereits überstandene Infektion durch einen Antikörper-Test oder ähnliches nachzuweisen.

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Was tun, wenn der Genesenen-Status abläuft?

Nach überstandener Infektion können Genesene sich impfen lassen, um weiterhin Zutritt zu Orten mit 2G-Regelung zu erhalten. Wer sich nach der Genesung einmal impfen lässt, gilt als vollständig geimpft, erfolgt eine zweite Impfung, gilt auch der Booster-Status. Auch falls eine Infektion zwischen der ersten und der zweiten Impfung stattfindet, ist dann nur noch eine Impfung notwendig, um als geboostert zu gelten. Für den Booster-Status nach zwei Impfungen und einer anschließend überstandenen Infektion sind die Regelungen jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während diese Kombination in Nordrhein-Westfahlen etwa also geboostert gilt, brauchen Genesene in Berlin noch eine zusätzliche Impfung.

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Bildquelle: istock/Solovyova

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