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Regeln im Überblick

Public Viewing zur Fußball-EM: Was ist in den Bundesländern erlaubt?

Fußball EM Public Viewing

Die Fußball-EM steht vor der Tür und mit ihr der Wunsch, die Spiele gemeinsam mit Freunden, Familie und anderen Fans zu sehen. Doch dank Corona finden leider noch immer keine großen Fanmeilen und Partys statt. Kein Grund traurig zu sein, denn ganz ausfallen müssen all die Dinge, die irgendwie zum Turnier dazugehören, trotzdem nicht. Wir geben dir einen Überblick über die aktuellen Regeln und verraten dir, was jetzt erlaubt ist.

Fußball-EM 2021: Welche Regeln gelten in den Bundesländern

Am 11. Juni heißt es endlich Anstoß für die Fußball-EM 2021. Fans mussten im letzten Jahr bereits auf das Turnier verzichten, das wegen Corona kurzerhand auf 2021 verschoben wurde. Dieses Mal sieht allerdings alles gut aus und die Spieler stehen bereit, um herauszufinden, welche Mannschaft sich den Pokal holen wird. Und auch die Fans sind bereit, ihre Mannschaften anzufeuern und den spannenden Fußballkrimi auf dem Feld zu verfolgen. Doch ganz so schön wie in den vergangenen Jahren wird es wohl nicht werden, müssen durch Corona große Treffen und Public Viewing ausfallen. Oder etwa doch nicht? Das sind die gilt aktuell in den Bundesländern:

Close Up Fußball EM Spielplan 2021

Das Produkt ist nicht mehr verfügbar. Zuletzt geprüft: 21.11.2024 17:09 Uhr

Baden-Württemberg

Am 7. Juni wurden aufgrund der sinkenden Zahlen die Corona-Regeln im Bundesland Baden-Württemberg entschärft. Das gilt nun für private Treffen und Feierlichkeiten:

  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Bei einer Inzidenz unter 50 sind Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen aus 3 Haushalten erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht, dürfen jedoch in der Summe maximal 6 aus beliebig vielen Haushalten sein.
  • Bei einer Inzidenz unter 35 (an fünf aufeinanderfolgenden Tagen) sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 (getesteten, geimpften oder genesenen) Personen erlaubt.
  • Keine Sperrstunde
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Weitere Informationen zu den geplanten Öffnungsschritten findest du hier.

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Bayern

Auch Bayern hat die strengen Corona-Regeln gelockert. Folgendes gilt nun:

  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich 10 Personen aus 10 verschiedenen Haushalten treffen.
  • Veranstalter können mit Hygienekonzepten ein Public Viewing mit bis zu 500 Personen beantragen. Feste Sitzplätze und Abstand sind Pflicht.
  • Sperrstunde für Gastronomie von 22 auf 24 Uhr verschoben

Weitere Informationen findest du hier.

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Berlin

In Deutschlands Hauptstadt Berlin gelten zur Fußball-EM folgende Regeln:

  • Veranstalter können mit Hygienekonzepten ein Public Viewing mit bis zu 500 Personen beantragen. Feste Sitzplätze und Abstand sind Pflicht.
  • Seit dem 4. Juni dürfen sich in Innenräumen 6 Personen aus drei Haushalten, im Außenbereich 10 Personen aus 5 Haushalten treffen. Genesene (Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurück) und Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) zählen nicht mehr.
  • Ab dem 18. Juni dürfen sich in Innenräumen 10 Personen aus 3 Haushalten, im Außenbereich 10 Personen aus 5 Haushalten treffen. Genesene (Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurück) und Geimpfte (14 Tage nach der zweiten Impfung) zählen nicht mehr.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Keine Sperrstunde

Die beliebte Berliner Fanmeile an der Siegessäule fällt somit dieses Jahr aus. Weitere detaillierte Informationen über alle Regeln findest du hier.

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Brandenburg

Auch Brandenburg hat nach wie vor strenge Corona-Regeln, die eingehalten werden müssen:

  • Bei stabiler Inzidenz unter 100 dürfen sich beliebig viele Personen aus zwei Haushalten oder 10 Personen aus 10 Haushalten treffen.
  • Private Feierlichkeiten sind mit bis zu 30 Personen im Innen- und bis zu 70 Personen im Außenbereich gestattet.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Keine Sperrstunde
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Weitere Informationen zu den geltenden Regeln in Brandenburg während der Fußball-EM findest du hier.

Bremen

Diese Regeln gelten während der Fußball-EM in Bremen:

  • Zu privaten Feierlichkeiten und Treffen dürfen sich 5 Personen aus beliebig vielen Haushalten oder beliebig viele Mitglieder zweier Haushalte treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre, sowie Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) und Genesene (Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurück) zählen nicht.
  • Gastronomische Betriebe dürfen Gäste im Innen- und Außenbereich empfangen. Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt auch die Testpflicht für den Innenbereich.
  • Veranstalter können Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Personen beantragen. Ein Hygienekonzept und Abstandsregelungen sind verpflichtend.
  • Sperrstunde für Betriebe ab 23 Uhr

Weitere Informationen findest du hier.

Hamburg

Diese Regeln gelten derzeit in der Hansestadt:

  • Treffen mit 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten im Freien, sowie 5 Personen aus beliebig vielen Haushalten im Innenraum sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) und Genesene (Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurück) zählen nicht.
  • Veranstalter können Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Personen beantragen. Ein Hygienekonzept und Abstandsregelungen sind verpflichtend.
  • Veranstaltungen in Innenräumen sind nach Anmeldung mit festen Sitzplätzen und einem Hygienekonzept für bis zu 100 Menschen gestattet.
  • Private Feierlichkeiten sind nicht gestattet.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
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Weitere Informationen zu den Regeln findest du hier.

Eines der bekanntesten Gesichter während der Pandemie war der Berliner Virologe Christian Drosten. Im Video zeigen wir dir spannende Fakten über ihn:

Christian Drosten: 5 überraschende Fakten zum Star-Virologen Abonniere uns
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Hessen

Alle Regeln während der Fußball-EM in Hessen im Überblick:

  • Treffen zwischen beliebig vielen Personen aus zwei Haushalten oder 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) und Genesene (Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurück) zählen nicht.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Veranstalter können Veranstaltungen im Freien mit bis zu 200 Personen beantragen. Ein Hygienekonzept und Abstandsregelungen sind verpflichtend.
  • Veranstaltungen in Innenräumen sind nach Anmeldung mit festen Sitzplätzen und einem Hygienekonzept für bis zu 100 Menschen gestattet.
  • Keine Sperrstunde

Weitere detaillierte Informationen findest du hier.

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Mecklenburg-Vorpommern

Diese Regeln gelten während der Fußball-EM in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Treffen mit 10 Personen aus bis zu 5 Haushalten sind erlaubt.
  • Ab dem 11. Juni: Private Veranstaltungen (Familienfeiern) sind in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 30 Personen erlaubt. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht.
  • Ab dem 21. Juni: Private Veranstaltungen (Familienfeiern) sind in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 60 Personen erlaubt. Im privaten Raum mit bis zu 30 Personen. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht.
  • Ab dem 5. Juli: Private Veranstaltungen (Familienfeiern) sind in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 100 Personen erlaubt. Im privaten Raum mit bis zu 50 Personen. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht.
  • Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht
  • Keine Sperrstunde

Weitere Informationen zu den geltenden Regeln findest du hier.

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Niedersachsen

Aktuell gelten in Niedersachsen diese Corona-Regeln:

  • Treffen mit maximal 10 Personen aus höchstens 5 Haushalten sind erlaubt. Pflegepersonal, Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) und Genesene (Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurück) zählen nicht.
  • 10 Kinder aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich mit Erwachsenen aus einem weiteren Haushalt treffen.
  • Feiern in Restaurants oder einem Saal sind unter strengen Hygienevorschriften und Regeln mit bis zu 100 Menschen erlaubt.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Keine Sperrstunde

Weitere Informationen zu den geltenden Regeln findest du hier.

Nordrhein-Westfalen

Diese Regeln gelten während der Fußball-EM in Nordrhein-Westfalen:

  • Inzidenz unter 50: Treffen mit beliebig vielen Menschen aus 3 Haushalten im Freien und 10 Menschen aus beliebig vielen Haushalten (mit negativem Test) erlaubt.
  • Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich.
  • Besuch der Außengastronomie ohne Test und Innengastronomie mit Test möglich, Public Viewing in entsprechendem Rahmen vor Ort erlaubt.
  • Inzidenz unter 30: Treffen mit beliebig vielen Menschen aus 5 Haushalten im Freien und 100 Menschen aus beliebig vielen Haushalten (mit negativem Test) erlaubt.
  • Öffentliche Veranstaltung innen und außen mit bis zu 1.000 Personen nach Anmeldung und unter Auflagen gestattet.
  • Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.
  • Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich (nur mit negativem Test).
  • Keine Sperrstunde

Weitere Informationen (auch regionale Unterschiede) findest du hier.

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Rheinland-Pfalz

Auch Rheinland-Pfalz hat noch immer einige strenge Corona-Auflagen:

  • Seit 2. Juni: Treffen von 5 Personen aus maximal 5 Haushalten erlaubt. Kinder bis einschließlich 14, Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) und Genesene (Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurück) zählen nicht.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Ab 18. Juni: Private Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich unter Auflagen möglich. Bei einer Inzidenz unter 100 mit bis zu 25 Personen, bei einer Inzidenz unter 50 mit bis zu 50 Personen.
  • Ab 2. Juli: Treffen von maximal 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten möglich. Private Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich unter Auflagen mit größerer Personenzahl möglich.
  • Keine Sperrstunde

Weitere Infotmationen zu den Regeln findest du hier.

Saarland

Während der Fußball-EM gelten folgende Regeln im Saarland:

  • Private Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich mit bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten sind erlaubt.
  • Veranstaltungen sind unter Auflagen im Innenraum mit bis zu 100, im Freien mit bis zu 250 Personen erlaubt.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Keine Sperrstunde

Detaillierte Informationen über die derzeitigen Corona-Regeln findest du hier.

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Sachsen

  • Treffen von maximal 10 Personen sind erlaubt, Kinder unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) und Genesene (Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurück) zählen ebenfalls nicht.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Ab dem 14. Juni: Bei einer Inzidenz unter 35 sind private Veranstaltung mit bis zu 50 Personen ohne Testpflicht erlaubt.
  • Keine Sperrstunde

Weitere Informationen zu den Regeln findest du hier.

Sachsen-Anhalt

Das gilt während der Fußball-EM in Sachsen-Anhalt:

  • Treffen sind bei einer Inzidenz unter 50 mit bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten drinnen und draußen möglich.
  • Private Veranstaltungen wie Familienfeiern sind bei einer Inzidenz von unter 35 mit bis zu 50 Personen erlaubt.
  • Bei einem Inzidenzwert unter 50 an 5 Tagen in Folge sind Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 Menschen unter Auflagen und Anmeldung erlaubt.
  • Bei einem Inzidenzwert unter 35 sind Festivitäten auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept gestattet.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Keine Sperrstunde

Weitere Informationen zu den Regeln findest du hier.

Schleswig-Holstein

Diese Regeln gelten in Schleswig Holstein:

  • Treffen mit bis zu 10 Personen mit beliebig vielen Haushalten sind erlaubt. Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) und Genesene (Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurück) zählen nicht.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Veranstaltungen in verschiedenen Größen nach Anmeldung und unter Auflagen möglich.
  • Keine Sperrstunde

Detaillierte Informationen zu den Regeln findest du hier.

Thüringen

Während der Fußball-EM gelten folgende Regeln in Thüringen:

  • Inzidenz unter 50: Treffen mit dem eigenen Haushalt und fünf weiteren Personen in geschlossenen Räumen, sowie dem eigenen Haushalt und 10 weiteren Personen im Freien erlaubt.
  • Inzidenz unter 35: Treffen mit dem eigenen Haushalt und 10 weiteren Personen in geschlossenen Räumen, sowie lediglich Treffen nach einer Empfehlung für die Personengrenze im Freien erlaubt.
  • Veranstaltungen im Innen- und Außenraum nach vorheriger Anmeldung und unter Auflagen erlaubt.
  • Genereller Besuch und kleines Public Viewing in gastronomischen Einrichtungen (Innen- und Außenbereich), die Möglichkeiten zum Anschauen der Spiele bieten, möglich.
  • Keine Sperrstunde

Weitere Informationen rund um die Regeln findest du hier.

Hinweis: Abweichungen von allen Regeln können regional vorkommen und bei schwankenden Inzidenzen variieren. Tagesaktuelle Informationen findest du über die verlinkten Seiten der Bundesländer.

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Bildquelle: Getty Images/Jacoblund

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