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Infektionsschutzgesetz

Neue Regierungspläne: Verlieren bald Millionen Deutsche ihren Impfstatus?

Impfstatus dritte Impfung

Aktuell gelten in Deutschland rund Dreiviertel der Bevölkerung als vollständig geimpft. Eine dritte Impfung haben bislang nur 57 Prozent der Menschen in Deutschland erhalten. Ab Oktober könnte dann nur noch diese Gruppe als vollständig geimpft gelten. Denn neue Pläne der Bundesregierung sehen vor, drei Impfungen zur Voraussetzung für den vollständigen Impfstatus zu machen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

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In einem neuen Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes ist vorgesehen, dass in Zukunft nur noch drei Impfungen als vollständige Immunisierung gegen das Coronavirus anerkannt werden. Das berichten Medien wie Zeit Online, denen der Entwurf vorliegt. Von den Parteien der Ampel-Koalition soll dieser bereits abgesegnet worden sein. Eventuell werden in den kommenden Wochen noch Änderungen durch Fachpolitiker*innen vorgenommen.

Bisher galt der vollständige Impfstatus zumindest in Deutschland unbegrenzt. Lediglich EU-weit lief das Impfzertifikat nach neun Monaten ab. Bei wem die zweite Impfdosis länger zurückliegt, der gilt auf Reisen also quasi als ungeimpft. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, fallen ab Oktober nun höchst wahrscheinlich auch in Deutschland die Freiheiten, die bisher mit einer doppelten Impfung einhergingen weg. Und das nicht erst ab neun Monaten, sondern von vornherein. Wer sich erstimpfen lässt, muss also von vornherein drei Impfungen einplanen, um als vollständig geimpft zu gelten.

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Die Booster-Impfung wäre dann nur noch eine ganz normale Impfung. Wir verraten dir im Video, was du über die dritte Impfdosis wissen musst:

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Gibt es Ausnahmen von der Impfstatus-Regelung?

Wie auch bei der doppelten Impfung gelten weiterhin Ausnahmen für Genesene. Bisher gilt auch als vollständig immunisiert, wer einmal geimpft und zusätzlich genesen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Infektion vor oder nach der ersten Impfung stattgefunden hat. In Zukunft wird diese Regelung beibehalten, allerdings gilt dann als vollständig genesen, wer zweifach geimpft ist und zusätzlich eine Infektion vor nach oder zwischen den Impfdosen überstanden hat. Nachgewiesen wird der Genesenen-Status durch einen positiven PCR-Test. Zudem ist es auch möglich, durch eine Blutuntersuchung nachzuweisen, dass bereits vor der ersten Impfung Antikörper vorhanden waren.

Ab dem 20. März sollen zwar die meisten Corona-Regelungen fallen, es ist jedoch wahrscheinlich, dass im Herbst neue Beschränkungen kommen, um eine neue Welle abzuschwächen. Dann ist der Impf- oder Genesenen-Status wichtig, um bei der 2G-Regelung Einlass zu Restaurants, Veranstaltungen und anderen Orten zu erlangen.

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Bildquelle: istock/jacoblund

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