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Strengere Aussichten

Neue Corona-Regeln ab heute: Hier gilt jetzt die Nachweispflicht!

Corona Regeln

Seit mehreren Wochen steigen die Zahlen der Corona-Infektionen in Deutschland kontinuierlich an. Die Bundesregierung hat sich deswegen dazu entschlossen, die Regeln doch noch einmal zu verschärfen, um einem weiteren Lockdown entgegenzuwirken. Vor allem bei der Nachweispflicht gibt es von heute an Änderungen, die alle Bürger*innen unbedingt kennen sollten.

Trotz allen Bemühungen, schnell sinkenden Inzidenzen und dem Fortschreiten der Impfquote scheint sich die Lage rund um das Coronavirus noch immer nicht zu beruhigen. Stattdessen scheint sich ein ähnliches Szenario wie im letzten Herbst und Winter abzuspielen. Nach einem relativ entspannten Sommer steigen die Zahlen und drohen weitreichende Eingriffe in unser aller Leben erneut nötig zu machen. Um das jedoch frühzeitig zu verhindern, wollen die Ministerpräsident*innen dieses Mal einen anderen Weg gehen und die Fehler aus dem letzten Jahr nicht erneut wiederholen.

3G-Regel greift ab dem 23. August 2021: Wo gilt sie?

Nachdem eigentlich weitreichende Lockerungen von einer zwingenden Nachweispflicht abgesehen hatten, geht es nun einen Schritt zurück. Vor allem die steigenden Zahlen von Corona-Patient*innen in Krankenhäusern seien alarmierend. Zuletzt benötigten besonders Ungeimpfte eine medizinische Verpflegung und müssten deswegen nun vor neuen Ausbrüchen genauso wie geimpfte Bürger*innen geschützt werden. Dabei helfen soll die neue 3G-Regel, laut der der Zutritt zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen und Co. nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene möglich ist. Unkontrollierte Ausbrüche sollen damit in den Griff bekommen werden. Ab heute soll diese nun verpflichtend unter anderem in folgenden Bereichen (erneut) gelten:

  • Altenheime
  • Bars
  • Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen
  • Fahrschulen
  • Fitnessstudios
  • Flugreisen
  • Friseure
  • Hotels
  • Kinos
  • Konzerte
  • Kosmetikstudios
  • Krankenhäuser
  • Massagestudios
  • Nagelstudios
  • Pflegeheime
  • Restaurants
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • Sonnenstudios
  • Spielhallen und Spielbanken
  • Sportveranstaltungen
  • Tattoostudios
  • Theater, Oper
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Wie du den Alltag mitten im Corona-Chaos gut überstehen kannst, verraten wir dir in unserem Video:

Coronavirus: 8 Tipps für den Alltag Abonniere uns
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Aufgrund der geltenden Privatautonomie ist es Veranstalter*innen und Geschäftsinhaber*innen freigestellt, die Regel zu verschärfen. Sie dürfen sich sogar dazu entscheiden, nur Geimpfte und Genesenen Zutritt zu gewähren. Über die entsprechenden Regeln solltest du dich also vorab trotzdem immer informieren. Vor Ort solltest du in jedem Fall deinen Nachweis parat haben. Geimpfte können entweder ihr gelbes Impfbuch oder aber den Nachweis direkt über ihr Smartphone (z.B. über die Corona-Warnapp) vorzeigen. Getestete und Genesene müssen zwingend das Dokument mit sich führen, das ihren Status bestätigen kann.

Wo gilt die Nachweispflicht nicht?

Genauso wie auch schon zuvor gibt es allerdings nach Abwägung der Risiken weiterhin Orte, an denen die Regel nicht greifen wird. Dort kannst du dich demnach noch immer ohne einen Nachweis aufhalten – allerdings nach wie vor nur unter Einhalten AHA-Regel:

  • Arztpraxis
  • Gartencenter
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Supermarkt
  • Taxi
  • (Wochen)markt

Wen eine Erkrankung mit dem Coronavirus besonders hart treffen könnte und was der Grund dafür ist, erfährst du in unserer Galerie:

Corona: Das sind die größten Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf

Corona: Das sind die größten Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf
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Bildquelle: Getty Images/Joerg Siegert

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