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im Infektionsschutzgesetz

Neue Corona-Maßnahmen: Kommt auch die Homeoffice-Pflicht?

Wie geht es weiter: Das neue Infektionsschutzgesetz steht

Noch immer sind die Erinnerungen an Lockdown, Maskenpflicht und Co. in unseren Köpfen präsent. Und in einer Sache sind sich die meisten wohl einig: Das sollte nicht noch einmal passieren. Gerade deswegen jagen einem die wieder steigenden Infektionszahlen und der bevorstehende Herbst Angst ein. Wird alles wieder schlimmer werden? Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Co. haben sich jetzt auf ein Infektionsschutzgesetz für die kommenden Wochen und Monate geeinigt.

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Verhandlungen über Infektionsschutzpaket beendet!

Erwartet uns im Herbst schon wieder die nächste Corona-Welle? Noch wissen wir es nicht genau, aber Karl Lauterbach spricht schon jetzt Warnungen aus – und ist sich darüber im Klaren, wie es weitergehen sollte. Und genau darum geht es in dem neuen Infektionsschutzgesetz, welches von der Ampel-Koalition ausgehandelt wurde. „Ich glaube, dass das Paket sehr gut ist. Wir sind für den Herbst gerüstet. [...] Es schützt uns gleichzeitig vor einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten und einer kritischen Lage durch Personalausfälle”, teilt Lauterbach mit. Denn vor allem eine erneute Überforderung des Gesundheitssystems solle vermieden werden.

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Bis zum 23. September gilt noch die aktuelle Verordnung, doch auch danach muss es neue Richtlinien geben. Deswegen wurde jetzt das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen, welches bis zum 7. April 2023 gelten soll.

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Denn: Wir stehen vor einem „sehr schwierigen” Herbst. Die Prognose dürfte vielen ein mulmiges Gefühl geben. Das größte Problem ist wohl, dass selbst diejenigen, die viermal mit den bisherigen Impfstoffen geimpft wurden, gegenüber der Omikron-Variante BA.5 nur einen Infektionsschutz von weniger als 40 Prozent hätten, so Lauterbach. Deswegen könnten „viele weitergehende[n] Maßnahmen” notwendig sein.

Das sind die neuen Maßnahmen!

In der neuen Auflage wurde festgehalten, dass ab dem 1. Oktober 2022

  • bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im Luftverkehr, öffentlichen Personenfernverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten soll.
  • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll es zudem weiterhin eine Testpflicht geben. Davon ausgenommen sind frisch Geimpfte und Genesene sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden
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Je nach Entwicklungen können die einzelnen Bundesländer darüber hinaus selbst eigene Maßnahmen festlegen. Dazu gehört:

  • eine Maskenpflicht in Innenräumen
  • Testungen in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen sowie
  • eine Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen. Allerdings soll dann in Schulen auch eine OP-Maske reichen.

„Freiheitseinschränkungen dürfe es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage”, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Auch Lauterbach betont noch einmal, dass es jetzt eine „Kann-Regelung für die Länder” gebe. Wenn es allerdings notwendig sei, kann es auch wieder zu Personen-Obergrenzen in Restaurants, Kneipen und Kinos kommen. Außerdem können die Länder selbst entscheiden, ob frisch Geimpfte und kürzlich Genesene Ausnahmen von der Maskenpflicht haben.

Arbeitsschutzverordnung sieht erneut Homeoffice-Pflicht vor

Parallel arbeitet das Arbeitsministerium unter Hubertus Heil wohl an einer neuen Arbeitsschutzverordnung, wie die Tagesschau berichtet. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegt demnach ein aktueller Entwurf vor, in der auch eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht für alle Unternehmen geplant sei, bei denen aus betrieblicher Sicht nichts gegen die Heimarbeit spricht. Bedeutet: Arbeitgeber müssten ihren Angestellten dann wieder die Arbeit von zu Hause aus ermöglichen, wenn diese den Wunsch dazu haben. Auch für die Präsenzarbeit sollen wieder strengere Regeln gelten. Unter anderem sollen zweimal pro Woche kostenlose Corona-Tests bereitgestellt werden. Wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, wird außerdem eine Rückkehr zum Tragen von medizinischen Masken gefordert. Die Arbeitsschutzverordnung muss noch final bestätigt werden und soll dann zum 1. Oktober in Kraft treten und wie das Infektionsschutzgesetz bis zum 7. April 2023 gelten.

Hast du dich bereits mit dem Virus infiziert, dann dürften dir diese Anzeichen wohl bereits bekannt vorkommen. Wenn nicht, kannst du an ihnen häufig feststellen, ob du dich angesteckt hast oder ob du mit einer anderen Infektion zu kämpfen hast:

Corona-Symptome: Das sind die häufigsten Krankheitszeichen

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Bildquelle: Getty Images / Pool, peterschreiber.media

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