Nachdem die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel, der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsident*innen der Länder bereits am Dienstag wegen der sich zuspitzenden Corona-Lage getagt hatten, steht für den heutigen Donnerstag der nächste offizielle Gipfel an. Was heute entschieden werden könnte? Ein vorläufiges Beschlusspapier zeigt eine klare Richtung.
Wird es in den kommenden Wochen wieder einen Lockdown geben, kommen Kontaktbeschränkungen (vor allem für Ungeimpfte) auf uns zu und wie kommen wir endlich aus dieser Pandemie raus? Alles Fragen, mit denen sich nicht nur jeder einzelne von uns, sondern auch unsere Politiker*innen beschäftigen. Beim neuen Corona-Gipfel will man nun neue Maßnahmen auf den Weg bringen, um die 4. Welle abzuschwächen. Doch wie genau könnte das aussehen?
Bild liegt bereits vor dem großen Treffen eine Beschlussvorlage vor. Diese umfasst folgende Punkte:
- Die 2G-Regel soll auch im Einzelhandel eingeführt werden und zwar unabhängig von der Inzidenz. Von der Regel ausgenommen, sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Tankstellen.
- Ungeimpfte sollen schon bald strengere Kontaktbeschränkungen zu spüren bekommen. Maximal zwei Haushalte dürften sich dann treffen. Kinder bis 14 Jahre und sollen nicht mitzählen, genauso wie Genesene und vollständig Geimpfte.
- In den Schulen soll es wieder eine allgemeine Maskenpflicht für alle Stufen geben.
- Im Bereich Freizeit soll es die Option auf 2G+ geben. Das würde bedeuten, dass der flächendeckende Zugang zu „Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung“ nur mit 2G möglich wäre. „Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden“, heißt es im Papier.
- Großveranstaltungen sollen deutlich eingeschränkt werden – auch und vor allem Fußballspiele in Stadien.
- Clubs und Bars in Hotspots können wieder dicht gemacht werden. Und zwar in Gebieten mit einer Inzidenz von über 350 „werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen“.
Zusätzlich soll die Übergangsfrist (bis zum 15. Dezember) für zusätzliche Maßnahmen aus der abgelaufenen Corona-Notlage verlängert werden. In der Beschlussvorlage heißt es diesbezüglich: „Es wird klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert angeordnet werden können“.
Diese Mythen rund um die Impfung sind wissenschaftlich nicht bewiesen und völliger Quatsch:
Ein weiterer viel diskutierter Punkt: die mögliche Impfpflicht. Während der Bund zunächst eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg bringt, die Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäuser betrifft, wird in Kürze wahrscheinlich auch über eine allgemeine Impfpflicht entschieden. Dies liegt aber im Verantwortungsbereich des Bundestags. Fällt die Entscheidung zugunsten einer allgemeinen Impflicht aus, könnte diese bereits ab Februar 2022 gelten, so das Papier.
Bildquelle: Sean Gallup/Getty Images