Die Bundes-Notbremse ist beschlossene Sache und sorgt prompt für einen echten Aufreger: Wer nachts reisen will, darf dabei nicht durch Gebiete fahren, in denen die Notbremse aufgrund der Inzidenz greift. Folglich: Ganze Landkreise werden von der Außenwelt abgeschnitten, trotz niedriger Werte.
Nachdem das neue Infektionsschutzgesetz vom Bundestag und Bundesrat bewilligt worden ist, hat auch Bundespräsident Steinmeister das Papier unterschrieben. Damit gilt das Gesetz ab Samstag und bringt direkt Chaos mit sich. Zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens gilt in Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, eine Ausgangssperre. Bis 24 Uhr ist nur das Joggen oder Spazierengehen alleine erlaubt; weitere Ausnahmen gibt es nur in Notfällen. Allerdings werden von dieser Regelung nicht nur Menschen in eben diesen Regionen eingeschränkt.
Nächtliches Reiseverbot könnte indirekt alle treffen
Wer ab Samstag zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens von Flensburg nach Göttingen reisen möchte, der hat schlechte Karten. Zwar liegen beide Regionen in Gebieten mit Inzidenzen unter 100, während der Reise durchquert man jedoch Bereiche, in denen die Ausgangssperre wirkt. Weder mit dem eigenen Auto noch mit der Bahn wird eine solche Route nachts zu befahren sein – so steht es im Gesetz, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags jetzt laut Bild festgestellt hat. In ihrem vorläufigen Bericht, der dem Magazin vorliegt, schreibt die Einrichtung, dass in betroffenen Landkreisen „zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt“ ist. Dabei seien „auch öffentliche Verkehrsmittel von der Ausgangsbeschränkung erfasst“. Unterm Strich bedeute dies, dass auch eine Durchreise durch Gebiete mit einer Ausgangssperre verboten sei – außer z. B. bei medizinischen Notfällen, auf dem Weg zur Arbeit oder um der Sorgerechtspflicht nachzugehen.
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Kritik aus der Politik wird laut
Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sehe das Chaos schon kommen: „Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, darf während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren.“ Es wäre dann nötig, den Verkehr auf Autobahnen so umzulegen, dass er nachts nicht mehr durch Gebiete mit Inzidenzen über 100 führt. Und auch die Deutsche Bahn würde dieser Beschluss hart treffen, ging das Unternehmen bisher davon aus, von den Ausgangssperren ausgenommen zu sein. Ganz zu schweigen von Passagieren von Nachtflügen, sie dürfen sich, je nachdem wo sie wohnen und wo sie hinwollen, offiziell nicht auf den Weg zum Flughafen oder zurück nach Hause machen. Aktuell würde dies auch bei bereits gebuchten Reisen gelten. Kubicki fordere daher, dass die Bundesregierung die Umsetzung der Regelung schnellstens zu klären.
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