Seit heute streikt die Deutsche Bahn mal wieder! Und zwar nicht nur 24 Stunden, sondern gleich bis Freitag. In den nächsten Tagen werden also Tausende Züge ausfallen und viele Reisende brauchen starke Nerven. Wer ein Ticket für den Zeitraum des Streiks hat, ist von der Zugbindung befreit und kann an einem anderen Tag fahren oder sich das Geld erstatten lassen. Jedoch mit einer Ausnahme …
Für dieses Ticket gibt es keine Erstattung
Der Streik an sich sorgt schon für Frust, Ärger und Chaos. Unglaublich viele Menschen werden in den nächsten Tagen nicht (pünktlich) an ihrem Zielort ankommen – das Land ist gefühlt lahmgelegt. Und diese News lässt die Laune wohl noch schlechter werden: Nicht alle Reisende können sich den Zugausfall erstatten lassen. Diejenigen, die mit einem 49 Euro-Ticket reisen, haben keinen Anspruch auf Entschädigungen oder Ersatzleistungen, da das Ticket bereits „deutlich reduziert“ ist. Hier schauen Besitzer*innen also in die Röhre! Und auch für Wochen- und Monatskarten gelten andere Regeln als beispielsweise für ein ICE-Ticket. Bei den Zeitkarten hängt die Höhe der Erstattung von der jeweiligen Karte und Reiseklasse ab. Die Beträge liegen dabei zwischen 1,50 Euro und 7,50 Euro – jede*r sollte sich hier individuell informieren.
Für alle anderen gelten diese Regeln
Für andere Tickets gelten auch im Streik die allgemeinen Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung. Das bedeutet: Wer nicht mit einem früheren Zug gefahren ist oder seine Reise nicht nachträglich antreten möchte, kann sich den Preis der Fahrkarte erstatten lassen. Ansonsten gilt: Wenn Reisende mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ankommen, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent.
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Ob das denjenigen hilft, die nicht zu ihrem Termin kommen, sei mal dahingestellt. Bis Freitag streikt die Bahn noch und Pendler*innen und Reisende müssen sich andere Lösungen überlegen.