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Gefährdete Vögel

Juristen fordern Ausgehverbot für Katzen in der EU

Katze Vogel

Zahlreiche Katzen bringen jedes Jahr tote Vögel, Mäuse und andere Tiere nach ihren Freigängen mit nach Hause. Zwei Juraprofessoren der Universität Tilburg berufen sich nun auf EU-Richtlinien und fordern eine Ausgangssperre für Katzen. Experten äußern ihre Bedenken. 

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Seit vielen Jahren weisen Vogelschützer auf die hohen Zahlen getöteter Vögel durch Katzen hin und äußern begründete Ängste zum Artenerhalt. Dabei ginge es nicht nur um das Töten der Tiere selbst, sondern auch darum, dass es durch die angstbedingte Flucht vor Katzen gar nicht erst zu einer Paarung kommen würde.
Nun haben die Juraprofessoren Arie Trouwborst und Han Somsen ein „Gutachten in der Fachzeitschrift Journal of Enviromental Law“ veröffentlicht, in dem sie sich auf die gesetzlichen Pflichten der EU-Staaten berufen und eine eingeschränkte Ausgangssperre für Katzen fordern.

Missachtung klarer Vogelschutzrichtlinien

Als Grundlage für ihr Gutachten nennen Trouwborst und Somsen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und einige Richtlinien zum Vogelschutz. Demnach sei die Heimat der Tiere vor möglichen Bedrohungen zu schützen und diese Bedrohungen ggf. einzudämmen. Gegenüber der niederländischen Zeitschrift Trouw gab Trouwborst zu bedenken: „Alle anderen Haustiere gehen nicht ohne Besitzer nach draußen, von Hunden bis zu Schlangen. Die Ausnahmestellung der Katze ist eigentlich sehr verrückt.“

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Laut Tierschützern würden Katzen definitiv unter mögliche Bedrohungen für Vögel fallen, weswegen sie die Forderung der Juristen unterstützen. Laut der Umweltschutzorganisation WWF seien jährlich bis zu 200 Millionen Vögel von den Raubzügen der Katzen betroffen.

Zahlreiche Vogelarten sind vom Aussterben bedroht – Mitschuld tragen herumstreunende Katzen

Experten äußern Bedenken

„Nur im menschlichen Siedlungsbereich sind Katzen ein ernstzunehmender Faktor, der partiell zu einem Rückgang von Vogelpopulationen führen kann“, führt der NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachman an und gab damit zu bedenken, dass man das geforderte Ausgehverbot für Katzen einschränken müsse. Der Biologe Dr. Hannes Petrischak schlägt deswegen vor, dass Katzenbesitzer ihre Tiere insbesondere zur Brutzeit der Vögel von April bis Juni nicht alleine herumstreunern lassen sollten, da sonst der Artenerhalt gefährdet sein könnte.

Unterdessen sind sich die Juristen Trouwborst und Somsen sicher, dass eine Klage unter Berufung auf die EU-Richtlinien erfolgsversprechend wäre. Auch wenn ein Sprecher der EU bereits äußerte, dass nicht die Absicht bestehe, Individuen in der Europäischen Union in ihrer Freiheit einzuschränken.

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Bildquelle: Getty Images/zmijak, Getty Images/igorbondarenko