Seit Tagen arbeitete Angela Merkel an einer Änderung des Infektionsschutzgesetztes, um die Ministerpräsident*innen der Länder zur Durchsetzung der beschlossenen Notbremse zu zwingen. Wie die Deutsche Presse-Agentur jetzt berichtet, sei diese Änderung jetzt beschlossen.
In den vergangenen Monaten gab es regelmäßige Corona-Gipfel, bei denen Bund und Länder zusammen getagt und gemeinsame Maßnahmen und Regeln verabschiedet hatten. Zuletzt wurde sich von immer mehr Kreisen aber nicht mehr an die beschlossenen Lockdown-Beschränkungen gehalten. Nur vereinzelnd griff die Notbremse bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen auch wirklich. Die meisten Bundesländer reagierten stattdessen mit einer Testpflicht fürs Shoppen o. Ä. auf das Infektionsgeschehen. Damit ist jetzt Schluss. Allerdings seien die Wünsche der Länder von der Bundesregierung berücksichtigt worden.
Ausgangsbeschränkungen & geschlossene Läden werden kommen
Der Flickenteppich an Regeln, der aktuell in Deutschland herrscht, wird schon sehr bald der Vergangenheit angehören. Durch die Änderung im Infektionsschutzgesetz wird festgelegt, dass es nun bundesweit verbindliche Vorgaben gibt. Ab 100 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche müssen Regionen zum Beispiel eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verhängen. Umgangen werden darf diese Ausgangssperre nur, um etwa einen Hund auszuführen, den Arbeitsplatz aufzusuchen, einen Arzt aufzusuchen oder sich um eine pflegebedürftige Person zu kümmern bzw. die Sorgerechtspflicht für eine Person nicht zu verletzen. Kommt es zu einer Inzidenz von 200 müssen dann auch Schulen schließen, Präsenzunterricht ist dann ausgeschlossen.
Außerdem soll im neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes festgelegt werden, dass sich im öffentlichen Raum höchstens ein Haushalt plus eine weitere Person einschließlich dazugehöriger Kinder im Alter bis 14 Jahren treffen dürfen.
Weitere Bestandteile des Paragrafen:
- Bei Todesfällen wird eine Ausnahme gemacht, dann sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
- Bei Einsetzen der Notbremse dürfen die meisten Läden sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen und die Gastronomie nicht öffnen.
- Es soll nur die Ausübung von kontaktlosem Sport erlaubt sein. Die Ausübung ist alleine, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Haushalts erlaubt.
- Das Beherbergungsverbot bei touristischen Reisen gilt weiterhin.
- Restaurants dürfen nicht öffnen und ihre Speisen und Getränke nur für den Außer-Haus-Verkauf anbieten.
- Friseure bleiben offen!
- Medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen sind weiter erlaubt.
Auch Unternehmen werden in die Verantwortung genommen
Darüber hinaus soll auch eine Testpflicht für Unternehmen in der Überarbeitung des Gesetzes verankert sein. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, sollen Arbeitgeber ihren Angestellten, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal die Woche einen Corona-Test ermöglichen müssen. Dazu arbeite man aktuell auch an einer geänderten Arbeitsschutzverordnung.
Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss soll das neue Gesetz nun wohl in einem beschleunigten Verfahren zunächst vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat genehmigt werden.
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