Diverse Politiker*innen haben sich in den vergangenen Wochen bereits für die Einführung einer allgemeinen Impflicht ausgesprochen. Beschlossen werden müsste sie jedoch vom Bundestag. Doch die Mühlen mahlen langsam. Immerhin: Mittlerweile scheinen die Pläne konkreter zu werden.
Diesen Mittwoch wird im Bundestag zum ersten Mal darüber beraten, ob eine Impflicht im Kampf gegen Corona in Deutschland umgesetzt wird. Die Meinungen hierbei gehen stark auseinander. Ob sich die Regierung am Ende für oder gegen oder vielleicht für eine partielle Impflicht ausspricht, ist noch völlig offen. Gegenüber BamS nannte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Politiker Janosch Dahmen nun jedoch erste Einzelheiten, falls eine Impflicht umgesetzt werden würde. Dabei ging er nicht nur auf den Zeitplan ein, sondern konkretisierte auch Strafen und Kontrollen.
Für wen soll die allgemeine Impflicht gelten?
Bisher wurde nur eine einrichtungsbezogene Impflicht für bestimmte Berufsgruppen beschlossen. Diese betrifft das Gesundheitswesen und somit u. a. Pfleger*innen und Ärzt*innen und soll ab dem 16. März 2022 gelten. Mit der Einführung einer allgemeinen Impflicht würde sich diese auf weitere Personengruppen ausbreiten. Dann wären auch alle anderen Personen ab 18 Jahren verpflichtet, sich vollständig gegen Sars-Cov-2 impfen zu lassen. Dahmen begründet diesen Plan so: „Das Virus hat sich verändert. Es gefährdet nicht mehr nur die älteren, sondern zunehmend auch junge Menschen. In der Delta-Welle war jeder zweite Corona-Patient auf den Intensivstationen unter 65. Auch aufgrund der Gefahr von langfristigen Schäden ist es wichtig, dass sich alle Altersgruppen impfen lassen.“
Welche Strafe soll es bei Verstößen geben?
Hier sieht der Grünen-Gesundheitspolitiker Bußgelder als angemessen an. Eine konkrete Summe nannte er nicht, betonte jedoch, dass diese im Verhältnis zu anderen Bußgeldern stehen müssten. „Meiner Ansicht nach gibt es gute Gründe für ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich,“ so Dahmen. Jedoch sollen ungeimpfte Personen zunächst die Chance bekommen, sich doch noch impfen zu lassen, bevor sie zur Kasse gebeten werden. Hier fasst er eine Frist von ca. sechs Wochen ins Auge.
Du hast noch keine Booster-Impfung? Wir sagen dir, warum sie so wichtig ist:
Droht bei Zahlungsverweigerung das Gefängnis?
Um ein einmaliges Freikaufen zu verhindern, könne sich Dahmen vorstellen, immer wieder Bußgelder zu verhängen, wenn es nicht zur Einsicht käme. Eine Gefängnisstrafe, wenn Zahlungen verweigert werden würden, schließt er jedoch aus. „Niemand sollte wegen einer fehlenden Impfung ins Gefängnis müssen“, so der Politiker.
Wie soll die Impflicht kontrolliert werden?
Wo kein Kläger, da kein Richter. Um von der Wirkung einer Impflicht gegen Corona auch wirklich zu profitieren, müsste diese natürlich auch kontrolliert werden. Dort plädiert Dahmen für zwei Bereiche, die eine Strategie ergeben würden: Zum einen müsse es „anlassbezogene Kontrollen an Orten, wo besondere Sicherheitsrisiken bestehen“ geben. Diese könnten von Ordnungsbehörden umgesetzt werden. Zum anderen müsse man aber auch die Arbeitgeber mit einbeziehen, die den Impfstatus u. a. bei der Neueinstellung protokollieren sollen.
Eine Impfung schützt in den meisten Fällen vor einem schweren Verlauf, doch es gibt Ausnahmen:
Bildquelle: iStock / Prostock-Studio