Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen an Ostern? Vom Tisch. Kontaktarmes Reisen im eigenen Bundesland? Gestrichen! Und damit nicht genug: Beim Corona-Gipfel am Montag beschlossen die Kanzlerin und die Ministerpräsident*innen den härtesten Lockdown seit Pandemiebeginn.
Es war ein zäher Gipfel, der erst spät nach Mitternacht mit Einigungen endete. Einigungen, die zu Beschlüssen führten, mit denen wirklich niemand gerechnet hatte. Während zunächst in der Beschlussvorlage von Ausnahmen und Perspektiven die Rede war, wurden diese restlose gestrichen. Der Lockdown geht bis mindestens 18. April weiter und enthält einen Knallhart-Lockdown über die Osterfeiertage!
Die neuen Beschlüsse im Überblick
- Lockdown bis mindestens 18. April verlängert.
- Ansammlungsverbot und weitgehende Kontaktbeschränkungen zwischen dem 1. und 5. April.
- Gründonnerstag und Ostersamstag gelten laut Beschluss als Ruhetage.
- Ostermessen und andere religiöse Veranstaltung sollen nicht stattfinden.
- Private Treffen aus zwei Haushalten mit maximal 5 Personen werden erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt und Paare zählen als ein Haushalt.
- Urlaub im eigenen Bundesland ist gestrichen.
- Quarantäne für Reiserückkehrer aus Mallorca wurde verworfen.
Was heißt das im Einzelnen?
Grund für die neuen, harten Beschlüsse sei die rasche Ausbreitung der Mutation B.1.1.7, die dazu geführt hat, dass „der bisherige Erfolg [...] aufgefressen“ ist, so die Kanzlerin selbst bei der anschließenden Pressekonferenz. Daher sei es jetzt wichtiger denn je, die Maßnahmen durchzusetzen, um Ostern durch eine „mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen.“ Daher werden über die Feiertage nun auch das erste Mal Supermärkte von den Reglementierungen betroffen sein. Zwar heißt es in dem Papier: „Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet.“ Für den Gründonnerstag (1. April) werden aber andere Regeln gelten – hier muss auch der Lebensmitteleinzelhandel schließen.
Die bereits Anfang März festgelegte Notbremse soll außerdem konsequent durchgezogen werden. Das bedeutet, wenn die Inzidenz in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen 100 oder mehr beträgt, wird alles wieder dicht gemacht, so wie es vor dem 7. März der Fall war. Hinzu kommen könnten außerdem Ausgangsbeschränkungen und weitere Kontaktverbote. Einzige Ausnahme: Die Friseure dürfen offen bleiben!
Malle ja, Ostsee nein!
Ein großer Punkt war beim Treffen auch das Thema Urlaub. Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hatten gefordert, wenigstens Ferienwohnungen und Camping-Plätze für Oster-Touristen aus dem eigenen Bundesland für einen kontaktarmen Urlaub zu öffnen. Daraus wird jedoch nichts, in ganz Deutschland soll weiter das Beherbergungsverbot gelten. Anders sieht es bei Reisen ins Ausland aus, diese sind weiter möglich. Plan war es aber zunächst, zum Beispiel Mallorca-Urlaubern eine Quarantäne zu verpassen. Diese ist nun endgültig vom Tisch. Verschiedene Fluggesellschaften haben bereits angeboten, ihre Passagiere vor dem Rückflug testen zu lassen.
Endlich Öffnungen nach dem 5. April?
Die Frage ist berechtigt und kann dennoch nicht beantwortet werden. Denn obwohl die Maßnahmen teilweise noch einmal verschärft werden, soll dies kein Garant dafür sein, dass es nach dem 5. April wieder ein Stück Normalität mit weiteren Öffnungsschritten geben wird. In dem Beschluss steht dazu Folgendes: „Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021.“ Dies ist aber weiterhin an niedrige Inzidenzen geknüpft. Dass dieser Fall direkt nach Ostern eintreten wird – sehr unwahrscheinlich!
Bildquelle: Filip Singer - Pool/Getty Images