Durch die hohen Infektionszahlen der Omikron-Welle werden die PCR-Testkapazitäten in einigen Ländern Europas knapp. Daher soll ab sofort auch ein positiver Antigen-Schnelltest ausreichen, um dem EU-Genesenen-Nachweis zu erhalten. Doch es gibt genaue Regeln. Welche das sind, erklären wir dir hier.
Positiver Schnelltest ausreichend für Genesenen-Status
Wer eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat, musste dies bisher durch einen PCR-Test beweisen, um einen EU-Genesenen-Zertifikat zu erhalten. Diese Regelung wird sich nun aber ändern und den gegebenen Umständen angepasst werden. Was bedeutet das im Detail? Weil teilweise kaum noch PCR-Tests verfügbar sind, soll nun auch ein positiver Schnelltest reichen, um als genesen zu gelten. Allerdings zähle ein Selbsttest zu Hause nicht dazu. Der Antigen-Schnelltest müsse von geschultem Personal, wie etwa in einem Testzentrum, durchgeführt werden. Außerdem müsse sich der Test auf der EU-Liste der zertifizierten Antigen-Schnelltests befinden, so die EU-Kommission.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Die neue Regel gilt ab sofort und rückwirkend für alle Tests, die ab dem 1. Oktober 2021 durchgeführt worden sind. In Deutschland ist eine sofortige Umstellung allerdings eher unwahrscheinlich. Schließlich müssen erst die Routinen angepasst werden. Sobald man in Deutschland aber bereit ist, können die Genesenen-Zertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausgestellt werden. Danach können sich Bürgerinnen und Bürger dieses via QR-Code auf ihr Smartphone übertragen und dort in einer entsprechenden App wie der Corona-Warn-App oder CovPass hinterlegen.
Hier erfährst du noch mal, wie der digitale Impfpass funktioniert:
Wer gilt in der EU als genesen?
Während der Genesen-Status in Deutschland für Menschen, die nicht zusätzlich geimpft wurden, auf 90 Tage verkürzt wurde, gelten Geimpfte Personen, die vor oder nach der Verabreichung des Vakzins erkrankt sind, hierzulande 180 Tage als Genesen. In der EU gelten diese 180 Tage ebenfalls.
Gleichzeitig: EU will Einreise erleichtern
Parallel will die Europäische Union die Einreise für geimpfte oder genesene Reisende erleichtern. So empfahl die EU-Kommission den 27 Mitgliedsstaaten die Test- und Quarantänevorschriften für Touristen, die mit den in der EU zulässigen Impfstoffen geimpft wurden, ab dem 1. März aufzuheben. Kinder unter sechs Jahren, die in Begleitung einer erwachsenen Person Reisen, sollten dann am besten auch nicht mehr getestet werden.
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