Endlich mal gute Nachrichten in Sachen Corona-Krise. Da die Impfkampagne aktuell an Fahrt gewinnt, will die Regierung noch diese Woche mehr Freiheiten für einzelne Personengruppen beschließen. Geimpfte, Getestete und Genese sollen mehr Rechte zurückbekommen – allerdings gibt es Unterschiede. Wir zeigen dir was wo für wen gilt.
Auf das Coronavirus getestete Personen dürfen in Deutschland je nach Inzidenz Terminshopping oder körpernahe Dienstleistungen wahrnehmen. Weil von Genesenen und Geimpften aber laut Robert-Koch-Institut (RKI) das Virus weniger häufig übertragen wird, als von Menschen mit einem aktuellen negativen Schnelltest sollen diese Personengruppen in diesem Punkt nun bundesweit gleichgestellt werden. Darüber hinaus sollen vollständig Geimpfte und Genesene weitere Freiheiten zurück bekommen – so soll zum Beispiel das Kontaktverbot und die nächtliche Ausgangssperre für sie wegfallen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Halten von Abstand soll aber für alle Bürgerinnen und Bürger weiter gelten. Wir geben dir einen Überblick, was ab Samstag, 5. Mai einheitlich in allen Bundesländern gelten soll.
Das gilt für Genesene
Bedingung dafür, dass man als genesen gelten kann, ist ein positiver PCR-Labortest, der nachweist, dass man den Virus bereits hatte. Der Test muss auf Basis eines Nukleinsäurennachweis' (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein. Ab 28 Tagen nach diesem Test bis höchstens 6 Monate danach fällt die Person dann in die Kategorie der Genesenen.
Nachweispflicht für Genesene: PCR-Test in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch auf Papier oder elektronisch.
Diese Freiheiten bekommen Genesene
- Private Treffen ohne Kontaktbeschränkungen unter Geimpften und Genesenen: Wenn der Beschluss durchgeht, können sich Genesene mit beliebig vielen anderen Menschen verabreden, die ebenfalls genesen oder vollständig geimpft sind. Darüber hinaus fallen genesene Personen generell nicht mehr unter die Zwei-Haushalte-Regel. In der Praxis bedeutet das, dass sich bei einer Inzidenz von über 100 zwar immer noch nur ein Haushalt plus eine weitere Person treffen dürfen, Genesene und Geimpfte aber unbegrenzt hinzu kommen können.
- Ausgangssperre fällt weg: Die erst kürzlich beschlossene Bundesnotbremse, die ab einer Inzidenz von 100 gilt und eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr bedeutet, fällt für Genesene weg. Sie können sich auch nach 22 Uhr noch draußen aufhalten oder sich mit Freunden treffen.
- Keine Quarantäne sowie kein negativer Test mehr bei der Einreise aus Corona-Risikogebieten: Wer als Genesener im Auslandsurlaub in einem Corona-Risikogebiet war und nach Deutschland zurückreist, muss beim Rückflug keinen Test mehr, sondern lediglich den PCR-Test der zurückliegenden Infektion vorlegen. Gleichzeitig entfällt die Quarantänepflicht, außer man kommt aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung, dann ist die Quarantäne weiter Pflicht.
- Shopping oder körpernahe Dienstleistungen ohne Test: Genesene sollen keinen aktuellen negativen Test brauchen, um in Geschäfte, Zoos oder zum Friseur gehen zu dürfen.
Das gilt für Geimpfte
Fast 29 Prozent der deutschen Bevölkerung sind Stand jetzt zumindest einmal gegen das Coronavirus geimpft, 8,1 Prozent haben sogar einen vollständigen Schutz – nur die letztere Personengruppe ist gemeint, wenn die Rede von Geimpften ist. Und zwar 14 Tage nach der letzten Impfdosis. Dabei kommt es auf jeden jeweiligen Impfstoff an, ob er einmal oder zweimal verabreicht werden muss. Personen, die sich mit dem Virus bereits infiziert hatten, können sich frühestens 6 Monate nach der Infektion impfen lassen und benötigen nur eine Dosis, unabhängig vom Impfstoff.
Nachweispflicht für Geimpfte: Zunächst werden die Impfungen natürlich in den Impfausweis eingetragen. Parallel dazu soll es aber bald auch einen digitalen Beleg geben. Eins von beiden muss dann in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorliegen. Außerdem gilt, dass das verabreichte Vakzin beim bundeseigenen Paul-Ehrlich-Institut gelistet sein muss.
Diese Freiheiten bekommen Geimpfte
- Private Treffen ohne Kontaktbeschränkungen unter Geimpften und Genesenen: Ab Samstag, können sich vollständig Geimpfte mit beliebig vielen anderen Menschen verabreden, die ebenfalls vollständig geimpft oder als genesen gelten sind. Darüber hinaus fallen geimpfte Personen generell nicht mehr unter die Zwei-Haushalte-Regel. In der Praxis bedeutet das, dass sich bei einer Inzidenz von über 100 zwar immer noch nur ein Haushalt plus eine weitere Person treffen dürfen, Genesene und Geimpfte aber unbegrenzt hinzu kommen können.
- Ausgangssperre fällt weg: Die erst kürzlich beschlossene Bundesnotbremse, die ab einer Inzidenz von 100 gilt und eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr bedeutet, fällt für Geimpfte weg. Sie können sich auch nach 22 Uhr noch draußen aufhalten oder sich mit Freunden treffen.
- Keine Quarantäne sowie kein negativer Test mehr bei der Einreise aus Corona-Risikogebieten: Wer als vollständig Geimpfter im Auslandsurlaub in einem Corona-Risikogebiet war und nach Deutschland zurückreist, muss beim Rückflug keinen Test mehr, sondern lediglich seinen Impfpass vorlegen. Gleichzeitig entfällt die Quarantänepflicht, außer man kommt aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung, dann ist die Quarantäne weiter Pflicht. Ab dem Sommer soll dann auch ein digitales Dokument folgen.
- Shopping oder körpernahe Dienstleistungen ohne Test: Genesene sollen keinen aktuellen negativen Test brauchen, um in Geschäfte, Zoos oder zum Friseur gehen zu dürfen.
Das gilt für Getestete
Für Getestete soll es durch den neuen Beschluss keine weiteren Lockerungen geben. Die Regierung setzt viel mehr drauf, die Impfkampagne voranzutreiben. Mittlerweile wird in vielen Bundesländern schon die Prio 3 Gruppe geimpft. Einziger Vorteil: Ab Samstag können sich alle nicht Geimpften und Genesenen immerhin mit so vielen Menschen, die genau in diese beiden Kategorien fallen, treffen.
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