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Strengere Regeln

Gastro-Lockdown: Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird kommen

Corona Gastro-Lockdown

Erst gestern wurden strengere Coronaregeln angesichts der sich zuspitzenden Lage beim Corona-Gipfel beschlossen. Nun soll schon die nächste Änderung des Infektionsschutzgesetzes kommen – und die beinhaltet einen möglichen Gastro-Lockdown.

Länderwunsch: Schließungen für die Gastronomie wieder möglich

Die Infektionszahlen in Deutschland schnellen seit mehreren Wochen in die Höhe, die Lage ist schlimmer als erwartet. Auch die neue Omikron-Mutation bereitet große Sorgen. Um die vierte Welle zu brechen, wurden deswegen am 2. Dezember beim großen Corona-Gipfel neben der allgemeinen Maskenpflicht noch weitere strengere Maßnahmen beschlossen. Alles, was du dazu wissen musst, findest du hier. Durch das Beenden der Notlage sollen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes den Ländern weiterhin genug Freiheit bieten, um schützende Maßnahmen von großem Ausmaß vornehmen zu können.

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Einigen Ländern waren die Regeln jedoch noch immer nicht genug. Sie baten um eine Verschärfung der Beschlüsse: „Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z. B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben.“ Vor allem Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg sollen auf die verankerte Option gedrängt haben, kein Wunder, wenn man die derzeitig kritische Lage des Gesundheitssystems in den jeweiligen Gebieten betrachtet.

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Gastro-Lockdown als Option für die Länder ab wann?

Mit der Veränderung des Gesetzes ist ein Gastro-Lockdown nicht beschlossene Sache. Ähnlich wie auch bei den Schließungen von Diskotheken und Co. könnten die Länder sich so nun allerdings wieder selbst überlegen, ob sie beispielsweise einen Grenzwert formulieren, der die Schließung einfordert. Andernfalls wäre ein Lockdown dieser Art nicht rechtsgültig. Am 12. Dezember soll die Gesetzesänderung im Bundestag beschlossen und damit rechtskräftig sein.

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Bildquelle: IMAGO/Janine Schmitz/photothek.de

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