Nachdem ihn verschiedene europäische Länder bereits begangen haben, sollte auch Deutschland einen lang ersehnten Freedom Day bekommen. Ab dem 20. März sollten hier die meisten Corona-Maßnahmen fallen. Aufgrund der immer höheren Fallzahlen haben jetzt aber gleich mehrere Bundesländer beschlossen, die Regel zu verlängern. Was bedeutet das konkret?
Corona-Maßnahmen sollen gleich in mehreren Bundesländern verlängert werden
Noch in dieser Woche muss die Bundesregierung ihre Änderung des Infektionsschutzgesetztes vorlegen, da dieses sonst zum 19. März ausläuft. Die Ampel-Koalition will die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen dabei deutlich reduzieren. Allerdings sorgen die hohen Infektionszahlen und die damit hohen Inzidenzen bei vielen Ministerpräsident*innen für Unbehagen. Sie planen daher, einige Regeln noch bis zum 2. April zu verlängern. Doch wie ist dies möglich? Ganz einfach: Der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes erlaubt eine Übergangszeit von zwei Wochen, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Die folgenden Bundesländer wollen daher auch von ihr Gebrauch machen:
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Thüringen
- Saarland (bis 31. März)
- Berlin (bis 31. März)
- Niedersachsen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
Konkret bedeutet das, dass es in diesen Ländern vorerst weiter aktuelle Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 3G, Masken- und Testpflicht in verschiedenen Bereichen, wie Schulen oder Geschäften geben wird.
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Generell: Maskenpflicht soll doch in mehr Bereichen bestehen bleiben
Und auch für die Zeit nach dem 2. April soll es Änderungen am Entwurf des Infektionsschutzgesetzes geben. Eigentlich war geplant, danach nur noch in Bereichen, in denen man auf vulnerable Personengruppen trifft, eine Maskenpflicht zu haben. Also in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Diese Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske soll nun aber ausgeweitet werden, wie das ARD-Hauptstadtstudio aus Koalitionskreisen erfahren haben will. Dies würde dann auch in „Arztpraxen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt“, gelten – so die tagesschau.
Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz soll am heutigen Mittwoch im Bundestag diskutiert werden und laut Plan am Freitag verabschiedet werden.
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