Bereits seit über einer Woche arbeitet Bundeskanzlerin Angela Merkel daran, die bundesweite Notbremse ins Infektionsschutzgesetzt zu integrieren. Ein Streitpunkt des geplanten Gesetztes: die nächtliche Ausgangssperre. In diesem und weiteren Punkten ist man sich jetzt offenbar einig – doch es kommt anders als bisher diskutiert.
Tritt das geplante Gesetzt in Kraft, werden die Bundesländer gezwungen, ab einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, wieder in den Lockdown zu gehen. Geschäfte müssen dann erneut schließen und es soll härtere Beschränkungen als bisher geben. Ein heiß diskutierter Punkt sind zum Beispiel Ausgangsbeschränkungen. In manchen Städten (wie Köln oder Hamburg) gelten diese bereits. Für ein bundesweit einheitliches Bild sollen diese aber in ganz Deutschland gelten, wenn das Infektionsgeschehen dies verlangt. Bisher war bei diesem Thema immer die Rede, die Ausgangsbeschränkungen für eine Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens anzuordnen. Diese Zeitspanne wurde jetzt aber noch mal geändert, wie Bild von Teilnehmer der Beratungen der Regierungskoalition am Montag auf Anfrage erfahren hat.
Ausgangssperre weniger hart als zunächst geplant
Und zwar zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger. Zum einen soll die nächtliche Ausgangssperre nicht bereits um 21 Uhr starten, sondern erst eine Stunde später. Darüber hinaus soll sie auch im Ganzen nicht so streng sein. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht gestattet werden. Und auch ein weiterer Punkt der bundesweiten Notbremse soll abgeschwächt werde: So soll das Shoppen via Click & Collect weiterhin möglich sein. Kund*innen können ihre Waren also bestellen und vor Ort abholen ohne den Laden zu betreten.
Strengere Regeln für Schulen & Arbeitgeber
Wurde bei Schulen bisher eine Inzidenz für 200 als Marker angestrebt, soll der Distanzunterricht durch die geplante Notbremse bereits ab einem Wert von 165 verpflichten umgesetzt werden. Immerhin soll es Kindern im Alter bis 14 Jahren weiterhin erlaubt sein, Sport in Gruppen machen. Nach dem neuen Gesetz müssten Arbeitgeber ihren Mitarbeiter*innen zweimal die Woche einen Corona-Test zur Verfügung stellen.
Alle Regeln sollen erst mal bis zum 30. Juni gelten.
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